
Genehmigung des Vermieters für einen Hund ?
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AylinUndPanther -
17. November 2013 um 12:19
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huhu :)
ich hab mal ne kurze frage ..
ich und meine mutter haben uns nach langem ausführlichen gedanken machen recherschieren und informieren dazu entschlossen einen Hund in unser leben aufzunehmen :)
und um -Panther- einem schwarzen deutschen schäferhund ein zuhause zu geben brauche ich ein schreiben meiner vermieterin das es in ordung ist einen hund zu halten .
dies ist eigh nämlich nicht in unserer wohnung erlaubt. jedoch gibt es doch dieses wundervolle gesetz das KEIN vermieter einem bewohner verbieten KANN einen hund zu halten .
wie sieht das bei euch aus ? habt ihr erfahrungen mit diesem thema gemacht ?:)
und wenn ja ..wie genau ist das abgelaufen ? .. wie schnell ?^^
welche komplikationen gab es ?
kann der vemriter sich trotzdem weigern ?
oder MUSS er es rein rechtlich zulassen´?
vielen vielen dank :)
freue mich auf baldige antworten !! :)
eure Aylin !!:) -
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Zitat
jedoch gibt es doch dieses wundervolle gesetz das KEIN vermieter einem bewohner verbieten KANN einen hund zu halten .
Wo genau steht das denn? Ich glaube, Du hast das falsch gelesen oder falsch interpretiert.
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Das Urteil des BGH besagt lediglich, dass der Vermieter "den Einzelfall prüfen muss". Tut er das und begründet seine Ablehnung - war's das.
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genau sowas bestätigt mich wieder darin niemals an Hundehalter zu vermieten.
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Natürlich musst Du die Genehmigung des Vermieters einholen! Schäferhund... warum diese Rasse?
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Zitat
genau sowas bestätigt mich wieder darin niemals an Hundehalter zu vermieten.
das versteh ich nicht.
Wir haben unseren Vermieter damals auch vorher um Erlaubnis gefragt und uns dann erst den Hund angeschafft (ging auch nicht anders, da wir die schriftliche Erlaubnis im Tierheim vorlegen mussten). Hätte er nein gesagt hätten wir uns keinen Hund angeschafft bis nicht die Wohnsituation entsprechend gewesen wäre.
Du hälst doch auch selber Hunde, warum dürfen das nach Absprache also auch nicht die Mieter? Du hast doch als Vermieter das Recht, dem einen die Hundehaltung zu erlauben und dem anderen nicht, wo ist da das Problem? -
Zitat
das versteh ich nicht.
Wir haben unseren Vermieter damals auch vorher um Erlaubnis gefragt und uns dann erst den Hund angeschafft (ging auch nicht anders, da wir die schriftliche Erlaubnis im Tierheim vorlegen mussten). Hätte er nein gesagt hätten wir uns keinen Hund angeschafft bis nicht die Wohnsituation entsprechend gewesen wäre.
Du hälst doch auch selber Hunde, warum dürfen das nach Absprache also auch nicht die Mieter? Du hast doch als Vermieter das Recht, dem einen die Hundehaltung zu erlauben und dem anderen nicht, wo ist da das Problem?Vielleicht gehts eher um so ne "Ich mach die Welt wie sie mir gefällt" Einstellung die hier so ein bisschen mitklingt und die den Vermietern sicherlich das Leben schwer macht ?
Zitathuhu :)
dies ist eigh nämlich nicht in unserer wohnung erlaubt. jedoch gibt es doch dieses wundervolle gesetz das KEIN vermieter einem bewohner verbieten KANN einen hund zu halten .
wie sieht das bei euch aus ? habt ihr erfahrungen mit diesem thema gemacht ?:)
und wenn ja ..wie genau ist das abgelaufen ? .. wie schnell ?^^
welche komplikationen gab es ? -
Mir ist so ein Gesetzt nicht bekannt. Wenn im Mietvertrag steht, dass Hundehaltung nicht erlaubt ist, dann ist es das gute Recht des Vermieters Hundehaltung zu verbieten.
Ausnahme sind Blindenhunden, etc.
Man kann den Vermieter also nur Fragen, ob er seine Meinung geändert hat.
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Zitat
dies ist eigh nämlich nicht in unserer wohnung erlaubt. jedoch gibt es doch dieses wundervolle gesetz das KEIN vermieter einem bewohner verbieten KANN einen hund zu halten .
Es gibt kein solches Gesetz, lediglich ein ziemlich aktuelles BGH-Urteil, aber auch dieses handelt nur vom pauschalen Ausschluss der Hundehaltung von vornherein, also, dass Klauseln, die besagen, dass Hundehaltung generell verboten ist, nichtig sind.
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass der Vermieter deshalb immer Hundehaltung erlauben muss, er muss es nur im Einzelfall prüfen. -
Hallo!
Ich war bis vor kurzem, genauer gesagt zwei Wochen, genau in deiner Situation. Meine Mutter und ich wollten uns einen Hund anschaffen, da wir aber umziehen in eine Wohnung, brauchten wir die Erlaubnis des Vermieters. Ein Vorteil war aber, das wir ihn kannten.
Er war eigentlich total gegen den Hund, das hat man auch gehört, da er uns kannte hat er aber trotzdem ja gesagt. Nach drei Tagen kam dann doch das nein ...
Ich war sehr aufgelöst, alle meinten es habe keinen Zweck, doch ich habe meinem Vermieter einen Brief geschrieben. Sieben Seiten, wieso ich einen Hund möchte, dass es eine ruhige Rasse ist, dass wir ihn Haftpflichtversichern,.. Und Blabla. Und siehe da, er hat mich angerufen und gesagt dass das mit dem Hund klargeht.
Tja, was ich damit sagen will, ist, dass alles möglich ist
Du kannst mit dem Vermieter ja darüber reden, oder ihn anrufen, oder wie ich einen Brief schreiben. Wichtig ist, dass er sieht dass du dir Gedanken machst.Und eigentlich darf ein Vermieter es grundsätzlich nicht verbieten, außer er hat einen Grund, wie zum Beispiel dass jemand eine Allergie hat.
Ich wünsche dir auf jedem Fall viel Glück. Und halte uns auf dem laufenden
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