Neue Folgen der Hundeprofi M.R. Teil II
-
PocoLoco -
8. Dezember 2014 um 17:54 -
Geschlossen
-
-
Und bei dem Herrn Pressesprecher seines Zeichen auch Vorstandsmitglied, ist es auch noch nicht angekommen, dass der Vdh Verband so gar keine Handhabe besitzt.
Warum sonst redet er von Versäumnissen und irgendeiner Schieflage, der sie nun gegenüber stehen und handeln wollen (müssen).
Meine Meinung ist, hätten die vielen Zuchtvereine unter dem Deckmantel vdh auf ModeERSCHEINUNGEN verzichtet und wäre diese Krüppelausgabe von Rasse x oder y in den Händen der Hobby und Vermehrer- Produzenten geblieben, dann müsste sich der Verband a) nicht mit diversen Vorwürfen auseinander setzen, b) "etwas ändern müssen" und c) bliebe die Tatsache, dass es überwiegend kranke Hunde von Vermehrern und unseriösen Hobby Produzenten gibt, in den Köpfen der Leute und der Verband bzw. mache seiner Rassevereine / Züchter / Hunde hätten keinen (für den Otto Normal) so anwachsend schlechten Ruf.
Es IST hausgemacht, dass er dasteht, wie er dasteht.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Neue Folgen der Hundeprofi M.R. Teil II schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!*
-
-
Und wie war das, als plötzlich das Kupierverbot kam? Das konnte man erstaunlicherweise ja trotz allen Geredes von 'wir dürfen und können am heiligen Gral des Standards nichts ändern, selbst wenn wir wollten' dann doch durchsetzen.
Nein eben nicht.
Der DV zB hat den kupierten Hund erst dieses Jahr aus dem Standard gestrichen.
Auch darauf hatte der VDH keinen Einfluss, die anderen Rassevereine haben sich da der Gesetzgebung nur schneller angeschlossen, weil man einsah, dass es sinnlos ist und es waren eben viele Hunde mit Patronat in D betroffen (Schnauzer, Boxer, DD, Rotti), dort wurde der Rassestandard vom betreuenden Verein angepasst.Aber wie man am Beispiel des DV schön sieht... wirklich Einfluss, dass es gemacht werden muss, konnte der VDH nicht nehmen.
Rassen mit nicht deutschem Patronat sind im Standard immer noch als kupiert, mit dem Zusatz, dass das natürliche Ohr/Rute geduldet werden muss, wenn der Hund in einem Land mit Kupierverbot gezüchtet wurde.
-
Versteh einer die Welt!
Wenn ich, sagen wir mal, im selbsternannten Verein jemand nicht haben möchte, schmeiß ich Ihnen raus. Entweder er passt sich an, oder lässt es bleiben.
Der VDH ist so ein Macht in der Hundewelt, warum kann er Rassehundevereine nicht ausschließen?
Selbst wenn es jahrelang dauert, es wird ja nicht einmal versucht!
-
Wenn ich, sagen wir mal, im selbsternannten Verein jemand nicht haben möchte, schmeiß ich Ihnen raus. Entweder er passt sich an, oder lässt es bleiben.
Und wenn derjenige zum ANwalt renn, hast du ein Problem und wirst ihn in 90% der Fälle wieder aufnehmen müssen.
So ist die Welt nunmal, ob man sich das jetzt eingestehen will oder nicht.Selbst wenn es jahrelang dauert, es wird ja nicht einmal versucht!
...und ich finde es immer toll, dass die Leute hier alle Interna aus hunderten Vereinen zu kennen scheinen.
Nicht jeder rennt mit so etwas gleich an die Presse oder posaunt es in FB raus. Solche Dinge bekommst du erst mit, wenn die Verhadlungen so weit gelaufenb sind, dass das Ergebnis schon fast feststeht... dann holt man sich die Öffentlichkeit entweder um sich feiern zu lassen oder um zu versuchen mit ein paar Fanboys das Ruder noch herumzureißen.
Bis es so weit ist, halten die Leute in der Regel schön die Füße still. -
Wenn ich, sagen wir mal, im selbsternannten Verein jemand nicht haben möchte, schmeiß ich Ihnen raus. Entweder er passt sich an, oder lässt es bleiben.
Der VDH ist so ein Macht in der Hundewelt, warum kann er Rassehundevereine nicht ausschließen?
Davon abgesehen, daß Du keinen Verein selbst ernennen kannst, muß jeder Verein eine Satzung haben, die bei einem Amtsgericht hinterlegt ist. Das geschieht nach Prüfung, ob denn diese Satzung auch mit dem im BGB festgeschriebenen Vereinsrecht konform geht.
Lies dir mal die Satzung des VDH durch und Du wirst feststellen, daß es nicht so einfach ist einen einmal aufgenommen Verein wieder los zu werden.
Selbst, wenn der VDH einem RZV sämtliche Verstöße, die zu einem Ausschluß führen nachweisen könnte, kann dieser immer noch Gerichte anrufen.
Due Urteile, die dort ergehen sind oftmals nicht nachvollziehbar. So jedenfalls meine Erfahrung.
-
-
MUSS der Verband eigentlich einen Bewerber aufnehmen, wenn die Voraussetzungen stimmen?
Auch wenn er es (aus was für Gründen auch immer) nicht wollte? -
MUSS der Verband eigentlich einen Bewerber aufnehmen, wenn die Voraussetzungen stimmen?
Auch wenn er es (aus was für Gründen auch immer) nicht wollte?
Theoretisch nicht. -
MUSS der Verband eigentlich einen Bewerber aufnehmen, wenn die Voraussetzungen stimmen?
Auch wenn er es (aus was für Gründen auch immer) nicht wollte?Wie Raphaela schon schreibt, nein, muß er nicht.
Üver die vorläufige, so wie die endgültige Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung des VDH.
-
Es würde doch schon reichen wenn anders gerichtet wird oder sich der vdh von Rassen distanziert oder Werbung dafür macht wie die Rasse eigentlich sein müsste.
-
Dann schauen wir doch mal einfach, wer für was eigentlich zuständig ist.
Fange ich mal oben an und schaue in das Internationales Zuchtreglement der FCI
Da findet man folgendes drin:
ZitatErbgesund ist ein Rassehund dann, wenn er Standardmerkmale, Rassetyp und
rassetypisches Wesen vererbt, jedoch keine erheblichen erblichen Defekte, welche
die funktionale Gesundheit seiner Nachkommen beeinträchtigen könnten. Hierbei
sind die Mitglieder und Vertragspartner der FCI gehalten, Übertreibungen der
Rassemerkmale zu verhindern, die in der Folge geeignet sind, die funktionale
Gesundheit der Hunde zu beeinträchtigen.Zur Zucht nicht zugelassen sind insbesondere Hunde, die zuchtausschließende Fehler
haben z.B. Wesensschwäche, angeborene Taubheit oder Blindheit, Hasenscharte,
Spaltrachen, erhebliche Zahnfehler und Kieferanomalien, PRA, Epilepsie,
Kryptorchismus, Monorchismus, Albinismus, Fehlfarben sowie festgestellte schwere
Hüftgelenksdysplasie....
Zuständig und damit verantwortlich für die Zucht sind die Mitgliedsländer bzw.
Vertragspartner der FCI. Dies schließt Zuchtlenkung, Zuchtberatung und
Zuchtkontrollen sowie Führung des Zuchtbuches ein.Wenn man sich die Deutschland aufgeführten Mitglieder und Vertragspartner der FCI ansieht, findet man dort nur den VDH als Vollmitglied. Sonst wird dort niemand weiteres gelistet: Mitglieder und Vertragspartner der FCI
D. h. die Mindestanforderungen stellt erstmal die FCI auf. Dies tut sie in ihrem internationalem Zuchtreglement. Der VDH ist verpflichtet in seiner Zuchtordnung mindestens die zu erfüllen. Kann aber auch über die FCI-Anforderungen hinaus weitere Sachen verpflichten für die Mitgliedsvereine aufnehmen. Nu hat der VDh dies z.b. auch genutzt um in seiner Zuchtordnung Hunde mit HD mittel (wir schauen nach oben zur FCI, da wird nur HD schwer ausgeschlossen) kategorisch von der Zucht auszuschliessen und auch bestimmte Anpaarungen in Bezug auf leichtere HD-Grade in seiner Zuchtordnung auszuschliessen, ED aufgenommen usw.
Die dem VDH angeschlossenen Rassehundevereine wiederum haben oft die VDH-Zuchtordnung noch weiter zu Gunsten der Hunde optimiert, weil sie weitere Gendefekte oder deren Träger ausschliessen.
Soweit korrekt, oder?
Dann kann doch auch der VDH seine Zuchtordnung um weitere Vorgaben erweitern, wenn die Rassehundevereine dies nicht selber tun.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!