
Genehmigung des Vermieters für einen Hund ?
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AylinUndPanther -
17. November 2013 um 12:19
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Zitat
Er war eigentlich total gegen den Hund, das hat man auch gehört, da er uns kannte hat er aber trotzdem ja gesagt. Nach drei Tagen kam dann doch das nein ...
Ich war sehr aufgelöst, alle meinten es habe keinen Zweck, doch ich habe meinem Vermieter einen Brief geschrieben. Sieben Seiten, wieso ich einen Hund möchte, dass es eine ruhige Rasse ist, dass wir ihn Haftpflichtversichern,.. Und Blabla. Und siehe da, er hat mich angerufen und gesagt dass das mit dem Hund klargeht.Na hoffentlich hast Du Dir die Zusage SCHRIFTLICH geben lassen.
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okey :) da ist mir wohl ein peinlicher fehrler unterlaufenn
tja .. wer lesen kann ist klar im vorteil oder ?!
will mich natürlich entschuldigen
dieses gesetz gibt es SO nicht !
nachdem ich mal so klug war mich selbst zu informieren
hab ich natürlich auch rausgefunden das es lediglich das gesetz gibt das der vermieter es nicht generell verbieten darf einen hund zu 'besitzen' (mag das wort nicht so )
nunja , mein fehler ! nochmals entschudligung falls ich nun einige vor den kopf gestossen habe !
bedanke mich schonmal für die ganzen antworten !
und besonders die antwort von Hotdoggirl
das ist gut zu wissen !!
soweit ich weis ist unser vermieter nicht grundsätzlich gegen einen hund , jedoch besteht seine sorge darin (das sagte er uns zu anfang als wir den vertrag unterschrieben) dass wenn ein bewohner einen hund haben darf (wir wohnen in einem mehrfamilienhaus) auf einmal alle anderen auch .. was daran jedoch schlimm sein solll .. keine ahnung ich fänds schön :) , vorrausgesetzt es sind keine 24 stunden kläffer
nunja würde mich noch über ein paar weiterer erfahrungsberichte freun
und vllt kann mir ja jmd einen tipp geben ob ich den vermieter besser anrufe oder einen brief schreibe ? , und habt ihr vllt ne idee wie ich ihn am schnellsten rumkirege ?
vielen lieben dank !!
aylin -
Ich finde es offengesagt nicht so sinnvoll, den Vermieter auf Gedeih und Verderb zu überreden, die Hundehaltung zu erlauben.
Nachher habt ihr den Hund, dann bellt er 2-3x oder macht sonst irgendwie Krach und schon herrscht dicke Luft. Wenn ein Vermieter die Hundehaltung nicht erlaubt, dann hat er seine Gründe dafür. Ich kann es als Hundebesitzer nicht verstehen, aber ich bin auch kein Vermieter.
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Ich bin davon überzeugt, dass man ein pauschales "Nein zur Hundehaltung" durch ein positives persönliches Auftreten beeinflussen kann.
Das Pochen auf Gesetzesbeschlüsse empfinde ich in solchen Fällen eher als kontraproduktiv, denn der Vermieter macht sich sicherlich gerne sein eigenes Bild seiner zukünftigen Mieter, und entscheidet dementsprechend !
Wenn rein nichts zu machen ist, dann nützt sowieso nichts, da der Vermieter nunmal am längeren Hebel sitzt.
Mit aller Gewalt würde ich nichts erzwingen wollen...LG Britta
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Wie ist das eigentlich, wenn im Mietvertrag steht, dass das Halten von Tieren nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet ist (u.a.) und haftschriftlich "Keine Hunde, keine Katzen!!" ergänzt wurde. Ist das zulässig?
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Zitat
Wie ist das eigentlich, wenn im Mietvertrag steht, dass das Halten von Tieren nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet ist (u.a.) und haftschriftlich "Keine Hunde, keine Katzen!!" ergänzt wurde. Ist das zulässig?
Ich würde sagen, ja, da es dann keine formularmäßige Klausel mehr ist und §§ 305 ff. BGB nicht anwendbar sein dürften.
Auf diese bzw. speziell auf § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB bezieht sich aber die Begründung des BGH im besagten Urteil. -
Zitat
Na hoffentlich hast Du Dir die Zusage SCHRIFTLICH geben lassen.
Jaja klar, habe ich
Und an deiner Stelle würde ich anrufen, denn so ist es persönlicher. Der einzige Grund, warum ich einen Brief geschrieben habe ist eigentlich nur, weil ich viel besser schreiben als reden kann
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Edit by Mod: Der Text weist leider keinerlei Quellenachweis auf, außerdem wurde er im Ganzen so kopiert und hier eingefügt, was aus Copyrightgründen nicht erlaubt ist!
Bitte nur Textauszüge, mit Quellennachweis, hierher kopieren, oder noch besser die entsprechende Seite einfach nur verlinken!
Danke und
Britta -
aber dieses Urteil sagt doch auch aus dass ein Vermieter dem einen Mieter den Hund erlauben darf/muss bspw. franz. Bulldogge oder Chihuahua, dem anderen den Hund aber verbieten darf weil der sich einen Labbi oder so anschaffen möchte weil er den Hund für die Wohnung zu groß findet oder?
Was wären denn sonst noch wichtige Gründe von Vermieterseite aus? -
Was man auch berücksichtigen sollte: der Vermieter kann zwar (auch schriftlich) Zustimmung erteilen, aber meistens schreiben die Vermieter zusätzlich dazu, dass die Erlaubnis im Falle von Beschwerden o. Ä. widerrufen werden kann.
Sprich, wenn der Hund bellt oder eine Gefahr für die Mitbewohner darstellt (und dafür muss er nur mal einen Mieter, der Angst vor Hunden hat, anspringen) oder sich andere Mieter sonstwie beschweren, kann der Vermieter die Erlaubnis wieder entziehen. Gegebenenfalls solltest du auch darüber nachdenken, was du in solch einer Situation machst, weil es ja weder für den Hund noch für dich schön wäre, wenn er wieder abgegeben werden müsste oder ob du lieber wartest, bis die Hundehaltung sicher ist...?! -
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