Schon wieder Ordnungsamt....
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Aus eigener Erfahrung:
Nach einem TA "Attest" über die bitterböse Bisswunde Einstufung.
Auch Schleswig-Holstein.Nach Rechtsanwalt und Co bin ich den Kram losgeworden.
Mein Hund wurde aber fälschlicherweise beschuldigt, nur reichte dem OA eine TA Rechnung.
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Zitat
Vom Hund der anderen, von dem die ganze Sache ausgegangen ist? Ja, das wär nett.
Das war allerdings nicht die Dogge.Scheint wirklich selektives Lesen heute zu sein....
Das ist doch letztendlich genau der Punkt, der im Dunkeln bleibt. Es ist richtig, dass am Anwachsen von Feindschaften fast immer beide Hunde beteiligt sind.
Der letzte Vorfall ist doch gar nicht stillschweigend hingenommen worden, sondern nach Stellungnahme der Doggenhalterin ad acta gelegt worden, wenn ich das richtig verstanden habe.Wenn sich der "gegnerische" Halter in diesem Fall korrekt verhalten hat, sein Hund an der Leine war und von der freilaufenden Dogge attackiert wurde, dann kann ich verstehen, dass er wenig begeistert war.
Denn dann bleibt als, unwidersprochener Punkt ja, dass die Dogge nicht richtig unter Aufsicht war. Und da es der zweite Vorfall war, könnte ich mir schon vorstellen, dass das OA etwas genauer hinsehen wird. Viel wird davon abhängen, wie plausibel die Ausführungen des anderen Halters sind, und ich denke auch von der Schwere der Verletzungen.Leider ist es ja so, dass man selbst nicht anwesend war, und so der Hergang im Dunkeln bleiben wird. Man kann zum eigentlichen Hergang so gar nichts sagen, das ist natürlich hinderlich.
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Letztendlich ist es doch so das man seinen Hund so zu sichern hat, dass dieser das Grundstück nicht aus freien Stücken einfach so verlassen kann. Wenn er es doch tut und dabei dann einen anderen Hund schädigt, dann wird das Ordnungsamt sicher nicht Milde walten lassen, nur weil der andere Hund irgendwann mal angefangen hat. Da wird nur "klein Brötchen backen" helfen und das Eingeständnis, den eigenen Hund beim nächsten Mal besser zu sichern. Die Freundin ist diejenige deren Hund jetzt zum Zweiten Mal auffällig wird, weil die anderen das gleich zu Protokoll gebracht haben.
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Schuldfrage hin oder her... ein Hund jedwelcher Rasse hat auf der Straße allein nichts zu suchen! Gerade bei einem so großen Hund wie einer Dogge wird wohl schneller das OA eingeschaltet, als z. B. bei einem Dackel, der sich irgendwie Freigang aus dem Garten gebuddelt hat. Wenn die Dogge dann auch noch zubeißt, egal ob es sich um Staatsfeind Nr. 1 oder nicht handelt, muss man wohl mit dem Eingreifen des OA rechnen. Viele Menschen haben ja schon Angst, wenn ihnen eine ausgewachsene Dogge an der Leine begegnet, die dann einen Bogen um uns machen. Wenn ich mir vorstelle, mein Hund läuft draußen alleine durch die Weltgeschichte, da wäre mir nichts dir nichts die Polizei vor der Tür. Also bitte Döggelchen so sichern, dass dies nicht nochmal passiert.
Ich drücke trotzdem die Daumen, dass die Angelegenheit nicht eskaliert.
Liebe Grüße -
Zitat
Letztendlich ist es doch so das man seinen Hund so zu sichern hat, dass dieser das Grundstück nicht aus freien Stücken einfach so verlassen kann. Wenn er es doch tut und dabei dann einen anderen Hund schädigt, dann wird das Ordnungsamt sicher nicht Milde walten lassen, nur weil der andere Hund irgendwann mal angefangen hat. Da wird nur "klein Brötchen backen" helfen und das Eingeständnis, den eigenen Hund beim nächsten Mal besser zu sichern. Die Freundin ist diejenige deren Hund jetzt zum Zweiten Mal auffällig wird, weil die anderen das gleich zu Protokoll gebracht haben.
Genau so sehe ich das auch - gerade wenn ich weiß, dass Staatsfeind Nummer 1 in der Nähe wohnt, muss ich meinen Hund sichern. Geht ja nicht nur um den Schutz des anderen bösen Hundes, da kann ja alles mögliche passieren (vors Auto laufen, vor Fahrrad laufen und den Radfahrer zu Sturz bringen etc.
Die Einsicht sollte sie beim OA zeigen und Besserung geloben, dann hat sie ggf die Chancr, dass es bei einer Verwarnung bleibt.
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Aus eigener Erfahrung:
Nach einem TA "Attest" über die bitterböse Bisswunde Einstufung.
Auch Schleswig-Holstein.Nach Rechtsanwalt und Co bin ich den Kram losgeworden.
Mein Hund wurde aber fälschlicherweise beschuldigt, nur reichte dem OA eine TA Rechnung.
Ich kenn' nun nicht alle Landesgesetze, glaube aber kaum dass die sich im Sicherheitsrecht sooo unterscheiden.
Wie von dir geschildert ist das definitiv eine falsche Ausübung des Ermessens.
Nur auf Grund einer "Anschuldigung" eine Anordnung/ Einstufung zu bekommen, würde sicher nicht standhalten.
Der "Beschuldigte" muss zumindest gehört werden/ Gelegenheit bekommen sich zu den Anschuldigungen zu äußern!LG
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Laut Anwalt ist es im Ermessen des Amtes.
Eine Rechnung mit "Bisswunde" schien zu reichen.
Mir ist das egal, wollte nur Erfahrungen schildern -
Zitat
Laut Anwalt ist es im Ermessen des Amtes.
Eine Rechnung mit "Bisswunde" schien zu reichen.
Mir ist das egal, wollte nur Erfahrungen schildernIst ja auch super!
Ich finde es nur erschreckend wie manche Kommunen/ LRA mit ihrem sogenannten Ermessen umgehen! -
Zitat
Ist ja auch super!
Ich finde es nur erschreckend wie manche Kommunen/ LRA mit ihrem sogenannten Ermessen umgehen!Bei uns in der Umgebung hat die Anwältin bei 3 OAs nachgefragt. Eins (unseres...) entscheidet so.
Aber die lieben, bestimmt gar nicht frustrierten 39jährigen Damen haben bestimmt nur aus bestem Wissen gehandelt. :)
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Kenn ich, meine Dogge wurde von so einem Schweinehund, Pittbull sorry sieht nun mal so aus, angegriffen. Mein zu groß geratener Dackel, nach dem ich beide mit ner Eisenstange getrennt hatte, eingeschüchtertder unter den Tisch gekrabbelt und die Besitzer des Schweinehunds "Nein bitten schlagen Sie ihn nicht tot".
Meiner war angeleint der Schweinehund nicht!
und der Schweinehund war wohl gerade psychisch gestört, na egal der arme Kleine musste genäht werden, bei der Gerichtsverhandlung kam raus der Schweinehund war als Beiser bekannt und sollte ab jetzt einen Maulkorb tragen, hat er auch bis der Besitzer aus dem Gericht draussen war.
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