Neue Folgen der Hundeprofi M.R. Teil II

  • Wie sieht es denn dann mit den Züchtern aus für die es keinen Rassehundeverein im VDH gibt:

    Es ist ja wohl klar, wenn es keinen die Hunderasse vertretenden Verein in Deutschland gibt, kann der auch nicht Mitglied im VDH sein.
    Da kann dann der Züchter die Dienstleistungen, die normalerweise der RZV bietet, vom VDH in Anspruch nehmen.
    Er ist dann Züchter im VDH, aber kein Mitgliied mit Stimmrecht, wie die Vereine.

  • Das ist schon sehr unverschämt!
    Offensichtlich besteht ja Klärungsbedarf und da sollten Fragen erlaubt sein. Wie sonst sollte man sich eine Meinung bilden, oder seine Meinung sogar ändern.

    Der Ton hier wird einfach sehr anmaßend!

    Die von mir zitierte hat sich jetzt 10 Seiten lang als Expertin für Vereinsrecht aufgespielt, ohne nur den leisesten Schimmer von der Materie zu haben, inkl. dem Internetäquvivalent davon Leute anzubrüllen. Unverschämt, würde ich das nennen.

    Die Satzungen der meisten RZV sehen schon reichlich Möglichkeiten vor, Züchter, die sich nicht an die Regeln halten zu sanktionieren. Selbst, wenn diese Regeln noch verschärft würden, hielte es keinen Züchter davon ab zu klagen.

    Konventionalstrafen bei Zuchtverstößen regeln ebenfalls die RZV.
    Gibt es alles ;)

    Also sind die Werkzeuge vorhanden, werden aber nicht genutzt oder nur ungenügend genutzt. Da müssen sich die RZV, den Vorwurf ungenügend zu handeln wohl gefallenlassen (sollte dem wirklich so sein - ich habe keine RZV Satzung gelesen und auch nicht vor das in nächster Zeit zu tun).

    Hast du es schon mal mitgemacht, wenn ein Vereinsmitglied gegen den Ausschluss klagt?
    Egal ob im kleinen Dorfverein oder im großen Zuchtverein?
    Wenn nicht, melde dich einfach wieder, wenn du den Spaß durch hast und dann können wir gerne nochmal über "Ahnung haben" diskutieren.

    Gerade in Dorfvereinen ist es oft am schwierigsten Leute loszuwerden, weil beim Schreiben der Satzung niemand dabei war der Ahnung vom Gesetz hat und dementsprechend die Formulierungen weich wie Butter sind oder gleich gar keine Regelungen für den Ausschluss vorhanden sind. Nichts sorgt dafür dass Richter schneller bei "konservativ Auslegen" ankommen als weiche Formulierungen. Ist die Formulierung nämlich weich, dann steht zum Ausschluss aus dem Verein, quasi nur die Vereinautonomie zur Verfügung die sich aus Art. 9 Abs. 1 GG ableitet.
    Vielleicht liest Du mal ein Buch zu dem Thema und kommst dann zurück um über "Ahnung haben" zu diskutieren?

  • Ich hab den Spaß im Dorf-Verein und im SV durch, also danke, ich verzichte auf dein Bücherwissen, ich habe es im realen Leben erlebt, wie der Urteilsspruch der Gerichte am Ende lautet.
    Da kannst du noch so lustig Paragraphen zitieren, ändert nichts daran, dass Theorie (bzw, die Vorstellung mancher davon, was sie aussagt) und Auslegung in der Praxis auseinanderklaffen.

  • ..und da die Stimmung hier gerade relativ am hoch kochen ist, mal einfach allgemein die Bitte in die Runde, auf persönliche Angriffe und Beleidigungen zu verzichten.

    Der Grat wird gerade wieder sehr schmal und die ein oder andere Anrede auf den letzten Seiten war schon sehr grenzwertig.

  • Wenn der "Dorfverein" ein nichtrechtsfähiger also nicht eingetragener Verein ist, spielen auch die Regelungen in der Satzung keine Rolle.

    Handelt es sich aber um einen eingetragenen Verein e. V. muß die Satzung (Satzungsentwurf) den Pflichtbestimmungen des BGB entsprechen, sonst wird er nicht ins Vereinsregister eingetragen.

    Und ja, auch ich habe es erlebt, wie Vereinsmitglieder sich per Gericht gegen einen Vereinsausschluß gewehrt und gewonnen haben. Trotz Verstoßes gegen die Satzung.

  • Ich hab den Spaß im Dorf-Verein und im SV durch, also danke, ich verzichte auf dein Bücherwissen, ich habe es im realen Leben erlebt, wie der Urteilsspruch der Gerichte am Ende lautet.
    Da kannst du noch so lustig Paragraphen zitieren, ändert nichts daran, dass Theorie (bzw, die Vorstellung mancher davon, was sie aussagt) und Auslegung in der Praxis auseinanderklaffen.

    Dir ist klar, dass der Richter genau aufgrund dieses "Bücherwissens" entschieden hat? Sehr lustige Einstellung die Du da hast, wenn auch ziemlich realitätsfern. Gerade nach dem Debakel, dass Du offensichtlich erlebt hast, sollte der Wunsch zu verstehen ja da sein. Naja, ich hab diese "Kopf in den Sand Steckerei" nie verstanden.

    P.S.: Unser Grundgesetz hat übrigens Artikel und keine Paragraphen...

  • Wenn der "Dorfverein" ein nichtrechtsfähiger also nicht eingetragener Verein ist, spielen auch die Regelungen in der Satzung keine Rolle.

    Handelt es sich aber um einen eingetragenen Verein e. V. muß die Satzung (Satzungsentwurf) den Pflichtbestimmungen des BGB entsprechen, sonst wird er nicht ins Vereinsregister eingetragen.

    Und ja, auch ich habe es erlebt, wie Vereinsmitglieder sich per Gericht gegen einen Vereinsausschluß gewehrt und gewonnen haben. Trotz Verstoßes gegen die Satzung.

    Verstoß gegen die Satzug oder auch gegen Gesetz alleine reicht nicht aus, wenn die Satzung nicht einen Passus enthält der dem Vorstand die Macht gibt Satzungsverstöße mit Ausschluss zu ahnden...

  • Verstoß gegen die Satzug oder auch gegen Gesetz alleine reicht nicht aus, wenn die Satzung nicht einen Passus enthält der dem Vorstand die Macht gibt Satzungsverstöße mit Ausschluss zu ahnden...

    Meine Güte, was für eine Erbsenzählerei.

    Wenn Verstöße gegen die Satzung oder Ordnungen nicht auch in der Satzung geregelt werden, wozu braucht es dann eine?

    Nur um die hehren Ziele eines Vereins aufzuzählen wohl kaum.

    Die Satzung regelt das Miteianander im Verein und spricht selbstverständlich auch die Regularien bei Verstößen an und wer (Vorstand) Strafen aussprechen kann.

  • Dir ist klar, dass der Richter genau aufgrund dieses "Bücherwissens" entschieden hat? Sehr lustige Einstellung die Du da hast, wenn auch ziemlich realitätsfern. Gerade nach dem Debakel, dass Du offensichtlich erlebt hast, sollte der Wunsch zu verstehen ja da sein. Naja, ich hab diese "Kopf in den Sand Steckerei" nie verstanden.
    P.S.: Unser Grundgesetz hat übrigens Artikel und keine Paragraphen...


    Niemand steckt den Kopf in den Sand, es wird weiter ausgeschlossen und vor Gericht gezogen, nur ist jedem bewusst, dass es eben nicht so hoppla die hopp funktioniert und solche Kämpfe nicht immer so selbstverständlich von Erfolg gekrönt sind, wie sich der durchschnittliche User hier das vorstellt.

    Und ob es jetzt am Artikel des Grundgesetztes oder am Paragraphen des TierSchG scheitert, ist am Ende wenn man verloren hat eine belangloser Formsache, die man zwar im Forum diskutieren kann, aber keine Bessserung der Missstände bringt :roll:

  • Meine Güte, was für eine Erbsenzählerei.
    Wenn Verstöße gegen die Satzung oder Ordnungen nicht auch in der Satzung geregelt werden, wozu braucht es dann eine?

    Nur um die hehren Ziele eines Vereins aufzuzählen wohl kaum.

    Die Satzung regelt das Miteianander im Verein und spricht selbstverständlich auch die Regularien bei Verstößen an und wer (Vorstand) Strafen aussprechen kann.

    Rechtssicherheit soll das geben. Und würde es auch tun, wenn man Vereinssatzungen nicht auf einer Serviette mit "Wird scho' schiefgehen" - Einstellungen und nach dem 4. Bier schreiben würde, sondern das ganze an einen Anwalt gibt.

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