Neue Folgen der Hundeprofi M.R. Teil II
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PocoLoco -
8. Dezember 2014 um 17:54 -
Geschlossen
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Nein, kann er nicht, der VDH ist nicht Kaiser Wilhelm, sondern muß Änderungen per Mitgliederbeschluß durchsetzen. Und die Krux an demokratischen Strukturen ist nun mal, daß durchschlagende Änderungen selten eine schnelle Mehrheit finden.
Anders war es in der DDR, da hätte die SED bestimmen können, ab sofort werden Dalmatiner gestromt gezüchtet. Diese Verhältnisse sind aber noch mißbrauchsanfälliger als die zur Trägkeit tendierende Demokratie des VDH.
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DER VDH ist schließlich nicht eine einzelne Person.
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Warum schmeißt ein Dachverband Rasseverbände, die so einen Mist produzieren lassen, nicht aus seinem Verband raus?Weil sich so was leichter schreibt als realisieren lässt.
Frag mal Vereine, die einzelne Mitglieder rauswerfen wollten, wie schwierig das war. Ich habe es die letzten 20 Jahre ein paar mal mitbekommen, was für ein Akt es war, ein Mitglied aus einem Zuchtverband zu entfernen, weil dieses Mitglied gegen die Zuchtordnung verstossen hat.
Und dann kannst Du dir vielleicht vorstellen, wie aufwändig so was ist, wenn man einen Verband rausschmeissen will, der idR über weit mehr Geld und damit rechtliche Möglichkeiten verfügt als eine Privatperson.
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Nein, kann er nicht, der VDH ist nicht Kaiser Wilhelm, sondern muß Änderungen per Mitgliederbeschluß durchsetzen. Und die Krux an demokratischen Strukturen ist nun mal, daß durchschlagende Änderungen selten eine schnelle Mehrheit finden.
Das ist richtig. Aber der VDH hat ja auch einen Vorstand, der ja auch eine gewisse Handlungsvollmacht hat und dieser könnte hingehen und die Vorgaben, die er von der FCI hat nämlich
ZitatHierbei sind die Mitglieder und Vertragspartner der FCI gehalten, Übertreibungen der
Rassemerkmale zu verhindern, die in der Folge geeignet sind, die funktionale
Gesundheit der Hunde zu beeinträchtigen.wahrnehmen , entsprechendes zu erarbeiten und dann vorschlagen, die Zuchtordnung um die entsprechenden Durchführungsbestimmungen zu erweitern.
Weil sich so was leichter schreibt als realisieren lässt.
Frag mal Vereine, die einzelne Mitglieder rauswerfen wollten, wie schwierig das war. Ich habe es die letzten 20 Jahre ein paar mal mitbekommen, was für ein Akt es war, ein Mitglied aus einem Zuchtverband zu entfernen, weil dieses Mitglied gegen die Zuchtordnung verstossen hat.
Und dann kannst Du dir vielleicht vorstellen, wie aufwändig so was ist, wenn man einen Verband rausschmeissen will, der idR über weit mehr Geld und damit rechtliche Möglichkeiten verfügt als eine Privatperson.
Ich glaube, Du verwechselst da gerade auch Verband und Vereine oder wolltest Du den VDH irgendwo rausschmeißen
Sicherlich kann der rechtliche Weg sollte zu einem solchen kommen langwierig sein. Aber der VDH hat von der FCI als Mitglied die Zuchtbuchführung auferlegt bekommen. Sprich er könnte nach einer beschlossenen Erweiterung der Durchführungsbestimmungen der Zuchtordnung hingehen und Vereinen, die dann gegen diese verstoßen keine Ahnentafeln mehr ausstellen.
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Ich kenne die Unterschiede schon. Die Autokorrektur meines Handy hat jedoch Probleme, derartige Feinheiten der deutschen Sprache zu unterscheiden.
Aber Zuchtverein ist jetzt auch gespeichert.Jo, der VDH könnte sich weigern, Ahnentafel auszustellen .....
... wenn der VDH Ahnentafel ausstellen würde.
Was man wüsste, wenn man Ahnung hätte von dem, was man so schreibt. Andere Verbände wie die französische SCC Bsp. führen ein Zuchtbuch für alle Rassen. Die SCC legt auch den Anfangsbuchstaben Fest, mit dem die Würfe beginnen. Das wechselt immer jährlich nach alphabetischer Reihenfolge.
Der VDH gehört zu den Verbänden, die die Zuchtbuchführung den ihnen untergeordneten Zuchtvereinen überlässt, sofern es einen betreuenden Verein gibt.Man kann sich streiten, welches System besser ist. Bei der Einführung schienen wohl die Vorteile zu überwiegen.
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Das ist richtig. Aber der VDH hat ja auch einen Vorstand, der ja auch eine gewisse Handlungsvollmacht hat und dieser könnte hingehen und die Vorgaben, die er von der FCI hat nämlich
wahrnehmen , entsprechendes zu erarbeiten und dann vorschlagen, die Zuchtordnung um die entsprechenden Durchführungsbestimmungen zu erweitern.
Ich glaube, Du verwechselst da gerade auch Verband und Vereine oder wolltest Du den VDH irgendwo rausschmeißen
Sicherlich kann der rechtliche Weg sollte zu einem solchen kommen langwierig sein. Aber der VDH hat von der FCI als Mitglied die Zuchtbuchführung auferlegt bekommen. Sprich er könnte nach einer beschlossenen Erweiterung der Durchführungsbestimmungen der Zuchtordnung hingehen und Vereinen, die dann gegen diese verstoßen keine Ahnentafeln mehr ausstellen.Selbst wenn der VDH theoretisch angeschlossenen Vereinen keine Ahnentafeln ausstellen liesse, widerspräche das geltendem deutschen Recht. Er MUSS gestatten, daß bei Vorliegen der Abstammung der entsprechende Nachweis dem jeweiligen Hund zugeordnet wird, das haben Klagen vor Gericht bewirkt.
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Sicherlich kann der rechtliche Weg sollte zu einem solchen kommen langwierig sein. Aber der VDH hat von der FCI als Mitglied die Zuchtbuchführung auferlegt bekommen. Sprich er könnte nach einer beschlossenen Erweiterung der Durchführungsbestimmungen der Zuchtordnung hingehen und Vereinen, die dann gegen diese verstoßen keine Ahnentafeln mehr ausstellen.
Wie andere schon ausführten werden Ahnentafeln von den zuchtbuchführenden Vereinen und nicht vom VDH ausgestellt.
Nur einige wenige Hunderassen, die nicht durch einen Verein in Deutschland vertreten sind, erhalten die Ahnentafeln vom VDH.Der Crux mit der Brachycelophie ist doch, daß das für den Tierschutz zuständige Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft dem Zuchtverband, den Zuchtvereinen empfiehlt nicht mit betroffenen Tieren zu züchten. Nur starke Formen der Brachycelophie gelten als Qualzucht und wären somit verboten. Bloß wer bestimmt was stark und was nicht stark ist?
Ich habe es schon einmal geschrieben, solange der §11b so schwammig geschrieben ist, jeder definieren kann wie er will, sind dem VDH die Hände gebunden. Er kann ebenfalls nur Empfehlungen aussprechen.
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Selbst wenn der VDH theoretisch angeschlossenen Vereinen keine Ahnentafeln ausstellen liesse, widerspräche das geltendem deutschen Recht. Er MUSS gestatten, daß bei Vorliegen der Abstammung der entsprechende Nachweis dem jeweiligen Hund zugeordnet wird, das haben Klagen vor Gericht bewirkt.
Auch bei Verstössen gegen die Zuchtordnung? Dann aber doch sicherlich mit dem Vermerk, daß diese Tiere von der weiteren Zucht ausgeschlossen sind.
Sicherlich kann manche nicht so einfach werden. Aber der VDH sprich sein Vorstand hat ja eine gewisse Befugnis. Wenn man in die Satzung schaut, dann müssen nur Satzungsänderungen durch Mitglieder entschieden werden. In § 15 "Beschlussfassung, Wahlen und Wirksamwerden von Beschlüssen" der Satzung findet man unter Punkt 5
ZitatDie durch den Vorstand beschlossenen Durchführungsbestimmungen zu Ordnungen und der Zeitpunkt ihres jeweiligen Inkrafttretens werden den Mitgliedsvereinen per Rundschreiben bekannt gegeben.
Und in der Zuchtordnung fallen auch z.b. Vorgaben zur HD, die über denen der FCI (wir erinnern uns, da ist nur das KO-Kriterium HD schwer) unter Durchführungsbeschlüsse. Also kann der Vorstand auch weitere Durchführungsbestimmungen beschliessen oder bestehende erweitern.
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Ich habe es schon einmal geschrieben, solange der §11b so schwammig geschrieben ist, jeder definieren kann wie er will, sind dem VDH die Hände gebunden. Er kann ebenfalls nur Empfehlungen aussprechen.
Das der §11b so schwammig ist mißfällt mir auch. Da sind wir einer Meinung. Aber warum ist es z.b. möglich Durchführunsgbestimmungen über PL, ED, PRA in die VDH Zuchtordnung aufzunehmen und bei dem Thema nun sind dem VDH auf einmal die Hände gebunden? Die Zuchtordnung des VDH ist deutlich strenger als die des FCI, was auch absolut löblich ist. Es gibt Vorgaben über jede Menge mehr Krankheiten als man im Zuchtreglement der FCI findet. Also muss es doch auch möglich sein etwas die Brachycelophie zu tun, sprich entsprechende Durchführungsbestimmungen erlassen. Bei PL, ED, PRA ist der §11b genauso schwammig formuliert und da geht es problemlos. Warum da und nicht bei Brachycelophie?
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Würde der vdh sich offen von manchen Rassen distanzieren und damit auf seiner Seite Stellung nehmen wären sicher einige Züchter raus ohne Rechtsstreit
Übrigens geht es doch nicht das man mit seinem Namen ein Qualitätssiegel stellt aber, wenn man euch hört, nichts zur Sicherung der Qualität beitragen kann und diese damit auch nicht sichert. Das ist wie irre führende Werbung.
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