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Das ist wirklich schön, wir haben aber keine, sondern leben in einem 80 qm Loft ohne die Möglichkeit einzelne Teile der Wohnung abzugrenzen (außer das Bad). Auch alle Kabel zu verstecken ist da nicht möglich, wir haben es bevor der Welpe kam versucht... Wir haben auch z.B. nur Schiebegardinen vorm Kleiderschrank, da kann ein Welpe sogar rein kriechen!
nd für einen alten, teilweise schon etwas wunderlichen Hund lege ich meine Hand nicht ins Feuer (wohl auch nicht für einen nicht wunderlichen jungen Hund) sondern warte ein paar Tage, schaue mir das an und DANN vertraue ich beiden! Es ist eine neue Situation, die immer auch ungeahnte Reaktionen hervorrufen kann.Auch wenn es niemand glauben will, es gibt Menschen, die diese Box nicht als "Abstellkammer" nutzen. Dass das hier so vehemment bestritten wird, bzw der Anschein entsteht, finde ich so ärgerlich. Unser Welpe war den ersten Monat vielleicht mal ne halbe Stunde am Stück da drin, dann kam sie iwann weg, weil der Welpe gelernt hatte, wo er drauf/dran/rein/rumknabbern etc darf. Er hatte dann auch kein Problem im Auto im beengten Kofferraum zu bleiben, in den Fahrradanhänger zu gehen, bei der Arbeit mal kurz in seiner Faltbox zu bleiben, weil ich aus dem Büro raus musste (was ich nun wirklich nicht welpensicher machen konnte/durfte) oder in der Box bei der Rettungshundestaffel zu bleiben, weil er die Box als Ruheplatz von zu Hause kannte. Es gab für diesen Hund keine Nachteile, im Gegenteil,und ich bin mir sicher, dass das für viele Hunde so läuft.... Ich verteidige das hier auch nur so vehemment, weil es eben nicht nur eine überflüssige Erfindung ist, sondern auch durchaus Sinn ergeben kann, wenn man sie sinnvoll, überdacht, begrenzt und mit Respekt vor dem Hund einsetzt. In vielen Lebenssituationen braucht man sie sicher nicht, aber nicht jeder lebt so und das ist doch völlig in Ordnung! Jegliche Form des "Missbrauches" dieser Boxen lehne ich auch ab!
Ganz nebenbei würde ich doch gerne mal wissen, ob sich hier alle ganz sicher sind, dass der §6 der TierSchHuV tatsächlich auf dieses zeitweise, nicht regelmäßig über das gesamte Hundeleben verlaufende "Unterbringen" in einer solchen Box unter 6qm anwendbar ist. Also ob eine solche Box im Sinne dieser Verordnung einen Zwinger darstellt, auf den sie anwendbar wäre. Denn dort ist z.B. auch folgender Satz zu finden: "Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein." Wenn sie darauf anwendbar wäre, dürfte ich generell in fast keiner Wohnung, die nicht über bodentiefe Fenster verfügt, einen Zwinger aufstellen. Auch das Einsperren in ein Zimmer (auch über 6qm) wäre dann grenzwertig, wenn diese Verordnung auch auf eine räumliche Begrenzung innerhalb der von Menschen bewohnten Wohnung anzuwenden wäre, da in den meisten Wohnungen kein Blick aus dem Gebäude möglich ist. Hat da jemand Ausführungsbestimmungen, verwaltungsvorschriften, Definitionen o.ä. gefunden oder sonst zuverlässige Quellen? Mich interessiert das tatsächlich ernsthaft, versuche seit Tagen was zu finden, gestaltet sich aber als schwierig....
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Also ich gehöre auch zu den Tierquälern. Meine Hunde haben auch eine Box. Ich arbeite mit meinen Hunden an einer Schule und nehme sie 2-3 mal die Woche mit. Ich setzte sie dort eine Schulstunde ein, je nachdem ganz selten auch mal noch eine zweite, aber alles andere wäre zu viel.
In unserem Büro steht meine Hundebox und wenn die Hunde nicht dran sind kommen die da rein. Sie bekommen was zum kauen, was meistens lange hält, weil die in ihrer Box nämlich am liebsten einfach schlafen. Alle Arbeitskollegen wissen, dass die Hunde in der Box einfach in Ruhe gelassen werden. Erst letzte Woche haben meine Kollegen sich köstlich amüsiert, weil Zora wohl eine ganze Stunde auf dem Rücken lag und sie nicht wussten, dass Hunde in der Haltung schnarchen können.Wenn ich im Büro bin ist die Türe offen und die Hunde bleiben trotzdem in ihrer Box.
Bevor ich die Box hatte sind sie unruhig im Büro gewesen, haben jeden angebellt der rein kam und bei jedem Geräusch draußen angeschlagen. Sie waren in Dauerstress und hatten dann auch überhaupt keinen Spaß mehr mit den Kinder zu arbeiten.In der Wohnung können meine Hunde sich frei bewegen wenn ich da bin. Wenn ich nicht da bin haben sie das Wohnzimmer und die Küche zur Verfügung. Wenn sie alleine zuhause sind und ich lasse alle Türen auf hat Zora einen riesen Stress und schlägt bei allem an was sie draußen hört. Wenn sie räumlich begrenzt ist dann pennt sie einfach.
Zora kommt auch aus sehr schlechten Verhältnissen und ist ein Kontrollfreak mit Trennungsangst. Ich habe sehr viel probiert bis mein damaliger Hundetrainer mir zu einem Kennel geraten hat. Die Türe war von Anfang an offen und sie hat ihn sofort und ohne antrainieren genutzt. Wenn sie nachts im Schlafzimmer schläft, oder ich den Kennel, so wie grade, nicht aufgebaut habe, legt sie sich unter mein Bett oder unter meinen Mini Wohnzimmertisch, Hauptsache Höhlenfeeling.
Familienfeste waren mit Zora auch immer anstrengend, weil sie vollkommen überfordert war mit den vielen Menschen und anderen Hunden der Familie. Seid ich den Kennel mitnehme zieht sie sich darin zurück und meint nicht sie müsse die ganze Familie kontrollieren sondern pennt einfach vor sich hin.
Also ich finde sehr wohl, dass Kennel einen guten Zweck erfüllen können und nicht jeder der eine Box oder einen Kennel besitzt ist ein Tierquäler und ein 6qm Kennel gibt dem Hund bestimmt kein Höhlenfeeling und ist somit absolut unnötig. -
Die Box ist noch eine ziemlich graue Zone. Das Auto als Aufenthaltsplatz über mehrere Stunden ist ja kürzlich erst vor Gericht als Unzulässig betitelt worden. Es ist eine Frage der Zeit wann das auch mit den Boxen so weit ist.
Boxen sind einfacher zu verstecken als der gemeine Zwinger, da sich eine solche gern innerhalb Wohnungen befindet und so nicht einsehrbar sind. Somit ist die Gefahr des Missbrauchs ungleich höher (wenn man bedenkt wie gern auch noch Zwinger "missbraucht" werden). Und wo fängt es an, wo hört es auf. Es ist in Ordnung und tüdeldü den Hund von Welpen an in die Box zu stecken. Wird hier gern ja suggeriert. Das es dann so ausartet wie Themis es angedeutet hat, kann vorallem bei überforderten Hundehaltern sehr schnell passieren. Deswegen halte ich nichts davon, wenn Boxen vorschnell empfohlen werden. Macht der Welpe/Hund das oder dieses, pack ihn (natürlich NUR in die vorher wunderbar konditionierte) Box und deine Probleme könnten sich von selbst lösen (übertrieben spitz ausgedrückt). Man muss einfach sehen welches Bild es nach aussen gibt. Klar, man muss nach Einzelfall entscheiden. Aber es ist wirklich ein bisschen grotesk, dass auf der einen Seite gegen die Käfighaltung von Kleintieren propagiert wird (absolut richtig) und auf der anderen Seite das Verfrachten des Hundes in einen Käfig weiterhin okay ist. Es ist widersprüchlich.
Als ich hier damals die Anfrage gestartet habe, wie ich meine beiden Hunde in meiner Arbeitszeit mittels Anbindehaltung am Besten durch den Tag bringe, habe ich einiges zu lesen bekommen, mir vieles zu Herzen genommen und sogar bei unserem Amt nachgefragt, ob die Anbindung während der Arbeitszeit (4 bis 8 Stunden MIT regelmäßigen Pausen zum Laufen und Lösen) unter Anbindehaltung fällt (und das nicht einmal täglich) und es wurde mir damals geantwortet, dass es schon zur Anbindehaltung zählt. Interessant fände ich die Meinung des Vet-Amtes zum Thema Boxen. Ab wann für die eine Verbringung in einer Box tierschutzrechtlich interessant wird.
ZitatAlso ich finde sehr wohl, dass Kennel einen guten Zweck erfüllen können und nicht jeder der eine Box oder einen Kennel besitzt ist ein Tierquäler und ein 6qm Kennel gibt dem Hund bestimmt kein Höhlenfeeling und ist somit absolut unnötig.
Wir schreiben hier über Leute die ihre Hunde wegen jedem Problemchen in die Box/Kennel packen. Eine offene Box die vom Hund als Rückzugsort genutzt wird, wird überhaupt nicht negativ angesprochen.Die Threaderstellerin hat übrigens den Rückzug angetreten und sich offenbar löschen lassen.
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Ganz nebenbei würde ich doch gerne mal wissen, ob sich hier alle ganz sicher sind, dass der §6 der TierSchHuV tatsächlich auf dieses zeitweise, nicht regelmäßig über das gesamte Hundeleben verlaufende "Unterbringen" in einer solchen Box unter 6qm anwendbar ist. Also ob eine solche Box im Sinne dieser Verordnung einen Zwinger darstellt, auf den sie anwendbar wäre. Denn dort ist z.B. auch folgender Satz zu finden: "Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein." Wenn sie darauf anwendbar wäre, dürfte ich generell in fast keiner Wohnung, die nicht über bodentiefe Fenster verfügt, einen Zwinger aufstellen. Auch das Einsperren in ein Zimmer (auch über 6qm) wäre dann grenzwertig, wenn diese Verordnung auch auf eine räumliche Begrenzung innerhalb der von Menschen bewohnten Wohnung anzuwenden wäre, da in den meisten Wohnungen kein Blick aus dem Gebäude möglich ist. Hat da jemand Ausführungsbestimmungen, verwaltungsvorschriften, Definitionen o.ä. gefunden oder sonst zuverlässige Quellen? Mich interessiert das tatsächlich ernsthaft, versuche seit Tagen was zu finden, gestaltet sich aber als schwierig....
Es ist doch eine absolut regelmäßige Unterbringung, da sie ja jeden Tag arbeitet.
Aus der Verordnung: Abweichend muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.Das heißt für mich, selbst wenn der Hund ja 18 von 24h außerhalb des "Zwingers" ist, muss er die 6m² Bodenfläche haben.
Und mit dem Ausblick aus dem Gebäude ist einfach Tageslicht gemeint. Der Hund kann ja durchaus auch gen Himmel gucken .
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Die Box ist noch eine ziemlich graue Zone. Das Auto als Aufenthaltsplatz über mehrere Stunden ist ja kürzlich erst vor Gericht als Unzulässig betitelt worden. Es ist eine Frage der Zeit wann das auch mit den Boxen so weit ist.
Wenn ich richtig informiert bin, aber auch mit der Begründung, dass der Hund hier nicht ausreichend vor Kälte und Hitze geschütz ist. Und dann auch nur im Einzelfall und nicht generell. Auf Boxen also schwer übertragbar.
ZitatEs ist doch eine absolut regelmäßige Unterbringung, da sie ja jeden Tag arbeitet.
Sie wollte aber daran arbeiten und es sollte nicht für immer sein, zudem war der "Zwinger" wohl groß genug.
ZitatAus der Verordnung: Abweichend muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.
Da ist eben die Frage ob diese Verordnung innerhalb der Wohnung überhaupt Anwendung findet, denn "in einem Gebäude" und "Wohnung" ist juristisch nicht das selbe.
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Das heißt für mich, selbst wenn der Hund ja 18 von 24h außerhalb des "Zwingers" ist, muss er die 6m² Bodenfläche haben.Und mit dem Ausblick aus dem Gebäude ist einfach Tageslicht gemeint. Der Hund kann ja durchaus auch gen Himmel gucken .
"Das heißt für mich" ist eben auch wieder nur so ne Interpretation, ich würde aber gerne mal Fakten haben. Tageslicht ist eben nicht gleich freie Sicht aus dem Gebäude.
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Das hast du schon richtig erkannt, dass es keinen Unterschied macht, ob man den Hund tagsüber oder nachts über Stunden in einen Käfig sperrt, beides ist nicht okay und auch nicht nötig.
Da stimm ich zu.Aber ich sehe da schon einen kleinen Unterschied. Er besteht m.E. darin, dass bei einem Welpen, der noch stubenrein werden muss, die Box in der Regel neben dem Bett des Halters steht und viele Halter sogar die Hand noch rein halten. Der Hund ist also nicht allein.
Einen Hund bei Abwesenheit über mehr als 6 Stunden in einen Kennel/Käfig was auch immer zu sperren ist für mich da schon nochmal was ganz anderes.
Unabhängig davon halte ich von beiden absolut nix.
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Da ist eben die Frage ob diese Verordnung innerhalb der Wohnung überhaupt Anwendung findet, denn "in einem Gebäude" und "Wohnung" ist juristisch nicht das selbe.
Es ist nur vom "Halten in Räumen" die Rede.
Die Wohnung wurde vermutlich nicht explizit genannt, weil der Gesetzgeber wohl dazu keine Notwendigkeit sah. Damals war es zum Glück nicht Gang und Gäbe, Hunde auf kleinstem Raum wegzusperren!
Otto Normalverbraucher geht doch davon aus, dass sich jemand nur dann einen Hund ins Haus holt, dem das Wohl des Tieres am Herzen liegt. Wer käme da schon auf die Idee, dass es unter den Hundehaltern Leute gibt, die ihr Tier stundenlang in eine kleine Box pferchen?
Ich bin jedoch der Meinung, dass § 5 ebenso auf das Halten in Räumen, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, anzuwenden ist:
§ 5 in Verbindung mit § 6: http://www.gesetze-im-internet…schhuv/BJNR083800001.html -
Einerseits wird die ständerhaltung bei Pferden verboten und andererseits darf man Hunde jetzt auf die Körpergröße gerechnet genauso kleinem Platz einsperren.
Hat hier zufällig jemand Infos, wie sich Tierschutzorganisationen zur Box äußern?
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Hat hier zufällig jemand Infos, wie sich Tierschutzorganisationen zur Box äußern?Ja, ich habe den deutschen Tierschutzbund diesbezüglich gefragt, hier die Antwort:
Sehr geehrte XXX,
wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 10.10.2013.
Aus Tierschutzsicht sollten Hunde nur in Ausnahmefällen in Boxen untergebracht werden (z.B. zum Transport).
Rechtliche Grundlage für die Haltung von Hunden sind das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung (http://www.tierschutzbund.de/f…chutz-Hundeverordnung.pdf). Nach §2 des Deutschen Tierschutzgesetzes muss jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht untergebracht werden. Dies ist bei der mehrstündigen Haltung eines Hundes in einer Box sicherlich nicht der Fall. Hunde dürfen gemäß der Tierschutz-Hundeverordnung vom 02. Mai 2001 (§ 5 (1)) nur in Räumen gehalten werden, in denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Außerdem muss die Zufuhr von ausreichender Frischluft sicher gestellt sein.
Hinzu kommt, dass Hunde nach § 5 (2) der Tierschutz-HundeVO nur dann in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, gehalten werden dürfen, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen an die Haltung in Zwingern entspricht. D.h. den Hunden muss ein entsprechendes Platzangebot zur Verfügung gestellt werden (§ 6 (2) Tierschutz-HundeVO).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Barbara Rempe, Dipl. Biol.
Referentin Fachkoordination
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
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Gut, dann ist ja wohl klar, dass es nicht gestattet ist... Würde mich mal interessieren, was passieren würde, wenn man jemanden anzeigt, der seinen Hund so lange wegspeert, also welche Konsequenzen.
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