Vermieter rät zum Abstand nehmen vom Hundekauf
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Hallo,
ich habe da ein Problem mit meinem Vermieter. Wir ( mein Freund und ich ) sind im September in unsere neue Wohnung eingezogen. Wir wohnen direkt am Mittellandkanal, haben Wald und Flur in der Nähe. Ideal für Hunde.
Wir studieren beide noch und sind dementsprechend oft zuhause.
Wir wollen uns schon lange einen Hund anschaffen und dachten uns, dass wir das ja nun angehen können, da wir nun noch genug Zeit für die Erziehung und das Eingewöhnen haben.
In unserer alten Wohnung war leider kein Platz und auch keine Hundehaltung erlaubt.Nun zu meiner Vermietersituation. Der Vermieter wohnt im Ausland und hat hier in der Nähe, eine Stellvertreterin, die ich auch schon kenne, seit ich 6 war.
Diese Vertreterin sagte mir, dass prinzipiell nichts gegen die Hundehaltung spricht, dass der Hund aber nicht zu groß sein sollte.
Im Mietvertrag steht, dass die Hundehaltung die Erlaubnis des Vermieters benötigt.Nun habe ich vor zwei Wochen meinem Vermieter geschrieben, dass wir uns gerne diesen Wunsch erfüllen wollen und ja jetzt noch viel Zeit für die Eingewöhnung haben. Ich habe ihn auch auf die Worte seiner Stellvertreterin hingewiesen.
Von ihm kam die Antwort:
1. Zwei Kaninchen ( die auch bei uns in einem großen Gehege wohnen) und ein Hund wären doch eventuell zu viel Tierleben in einer Wohnung und er möchte uns auf dem Ph- Wert von Kaninchen Urin hinweisen.
2. Er hätte auch mal einen Hund gehabt, welcher sämtliche Türen und Fenster zerstört hätte...
3. Ich hätte da wohl die Aussage seiner Stellvertreterin falsch verstanden
4. Er möchte und bitte von dem Hundekauf abstand zu nehmen und hofft auf unser Verständnis
5. Die wohnung ist frisch renoviert und ein Hund zerkratzt das LaminatJetzt meine Frage an Sie. Kann ich da noch irgendwas machen? Ich bin schließlich auch in die Wohnung eingezogen, weil ich die Aussage der langjährigen Bekannten geglaubt habe und im Mietvertrag ja auch kein Verbot steht (wie in der alten Wohnung).
Was soll ich jetzt tun? Ich möchte weder umziehen noch auf einen Hund verzichten.Ich würde mich über ein paar hilfreiche Antworten freuen!
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Zitat
Im Mietvertrag steht, dass die Hundehaltung die Erlaubnis des Vermieters benötigt.
Da steht die Antwort (leider) schon, denn der Vermieter gibt die Erlaubnis nicht. -
Aber seit dem neuen Urteil aus dem letzten jahr ist das doch so nicht mehr rechtens?! Also man darf es nicht einfach im Mietvertrag verbieten...sondern nur aus "guten" Gründen, z.B. Allergiker im Haus...
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Das Verbot der Hundehaltung ist (leider) für dich bindend.
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vielleicht kann es helfen, ihm eine haftpflichtversicherung vorzulegen, die mietschäden durch tierhaltung einschließt
und bei der stellvertreterin um ein gutes wort einlegen zu bitten.
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Ich dachte auch, dass seit dem Urteil, der Vermieter das nicht einfach verbieten kann. Er muss sich doch wenigstens informieren, um welche Rasse es sich handelt. Ich finde halt seine Gründe etwas seltsam.
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Kleintiere dürfen nicht verboten werden, Hunde schon.
Vielleicht lässt er ja doch mit sich reden...gib' dich noch nicht geschlagen!
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Wie war das? Es darf im Mietvertrag nichts mehr von Verbot stehen, sondern nur auf Absprache und der Vermieter Nein sagt, ist es eben so?
Ich bin aus diesem vermeintlich verbessernden Urteil bis heute nicht richtig schlau geworden.
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Zitat
Ich dachte auch, dass seit dem Urteil, der Vermieter das nicht einfach verbieten kann. Er muss sich doch wenigstens informieren, um welche Rasse es sich handelt. Ich finde halt seine Gründe etwas seltsam.
Er hat doch einen Grund angeführt, die Wohnung ist frisch renoviert :/ Somit hat er eine Einzefallentscheidung getroffen und nicht pauschal verboten.
Ihr könnt nur noch mal versuchen mit ihm zu reden. Ansonsten ist sein Verbot bindend.
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Wenn er es von vorneherein nicht gutheißt würde ich es auch nicht auf Gedeih und Verderb durchboxen, auch wenn das Recht u.U. auf Eurer Seite ist! Ich hätte keine Lust auf böse Briefe "Ihr Hund hat dies und jenes gemacht" ggf. dann noch Abmahnungen und Anfeindungen durch Nachbarn usw. usw.
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