Echte Wölfe und blöde Fragen

  • Die doppelte Verneinung ist nicht beabsichtigt, oder?

    |) Oh....natürlich nicht. Da ist ein "nicht" zu viel...vielen Dank fürs drauf aufmerksam machen.

    Es soll natürlich heißen, dass meine mir bekannten Jäger bei der derartigen Lage keine Wölfe schießen wollen oder werden.


    @Blessvoss
    Letztlich ist das Geschimpfe an sich immer noch groß, allerdings hauptsächlich über die offiziellen Stellen.
    Dem Wolf an sich stehen sie neutral gegenüber, ist auch nur ein großer Fuchs, mal platt gesagt. Niemand hätte da moralische Bedenken. Aber wie gesagt, der Rattenschwanz, der sowas nach sich zieht, ist letztlich nicht mal komplett sinnvoll einzuschätzen, weil es bei dem Thema -wie Du sagst- eine große "Fan-Gruppe" gibt, deren handeln in Wut nicht einzuschätzen ist...und da ist sich erst mal jeder selbst der nächste.
    Und das sind keine Leute, mich eingeschlossen, die sonst einer Schwierigkeit oder Diskussion aus dem Weg gehen, im Gegenteil....aber das ist zuviel Irrsinn.

    Ich bin ja noch Jungjägerin (Coool...jung xD ) und würde es ebenfalls bei aller Motivation nicht machen, obwohl ich "nebenbei" Nutztierhalterin bin und noch eine zusätzliche, persönliche Sicht auf die Dinge habe.

    Ich schätze, wenn das überhaupt(!) mal Thema werden sollte, werden es evtl. die Berufsjäger machen...und da gibt es durchaus welche mit Wolfserfahrung durch (berufliche) Reisen in andere Länder.

    Es gibt eh die eine und andere grobe "Faustformel", wie z.B. jung vor alt, die beim Wolf auch leicht umzusetzen wäre. Jungtiere erkennt man i.d.R. recht schnell.
    Letztlich mache ich mir über sowas die wenigsten bis gar keine Gedanken, weil die "oberen Stellen" eh immer fix mit Nachschulungen und teils auch praxisfernen Extra-Anforderungen dabei sind.


    In anderen Regionen kann das natürlich sowieso wieder komplett anders aussehen, ich kann ja nur für unsere Ecke grob was sagen und bisher haben wir noch nicht solche massiven Probleme, wie im Norden.

  • Interessant.
    "Wölfe lernen dazu" - Schäfer fordern Abschuss | NDR.de - Nachrichten - Niedersachsen

    Ich zitiere mal aus dem oben genannten Link:
    "Wie die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet, prüft das Ministerium derzeit, ob die Wölfe im Landkreis Celle abgeschossen werden dürfen. "Wölfe, die mehrfach einen empfohlenen wolfsabweisenden Zaun überwunden haben, können der Natur entnommen werden, wenn ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden eintritt und weitere Schutzmaßnahmen nicht möglich oder zumutbar sind", teilte das Ministerium dem Blatt mit. Zunächst würden jedoch DNA-Spuren ausgewertet."

    und

    "Außerdem griffen die Wölfe in jüngerer Vergangenheit auch Rinder an - insgesamt bislang 29. Ein Rudel im Landkreis Cuxhaven habe sich eine "Taktik angeeignet, die sie in die Lage versetzt, auch ausgewachsene Rinder zu erbeuten", so die Landesjägerschaft."

    Bin ja mal gespannt.

  • Gestern Abend kam ich am hiesigen Waldkindergarten vorbei (nicht der in Goldenstedt).

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    Ob dieses Krach-Mobile allerdings der Wolfsabschreckung dienen soll oder doch eher den Kindern Spaß macht, ist fraglich. :D

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    Zwischen Lutten und Goldenstedt, also schon durchaus mitten in Goldies Revier im Herrenholz, stehen derzeit diese Kühe am Waldrand.


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    Ich an deren Stelle würde mich da nicht wohlfühlen. Es bleibt zum Wohl der Rinder zu hoffen, dass Goldie plus Gemahl sich nicht an Groß"wild" traut. Aber irgendwann werden die Welpen ja auch groß. :fear:

  • Da wird nun also möglicherweise der Abschuss freigegeben...und Jäger dürfen ohne Tuten und Blasen vom Wolf losschiessen?

    Meines Wissens nach darf und will ein Jäger nie "einfach so losschiessen".
    Dem Jagdschein geht ja schließlich eine sehr, sehr umfangreiche Ausbildung voraus, das wird nicht umsonst das Grüne Abitur genannt.
    Und nur weil der Wolf hier lange nicht mehr heimisch war heißt das nicht das die Jägerschaft keine Ahnung davon hat.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Wolf einfach so ins Jagdrecht aufgenommen und allgemein zum Abschuss freigegeben wird - ich denke eher, dass es immer Einzelfallentscheidungen sein werden, wenn Wölfe geschossen (=entnommen) werden dürfen

    Nur müssen solche Entscheidungen in Zukunft einfach schneller getroffen werden, und nicht erst dann, wenn eine Wölfin schon dabei ist, ihre 'guten' Erfahrungen mit dem Menschen und seinen Nutztieren
    (= leichte Beute ) an den Nachwuchs weiterzugeben

  • Ins Jagdrecht aufgenommen bedeutet ja nicht automatisch Bejagung.

    Hier ist z.B. ein Link, der die einzelnen Tierarten, welche unter das Jagdrecht fallen, nach Bundesland aufzählt und Jagdzeiten darstellt:

    Jagdzeiten für Wild in Niedersachsen 2016

    Da ich in Niedersachsen und in meiner Kommune nun auch für den Artenschutz und entsprechend für den Wolf zuständig bin, bin ich derzeit am Wissen-Aneignen. Wie gehe ich damit um, wie handle ich im Falle eines Wolfsrisses? wir sind einer der ostfriesischen Kommunen und hatten bisher einen Wolf (Jungtier, das nach Westen zog) im Kreisgebiet. Der hat nichts angestellt, war scheu und wurde dann totgefahren. Schade für das Tier, aber nicht änderbar.

    Zum Jagdrecht kann ich jedoch mehr sagen |)

    Mein erster Jagdrechtsfall war eine Höckerschwanfamilie, welche direkt an einer Landesstraße gebrütet hatte. Es war zwar nur einer sehr wenig befahrene Straße, aber sie saßen entsprechend direkt am Fahrbahnrand, auf dem Asphalt.

    Nun denkt man sich, "Schwäne? Wie soll ich damit umgehen?!". In Niedersachsen fällt der Höckerschwan ins Jagdrecht und hat eine Schonzeit von 21.02. bis zum 31.10.. Trotzdem war in dieser Zeit der Revierjäger zuständig! Ein Jäger ist nicht nur zur Beseitigung von Tieren da, sondern ist auch "Besitzer" aller "Jagdtiere" in seinem Revier und hat sich entsprechend um sie zu kümmern. Unser zuständige Jäger hat die Tiere dann mithilfe des Tierschutzes auf die andere Seite des Grabens bugsiert und war danach noch mehrere Tage vor Ort um zu schauen, ob die Tiere den Standort nicht nochmal gewechselt haben.

    Andererseits gibt es auch Tierarten, die ganzjährig geschützt sind, in Nds. z.B. der Fischotter und der Luchs.
    "Was bringt das Jagdrecht dann?"
    Es eröffnet der Behörde die Möglichkeit, ein auffälliges und gefährliches Tier, das womöglich nach Anhang 4 der FFH-Richtlinie (höchster Schutz für Arten in der EU) geschützt ist, dennoch zu "bekämpfen". Der ganzjährig geschonte Luchs ist gleichzeitig eine FFH-Art, dennoch kann man aufgrund des Jagdrechts gefährliche Tiere entnehmen. Z.B. ein Luchs mit Tollwut oder gefährdenden Verhalten für Menschen. (Luchs nur als Beispiel, trotz ihrer Scheue)

    Der Wolf stellt auch eine FFH-Art dar. Und da er nicht im Jagdrecht aufgenommen ist, kann er "so gefährlich sein wie er möchte". Den Behörden sind aufgrund des Artenschutzes die Hände gebunden.

    Und wie es so schön heißt "Artenschutz geht vor Menschenschutz geht vor Tierschutz". Hinsichtlich der Rechtslage ist die Freiheit einer geschützten Art höher einzustufen als die Grundfreiheiten eines Menschens (Eigentum z.b.) und die gerissenen Tiere sind komplett egal (Tierschutz).

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