Echte Wölfe und blöde Fragen
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mittendrin -
27. Juli 2013 um 09:58 -
Geschlossen
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Ich weiß das der Wolf im Jagdgesetz
Das tut er in Deutschland eben nicht (ich glaube in einem BL, wenn überhaupt)..... daher dürfte ja auch kein Jäger einen schwer verletzten Wolf erlösen
Es gibt auch andere Arten die unter einem hohen Schutzstatus stehen.... zum Beispiel das geringelte Waldreh (ja, ok das hab ich mir ausgedacht, aber nehmen wir mal an, dass wäre eine vom Aussterben bedrohte Rehart).... das geringelte Waldreh steht aber trotzdem auf der Liste der jagdbaren Arten, aber mit ganzjähriger Schonzeit...dann hat der Jäger eine Hegeverpflichtung, das heißt er füttert in Notzeiten, hat ein Auge darauf, dass es geeignete Rückzugsflächen für das geringelte Waldreh gibt, kurz, seine Lebensgrundlage zu sichern
Wird das geringelte Waldreh nun von einem Auto erfasst und bricht sich ein Bein, kommt der Jäger, schnappt sich seinen ausgebildeten Hund, sucht das Reh und erlöst es.... dasselbe tut er auch, wenn er eines schönen Morgens pfeifend durch den Wald schlendert und sieht das Reh mit der qualvollen und unheilbaren Ringelseuchenpest... er erlöst und das nennt man dann Hegeabschuss.... zusätzlich füllt er dem Autofahrer auch noch ne Wildschadensbescheinigung aus, dass der seinen Schaden reguliert bekommt
Das würde ich mir auch für den Wolf wünschen... Aufnahme ins Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit.... aber ich fürchte fast das wird nichts geben... weil einige Wolfsrechtler da kein Maß kennen... derjenige, der dann mit einem Abschuss oder einer Verbrämungsmaßnahme betreut wird, wird ja inclusive Familie derart bedroht, der könnte ja seines Lebens nicht mehr sicher sein
Wer soll das denn jetzt noch gefahrlos machen? Das GSG 9 vielleicht?
Wir können mit dem Wolf nur leben, wenn alle zusammenarbeiten... die Natur und Tierschützer, die Jäger und Weidetierhalter, die übrigens auch Tier und Naturschützer sind, und die Behörden.... es hat ja im Kleinen schon toll angefangen mit gemeinsamem Zaunbau und so
Aber im Moment glaube ich, dass die Gräben immer tiefer werden, weil unsere Regierung immer nur den Kopf aus dem Sand hebt, wenn es sich garnicht mehr vermeiden lässt. Im Moment agiert der Wolf und die Menschen reagieren stark zeitversetzt. Umgekehrt wäre es richtig.
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Hi,
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Das ist mal ein Wolfsberater, der beide Seiten sieht..... schade, dass er (und der Schäfer) so von der Politik hängengelassen werden
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Hab mal meine KFZ-Versicherung angeschrieben, bei mir sind Zusammenstöße mit Tieren jeder Art versichert. Ob Wildschwein oder Wolf ist da also völlig egal.
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Das handhaben die KFZ Versicherer individuell und steht jeweils in den Versicherungsbedingungen. Bei meiner KFZ Versicherung ist nicht nur Wild versichert, sondern alle Tiere, egal ob Reh, Wolf oder Kuh.
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Genau. Und bei mir steht wortwörtlich:
Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeuges mit Tieren aller Art.
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Ich weiß das der Wolf im Jagdgesetz
.... zum Beispiel das geringelte Waldreh
Ich wollte gleich mal dieses Tier googlen, das kenne ich ja garnicht. Gut, dass ich deinen Beitrag mal noch zu Ende gelesen hab


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Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeuges mit Tieren aller Art.
Auch interessant - wenn Du im Stau stehst und Dich ein Elch, Wisent oder Rind rammt, stehste da mit dem Schaden. Also immer Luft zum Rollen lassen.....
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https://www.ndr.de/nachrichten/ni…n,wolf4256.html
Was in dem Artikel nicht wirklich erwähnt wird, ist, dass diese Abschusserleichterung nur dann gilt, wenn mehrfach geschützte Nutztiere gerissen wurden.
Und der Begriff "geschützt" ist noch nicht exakt definiert.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Naturschutzverbände, die u. a. auch das Positionspapier Herdenschutz zusammen mit Nutztierhalterverbänden aufgestellt haben, als "geschützt" nur Herden bezeichnen, die sehr hohe Anforderungen an den Herdenschutz erfüllen. Im Positionspapier wird von zertifizierten Hunden gesprochen. Also nicht allein HSH, sondern HSH, die Mindestkriterien (Alter, Prüfung) erfüllen. Das ist eine hohe Meßlatte, die mit der Realität des Herdenschutzes in D - wo zahlreiche HSH-Betriebe ihre Hunde nachts nicht einsetzen können - überhaupt nicht vereinbar ist.
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https://www.ndr.de/nachrichten/ni…n,wolf4256.html
Was in dem Artikel nicht wirklich erwähnt wird, ist, dass diese Abschusserleichterung nur dann gilt, wenn mehrfach geschützte Nutztiere gerissen wurden.
Und der Begriff "geschützt" ist noch nicht exakt definiert.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Naturschutzverbände, die u. a. auch das Positionspapier Herdenschutz zusammen mit Nutztierhalterverbänden aufgestellt haben, als "geschützt" nur Herden bezeichnen, die sehr hohe Anforderungen an den Herdenschutz erfüllen. Im Positionspapier wird von zertifizierten Hunden gesprochen. Also nicht allein HSH, sondern HSH, die Mindestkriterien (Alter, Prüfung) erfüllen. Das ist eine hohe Meßlatte, die mit der Realität des Herdenschutzes in D - wo zahlreiche HSH-Betriebe ihre Hunde nachts nicht einsetzen können - überhaupt nicht vereinbar ist.
Was wäre z. B. mit solchen Betrieben - die durchaus richtig mutmaßen, dass sie mit HSH wegen der Touris maximale Problem bekommen würden?
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