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Oh das kenne ich.
Habe mit meinem Vermieter auch schon gesprochen gehabt. Er meint nein weil ich habe doch ein kleines Kind da geht doch ein Hund nicht.
Das beste er würde wenn es nach ihm gehen würde alle Tiere außer Hamster und Wellensittich verbieten, wenn man ein Kind hat.
Muß ich das verstehen? natürlich machen Tiere Arbeit, machen Tiere Dreck, aber Das muß ich doch wissen ob ich mir die Arbeit mit Kind mache und nur weil ein Tier ja ach so schmutzig ist ist es ach so gefährlich für das Kind.
Was für ein Unsinn.
Beim Einzug hatten wir Ratten. Das Gesicht hättet ihr sehen müßen. Aber tun konnte sie dagegen nichts. Auch wenn Ratten ja sooo unhygienisch wären..Unser Nachbar hat einen Hund, aber er hat ja auch keine Kinder. Ich finde das Argument mit dem Kind absolut überzogen. Warte aber noch weitere Monate ab Dann ist das Kind ja auch schon ein Jahr älter. und werde dann nochmal fragen, und diesmal mich nicht mit einem "OMG -Blick abwürgen lassen sondern Fakten auf den Tisch legen um hoffentlich genug Argumente haben das sie mit dieser "Das geht doch mit einem kleinen Kind nicht, und das wäre zuviel." Ausrede nicht mehr kommen kann.
Und wenn alles nicht funktioniert, vieleicht findet sich ja doch noch eine Wohnung für uns + Hund.
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Habe mit meinem Vermieter auch schon gesprochen gehabt. Er meint nein weil ich habe doch ein kleines Kind da geht doch ein Hund nicht.
Unser Nachbar hat einen Hund, aber er hat ja auch keine Kinder. Ich finde das Argument mit dem Kind absolut überzogen. Warte aber noch weitere Monate ab Dann ist das Kind ja auch schon ein Jahr älter. und werde dann nochmal fragen, und diesmal mich nicht mit einem "OMG -Blick abwürgen lassen sondern Fakten auf den Tisch legen um hoffentlich genug Argumente haben das sie mit dieser "Das geht doch mit einem kleinen Kind nicht, und das wäre zuviel." Ausrede nicht mehr kommen kann.
Wenn euer Nachbar einen Hund hat, habt ihr gute Karten. Er kann es nicht dem einen gestatten und dem anderen mit der fadenscheinigen Ausrede wegen dem Kind verbieten. Das mit dem Kind betrifft ihn doch gar nicht und geht ihn auch gar nichts an. Das ist nur seine ganz persönliche Einstellung und die interessiert doch nicht. Das ist doch keine vernünftige Begründung. Ich würde mich damit nicht zufrieden geben. -
Zitat
Und trotzdem bin ich doch als Vermieter nicht gewzungen, Mieter zu akzeptieren, die mir völlig verquer gehen?
Wenn ich keine Hunde in meinem Haus haben möchte (aus welchen Gründen auch immer), ist das so.Als potentieller Mieter weiß ich das (sollte ich zumindest) und arrangiere mich damit oder suche etwas anderes.
Wo ist jetzt grundsätzlich das Problem??Es ging nicht um potentielle Mieter, sondern es ging um Mieter und deren "Entfernung".
Wenn Dir ein potentieller Mieter nicht passt, musst Du gar keine Gründe angeben. Beim Mieterschutz geht es um tatsächliche Mieter. Und es ist nicht so, dass Du dem Mieter in jedem Fall einen Hund verwehren darfst.
ZitatSagen wir es mal so:
es scheint langsam in der öffentlichen Meinung anzukommen, dass ein Vermieter nicht grundsätzlich und per se ein fieses Kapitalistenschwein ist, dessen einziges Bestreben es ist, seinen Mietern die Hölle auf Erden zu bereiten.
Ausnahmen bestätigen die Regel - auf beiden Seiten!Es geht doch nicht um "fies" sein oder den Mietern "die Hölle auf Erden" zu bereiten. Es geht um den größtmöglichen Nutzen und den erzielen zu wollen ist menschlich. Das weiß jeder - ob mit oder ohne RTL.
Eine aktuelle Erfahrung kann ich auch noch einbringen: Schwiegervater mit Behinderung, schafft Treppen nicht mehr, will nach 13 Jahren aus dem Mietvertrag raus. Leider hatte sich der Vertrag gerade um ein Jahr verlängert. Er musste also noch 11 Monate wohnen bleiben, obwohl er sofort eine barrierefreie Wohnung hätte haben können. Der Vermieter hat ihn nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag gelassen. Allerdings war es dem Vermieter ganz wichtig darauf hinzuweisen, dass er doch bitte in einem Jahr daran denken solle, den Filter der Dunstabzugshaube zu erneuern.
Sicherlich würden die meisten Vermieter so handeln, sofern sie keinen Ersatzmieter finden. Und ich denke mal, gerade die kleinen Vermieter (in meinem Fall handelt es sich um so einen, vermietet nur ein Doppelhaus), sind aufgrund ihrer finanziellen Situation oft gar nicht in der Lage kulant zu sein. Und gerade hier greift der Mieterschutz, der derartige Verträge mittlerweile verbietet.
ZitatKein Mensch wird gezwungen, Wohnraum zu vermieten....naja, es gibt Lebenssituationen, in denen man keine Wahl hat, als eine Immobilie zu vermieten. Und nein, Verkauf ist nicht immer eine Alternative.
Und die Lebenssituationen sind es dann auch, die gerade kleine Vermieter zu einer knallharten Vorgehensweise veranlassen. Sie versuchen alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, oft auch die nicht möglichen. Manchmal ist Ahnungslosigkeit die Ursache, manchmal Kalkül.
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Wie aktuell ist denn bitte diese Erfahrung? Aktuell beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter maximal 3 Monate...
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Es wurde ja schon mehrfach gesagt... wenn man eine Wohnung mieten möchte wo die Hundehaltung verboten ist, dann bringt einem auch das Urteil nichts. Was will man so stress mit dem Vermieter anfangen wenn er auch die Interessenten ohne Hund haben kann?
Wenn man bereits in eer Wohnung wohnt nützt einem das Urteil mMn ebenso wenig. Wer nimmt sich deshalb bitte einen Anwalt? Da hängt der Haussegen ja auf Ewigkeiten schief.man geht ja auch erst nach dem unterzeichnen zum mieterbund / anwalt und läßt den vertrag prüfen.
ich persönlich mußte schon sehr oft gewerkschaft, anwalt, usw einschaltern und dadurch hat man ja auch keine nachteile.
als zb mein chef von der gewerkschaft und betriebsrat korrigiert wurde war das thema danach vom tisch denn sollte er mobben hätte er noch mehr probleme.
schlimmer finde ich es wenn man sich garnicht wehrt, denn dann ist man hilflos allem ausgesetzt und wird ausgenutzt. -
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Kein Mensch wird dazu gezwungen, Wohnraum zu vermieten.Da hast Du völlig recht. Aus diesem Grund wird auch die 150qm Dachwohnung bei uns im Haus leerstehen, wenn denn mal meine Eltern nicht mehr leben und wir in die Erdgeschosswohnung ziehen. Denn den Stress mit Vermietern will ich mir nicht antun.
Lieber steht die Wohnung leer und ich kümmere mich regelmässig selbst um lüften, saubermachen etc. -
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Da hast Du völlig recht. Aus diesem Grund wird auch die 150qm Dachwohnung bei uns im Haus leerstehen, wenn denn mal meine Eltern nicht mehr leben und wir in die Erdgeschosswohnung ziehen. Denn den Stress mit Vermietern will ich mir nicht antun.
Lieber steht die Wohnung leer und ich kümmere mich regelmässig selbst um lüften, saubermachen etc.Das ist echt vernünftig...Immobilien haben ja eine Wertsteigerung an sich..wenn Du keine Mieteinnahmen brauchst bist Du so viel freier...
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Eine aktuelle Erfahrung kann ich auch noch einbringen: Schwiegervater mit Behinderung, schafft Treppen nicht mehr, will nach 13 Jahren aus dem Mietvertrag raus. Leider hatte sich der Vertrag gerade um ein Jahr verlängert.
Ähm mit welcher Begründung hat sich der (ich gehe davon aus: Wohnungs-)Mietvertrag denn um ein Jahr verlängert? Für den Mieter gilt außer bei einen vereinbarten Kündigungsausschluss generell die gesetzliche Dreimonatsfrist. Da Dein Schwiegervater seit 13 Jahren in der Wohnung wohnt, nehme ich an, im Mietvertrag steht dies so drin. Nun - dies nicht mehr gültig. -
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Einem Neumieter hat der Parkettboden in der Regel sowieso in einem abgeschliffenen Zustand präsentiert zu werden
Wieso das denn? Ich kann ja als Vermieter wohl zum Glück immer noch selbst entscheiden in welchem Zustand ich meine Wohnung vermieten will.ZitatMan hat als Vermieter das Recht mit Ankündigung die Wohnung jährlich zu besichtigen, wenn man solche "Befürchtungen" hat.
Da gibts aber ne Menge Mieter (aus der Gruppe deren bei denen man die Befürchtung hat), die sich einfach mal weigern den Vermieter rein zu lassen. Ich behaupte mal, dass der durchschnittliche private Vermieter sein Recht nicht auf dem kostenintensiven Klageweg geltend machen wird. Und der Mieter lacht sich ins Fäustchen.ZitatUnd wenn man seinen geheiligten Boden geschützt haben will, kann man als findiger Vermieter vielleicht vereinbaren, das man Teppich auslegt, umd den Boden zu schützen.
Kann man nicht. Man kann dem Mieter nämlich nicht vorschreiben, wie er während der Mietzeit seine Mietsache nutzen soll.ZitatIch weiss nicht wie es in D ist, aber in der CH das Rauchen in der Wohnung zu verbieten, darf der Vermieter nicht, da es ein Eingriff in die persönliche Freiheit ist, oder so.
Ist in D auch so. Ich kann lediglich vom rauchenden Mieter verlangen, dass er bei Auszug sämtliche durchs Rauchen entstandenen Schäden ordnungsgmäß beseitigt (sprich gelbe Türen streichen, Wände mit Sperrfarbe streichen etc.).ZitatKinderreiche Familien? Bitte nicht!
Studeneten? Die feiern ja nur!
Alleinstehende Frau? Wer weiß, was die treibt!Bevor Du darüber herziehst, solltest Du vielleicht mal nach den Gründen fragen. In ein Haus in dem vornehmlich Rentner wohnen, setze ich keine Studenten-WG. Mit der Großfamilie mit 5 Kindern ist in einem Haus in dem nur schicki-micki, kinderlose Paare wohnen ebenfalls Ärger vorprogrammiert.
Prinzipiell darf der Vermieter schon noch entscheiden wen er nimmt. Zum Glück.
Als Vermieter ist man (in der Regel) an einem guten Miteinander im Haus interessiert. Also versucht man Mieter zu finden, die auch ein bisschen zusammen passen.
ZitatGefühl: Habt auf jeden Fall einen Zeugen bei der Übergabe dabei, macht Euch Notizen und Fotos. Da wird hinterher manchmal so einiges verdreht, nicht nur bei Hundehaltern...
...und nicht nur bei Vermietern aber bei Mietern. Selbst schon erlebt, dass plötzlich der "Zeuge" und der Mieter die Tatsachen verdreht haben. Schön ausgenutzt, dass der Vermieter in der Regel allein kommt. Aber hauptsache man kann immer erstmal dem Vermieter einen bösen Willen unterstellenZitatInnerhalb dieser Zeit hat der Mieter nix mehr am Haus gemacht, diverse Reparaturen die nötig waren, verhindert (Beispiel: Wasserrohrbruch im Keller - wir hatten nen Klempner bestellt, der am Tag x ab 08.00 Uhr angemeldet war - nun kam der aber am Tag x um 08.10 Uhr - und da hat der Mieter ihn nicht reingelassen - er - also der Klempner - wäre nicht pünktlich gewesen.) Insgesamt mussten 3 Termine anberaumt werden, bis der Mieter den Handwerker endlich ins Haus gelassen hat.....hey, da kommt doch Freude auf, oder?
Aber wehe wehe der böse Vermieter kommt auf die Idee die Anfahrtskosten (die er in der Regel von der Firma immer in Rechnung gestellt bekommt) auf den Mieter umzulegen - elendes Kapitalistenschw***.ZitatBeim Haus meiner Eltern hat der Mieter 6 Monate keine Miete gezahlt (Begründung: er wäre jetzt arbeitslos und da könne er keine Miete zahlen)
Find ich ja fast schon eine gute Begründung. Ich habe grade einem Mieter die fristlose Kündigung überreicht. Er konnte es ja gar nicht verstehen, dass wir wegen 3 Monaten Mietrückstand gleich so ausrasten. Und überhaupt er war ja grade im Urlaub, da konnte er die ganzen Mahnung nicht bekommen - und logischerweise die Miete nicht zahlen.ZitatWer je eine Wohnung vermietet hat und zwei- oder dreimal auf Schäden sitzen blieb, wird sich sehr gut überlegen, ob sich Vermietung überhaupt lohnt oder der Leerstand sinnvoller ist.
Hach, und was werden die Mieter sich freuen, wenn immer mehr Vermieter der Meinung sind Leerstand ist sinnvoller und somit verknappt der Wohnraum und die Mieten steigen. Vielleicht sollte einfach mal zur Kenntnis genommen werden, dass vermieten und mieten ein Geben und Nehmen ist. Toll dass in den letzten Jahren so viel für den Mieterschutz getan wurde. Schlecht, dass in den letzten Jahr so viel gegen den Vermieterschutz unternommen wurde. -
Janosch
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