Die lieben Vermieter..

  • Hallo!


    Ich bin noch ganz frisch im Forum und habe direkt eine unangenehme Frage..


    In einigen Monaten soll bei mir der erste Hund einziehen.


    Da ich mit dem Kleinen (naja, eher Schäferhundgröße) auch regelmäßig zu Besuch bei meinem Freund sein werde, hat er bei der Vermietung (Tierhaltung nach Absprache) die Erlaubnis für den regelmäßigen Besuch eines Hundes erfragt.
    Hier wurde ihm schriftlich mitgeteilt, dass für den regelmäßigen Aufenthalt (sowie die Hundehaltung generell) die Zustimmung aller Mietparteien erforderlich wäre und die Vermietung unter dieser Voraussetzung die Haltung erlauben würde.


    Gesagt, getan - wir haben von allen Parteien die Unterschriften bekommen, die Mieter waren sogar richtig begeistert von einem Hund.
    Die Unterschriften haben wir der Vermietung zugeschickt, damit wären alle gestellten Voraussetzungen erfüllt.


    Jedoch kam daraufhin eine weitere E-Mail, dass man sich jetzt doch überlegt hätte, Hundehaltung wäre im Haus generell nicht erwünscht. So ein Verbot ist ohne weitere Begründung soweit ich gelesen habe nicht zulässig (wobei in dem Haus Katzenhaltung erlaubt ist und auch ein Hund lange Jahre dort gewohnt hat..), weshalb wir nach einer Begründung gefragt haben. Wir warten noch auf eine Antwort |)


    Jetzt stellt sich uns natürlich die große Frage: was kann man machen? Sollte man das Verbot auch ohne Begründung hinnehmen? Weiter diskutieren? Oder das auf sich beruhen lassen und den Hundebesuch als unregelmäßig und selten deklarieren? :ops: :ka:



    Ich hoffe, ihr habt einige Ideen oder schon eigene Erfahrungen zu dem Thema! An solch einem Hin und Her wird das 'Projekt Hund' hoffentlich nicht scheitern!! :fear:

    • Neu

    Hi


    hast du hier Die lieben Vermieter..* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Was heißt denn "regelmäßig"?


      ICH würde sagen, ein bis zwei mal pro Woche am Abend und alle paar Wochen mal über das gesamte Wochenende, das dürfte wohl noch als Besuch gelten.

    • So schwer es ist, aber ich würde das Verbot hinnehmen. Gegen die Vermieter kann man nichts machen. Wenn sie nein sagen, dann ist es auch nein. Ich würde noch auf eine Antwort warten aber nicht weiter darüber diskutieren.

    • Hmh, solange der Hund nicht dauerhaft dort wohnt, kann meines Wissens weder die Hausgemeinschaft noch der Vermieter Einspruch einlegen.
      Natürlich bei Lärm und Verschmutzung... dann schon.
      Du kannst dich auch bis zu 4 Wochen am Stück bei deinem Freund mit Hund aufhalten oder ihm den Hund zur Urlaubspflege überlassen.
      Alles mit der Einschränkung, soweit ich weiß, bitte. ;)


      LG, Friederike

    • Danke!
      Wir sehen uns doch schon 4-5 Mal die Woche, also relativ oft.. Das hier haben wir u.a. gefunden:


      "... ist es dem Mieter somit auch nicht gestattet, einen Hund durchschnittlich zwei- bis dreimal die Woche für jeweils etwa drei bis vier Stunden als Besuchshund zu beherbergen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05)." ( http://www.finanztip.de/hundeb…alteverbot/#ixzz3OgvKa86x )


      Deshalb wären wir mit der Zustimmung doch schon auf der sicheren Seite...

    • Solange du als Halter dabei bist darfst du bis zu 6 Wochen bei deinem freund bleiben. Solange es nur besuche sind hat der vermieter da überhaupt keine Handhabe ;)

    • Ich komm jetzt einfach mal wieder mit der Allzweckwaffe "Mietverein" aus dem Gebüsch. Dort solltest du Informationen bekommen, die nicht auf Hörensagen beruhen.


      Fakt ist jedenfalls, Besuch mit Hund darf auch bei Hundehaltungsverbot empfangen werden. Die Frage ist halt, was versteht man unter "Besuch" (Dauer, Regelmäßigkeit etc.).

    • Das Gute ist ja trotzdem, nachdem die Mieter alle eingestimmt haben, wird euch keiner bei der Vermietung anschwärzen, falls es doch öfter werden sollte.

    • Oje, Vermietersorgen! :( Ich kenne sie nur zu gut. Mir wollte mein früherer Vermieter den Hund nicht erlauben, weil scheinbar der Laminatboden kaputt werden würde. Ja genau. Ich kenne Hunde und Laminatböden und da ist nichts - gar nichts. Der Vermieter war aber einfach nicht umzustimmen. Ich bin dann letztendlich umgezogen um mir den Hundewunsch erfüllen zu können. Ein bisschen schade fand ich das schon, denn im Haus meiner vorigen Wohnung hatte eine nette Dame eine Eigentumswohnung, die vor kurzem ihren Labrador einschläfern lassen musste. Sie hat sich gleich, als sie von meinem Hundewunsch erfahren hat, als Hundesitterin angeboten. Leider ist es dazu dann nie gekommen, wegen dem *grrr* Vermieter. Wenn er wenigstens einen guten Grund gehabt hätte!


      In Österreich gibt es ein Urteil vom Obersten Gerichtshof, in dem steht, dass wenn im Mietvertrag die Hundehaltung nicht ausdrücklich verboten ist, ein guter Grund vorliegen muss, um die Hundehaltung dann doch zu verbieten. Also wenn im Mietvertrag ein Hundeverbot steht, hat man Pech gehabt, wenn im Mietvertrag aber steht, dass für die Hundehaltung die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden muss, muss ein driftiger Grund vorliegen, um dann das Verbot doch auszusprechen. Ein driftiger Grund ist z.B. wenn der Hund sich nicht benehmen kann oder wenn ein Mieter allergisch ist, aber "der arme Laminatboden" oder "keine Lust es zu erlauben" sind keine driftigen Gründe. Das mit dem Laminatboden hätte er sich ja auch vor Abschließen des Mietvertrages überlegen können.
      Vielleicht gibt es in Deutschland oder der Schweiz ähnliche Urteile?


      Bei mir war genau das der Fall. Ich musste um Erlaubnis fragen, weils im Mietvertrag eben so stand und hab die Erlaubnis nicht bekommen. Ich hab mich fürchterlich geärgert, aber ich fand es dann besser, umzuziehen als rumzustreiten, zumal ich in der Wohnung sowieso nicht glücklich war.


      Wenn du zu deinem Freund aber ohnehin nur auf "Besuch" fährst, würde ich ehrlich gesagt gar nicht lang rumfragen und es einfach machen ... und einen Plan B in der Tasche haben, falls es wirklich zum Streit kommt.
      Wohnt der Vermieter im Haus, in dem dein Freund seine Wohnung hat?


      Ich wünsch dir alles Gute!

    Jetzt mitmachen!

    Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!