Neue Folgen der Hundeprofi M.R. Teil II
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PocoLoco -
8. Dezember 2014 um 17:54 -
Geschlossen
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Rechtssicherheit soll das geben. Und würde es auch tun, wenn man Vereinssatzungen nicht auf einer Serviette mit "Wird scho' schiefgehen" - Einstellungen und nach dem 4. Bier schreiben würde, sondern das ganze an einen Anwalt gibt.
Ich weiß ja nicht was Du so für Vereine kennst, ich kenne keinen derart.
Ab jetzt ist es nur noch
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Hi
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Ich finde es reicht jetzt!
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Vielen Dank für die ganzen Informationen zu dem Thema
Das ist wirklich vielschichtig und komplex! Mir wird so immer klarer warum es nicht richtig funktionieren kann. -
Erklärt mir jetzt nochmal jemand, wieso ein Rassezuchtverein innerhalb des VDHs Kriterien festlegen kann wie eine 'Ausdauerüberprüfung" oder bestimmte Gesundheitsausschlüsse (HD Grad D z.B.), aber nicht extreme Brachyzephalie?
Verstehe ixh nicht so richtig
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Ein RZV kann nur in seiner Zuchtordnung festschreiben, über das seine Mitglieder abgestimmt haben.
Verschärfung der VDH-Zuchtordnung sind jederzeit möglich, wenn die Mitgliederversammlung des RZV das so bestimmt.
Verstehe ich auch nicht, wird dann wahrscheinlich vom RZV bzw. der Mehrheit seiner Mitglieder nicht gewollt.
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Ok, dann nur noch zwei letzte, offene Fragen von mir:
1. was war das denn für ein Versäumnis, von dem der Herr in der Sendung sprach? Also der Herr Pressesprecher, Vorstandsmitglied.
Wenn doch scheinbar alles gar nicht so "schlimm" ist (also von Seiten des Vdh und dessen mögliche Wirkungskreise und somit zu verantwortenden Missstände?Und die 2. daran anschließende Frage lautet: was wird denn dann geändert, was von ihnen nicht geändert werden kann? Damit irgendwas fruchtet, was die Damen und Herren des Vdh eh nicht beeinflussen können.
Nämlich teilweise Tierquälerei in den Zuchtstätten.Naja. Meine Grenze zum Thema ist erreicht.
Aufnahmefähigkeit streikt mittlerweile
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Erklärt mir jetzt nochmal jemand, wieso ein Rassezuchtverein innerhalb des VDHs Kriterien festlegen kann wie eine 'Ausdauerüberprüfung" oder bestimmte Gesundheitsausschlüsse (HD Grad D z.B.), aber nicht extreme Brachyzephalie?
Verstehe ixh nicht so richtig
Weil "extrem" persönliche Auslegungssache ist.
Für umsetzbare Bestimmungen brauche ich klare, kontrollier- und vergleichbare Parameter.Strecke X in Zeit Y bei maximal Puls Z und maximal Herzfrequenz A sind Parameter die jeder, überall überprüfen und vergleichen kann.
"Gemäßigt" oder "nicht zu extrem" sind individuelle Einschätzungen, bei denen wieder der Vorwurf der Willkür und der persönlichen Falscheinschätzung Tür und Tor geöffnet ist....und dann muss ich die Bestimmung auch noch durch die Abstimmung bekommen.
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Ein RZV kann nur in seiner Zuchtordnung festschreiben, über das seine Mitglieder abgestimmt haben.
Verschärfung der VDH-Zuchtordnung sind jederzeit möglich, wenn die Mitgliederversammlung des RZV das so bestimmt.
Verstehe ich auch nicht, wird dann wahrscheinlich vom RZV bzw. der Mehrheit seiner Mitglieder nicht gewollt.
Korrekt, aber nicht ganz vollständig. Der Vorstand des VDH´s kann per Vorstandsbeschluss auch Durchführungsbestimmungen erlassen (siehe § 15 "Beschlussfassung, Wahlen und Wirksamwerden von Beschlüssen" der Satzung Punkt 5). D. h. der VDH kann als Verband seine Zuchtordnung mit Durchführunsgbestimmungen für die es nur einen Vorstandsbeschluss benötigt erweitern. Der RVZ ist dann verpflichtet dies in einer bestimmten Zeit in seine Zuchtordnung zu übernehmen. Findet man in der VDH Satzung § 5 Verlust der Mitgliedschaft unter Punkt 3.3 " ein Mitglied die Angleichung seiner Satzung und vereinsinternen Ordnungen an die VDHSatzung und Ordnungen trotz Abmahnung nicht oder nicht fristgerecht vornimmt oder nachweist" Ebenso findet man in der Satz, selber § unter Punkt 4 (Ausschluss): "4.1 Verletzung der Satzung und/oder der Ordnungen des Verbandes und/ oder der FCI"
D. h. der VDH Vorstand kann die Zuchtordnung mit Durchführungsbestimmungen versehen und der RZV muss dem nachziehen, ansonsten droht ihm laut Satzung der Ausschluss. In sofern gibt es eine handvolle Leute im VDH, nämlich dem Vorstand, die etwas ändern können in Bezug auf Zuchtordnung, dem sich dann alle RZV unterwerfen müssen. Also kann der VDH Vorstand sehr wohl einwirken, wenn er denn möchte.
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...und dann muss ich die Bestimmung auch noch durch die Abstimmung bekommen.
Nein, der VDH Vorstand kann ohne Mitgliederabstimmung Durchführungsbestimmungen erlassen und damit die Zuchtordnung erweitern.
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Sicherlich kann er das. Allerdings muß er dann Vorgaben leisten.
D. h. wie bei der HD/ED müßte der Grad der Brachycephalie messbar sein. So wie es jetzt beschrieben wird "stark oder extrem" ist das Auslegungssache.
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