Gute Freundin mit großem Problem

  • Hallo Leute :)

    Ich weiß nicht,ob ich in diesem bereich richtig bin,aber ich muss mich mal aussprechen :sad2:.
    Es geht nicht um meinen Hund,sondern den Hund einer sehr sehr guten Freundin von mir.
    Sie hat einen 6 Jahre alten Jack Russel Terrier,der für einen Autounfall verantwortlich ist.
    Sie war mit ihm spazieren,der Hund hat auf der anderen Straßenseite einen anderen Hund gesehen,und
    sich plötzlich losgerissen.Ein auto ist dabei in ein anderes reingeknallt.Dem Hund ist nichts passiert,aber
    es ist ein großer schaden entstanden.Und das eigentliche Problem ist: Sie hat KEINE Hundehaftpflichtversicherung!
    Da sie wegen massiven psychischen Problemen nicht arbeiten kann,ist sie Hartz 4 Empfängerin.
    Sie tut wirklich alles für ihren Hund und liebt ihn über alles.Ich würde fast sagen,der Hund ist noch das einzige,was
    sie glücklich macht :sad2:.von daher konnte sie ihn einfach nicht abgeben.
    Wird sie für den schaden aufkommen müssen,obwohl sie kein Geld hat? was kann ihr schlimmstenfalls drohen,weil sie nicht zahlen kann? wart ihr schon mal selbst in so einer lage?

    gaaanz liebe grüße

  • Natürlich muß sie, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten, für den Schaden aufkommen. Unbeteiligte sind zu Schaden gekommen, eine Versicherung gibt es schon für 70,- € Jahresbeitrag, dass ist auch bei geringem Einkommen machbar. Ich finde es höchst fahrlässig, einen Hund nicht zu versichern.

  • Ich bezahl nur 45€. Ich bin Studentin und hab weniger Geld als ein Hartz IV Empfänger...

    Kann das auch nicht nachvollziehen. Ich denke aber nicht, dass sie was auf der hohen Kante hat, da wird es schwierig was wegzunehmen...

  • Nein, in so einer Lage war ich noch nie. Also kann ich zu dem Fall auch nicht wirklich was sagen.

    Aber ich kann allgemein aus einer Fortbildung der Schuldnerberatung wiedergeben:
    Es gibt sog. gefährliche Schulden, das sind u.A. gerichtliche Strafen - die muss man zahlen, ob man viel Geld hat oder wenig, ob man was auf der Seite hat oder nicht. Läuft die Sache nun übers Gericht und sie wird zur Zahlung von X Euro verurteilt, dann muss sie die zahlen, das geht auch in Raten. Ansonsten geht man ins Gefängnis.
    Man kann ihr wohl nur raten, eine kostenlose Rechtsberatung aufzusuchen, damit sie weiß, was auf sie zukommt. Ich würde auch schnellstmöglich ne Versicherung abschließen, erstens, damit sowas nicht nochmal passiert, und zweitens, um irgendwie im Nachhinein "guten Willen" zu zeigen.

  • oh je,das hört sich ja echt nicht so gut an ....aber schließlich ist sie ja wirklich für ihren hund und den schaden verantwortlich.Wir werden zusammen zum Anwalt gehen und sehen,was dabei rauskommt.

    Srinele darf ich fragen bei wem du bist? 45 euro sind ja echt nicht teuer.Das könnte sie sich glaub ich auch,mit etwas sparen leisten.

    Danke allen,für die antworten.

  • Hallo,

    gut das es "nur" bei Sachschäden geblieben ist! Hätte es einen Personenschaden gegeben, hätte deine Freundin noch ernstere Probleme......ich bin auch froh, dass dem Hund nichts passiert ist (so was geht leider manchmal schneller als man gucken kann, mir ist auch schon die Leine an der Straße aus der Hand gerutscht und Hund ist just in dem Moment rüber.... :roll: aber Gsd mehr Glück als Verstand gehabt) Ich gehe auch mal davon aus das die Angelegenheit wegen Sachbeschädigung oder so vor Gericht kommt und dann wird deine Freundin zu einer Zahlung verurteilt werden (möglich aber muss ja nicht, kommt auch auf die Geschädigten drauf an). Zahlen muß sie, auch wenn es nur 10 € monatlich sind (und die kann man auch mit H4 aufbringen, ich zahle an Versicherungsbeiträgen weitaus mehr monatlich trotz H4). Eine Versicherung sollte sie auf jedenfall abschließen, allerdings wird sie dort dann gefragt werden ob es schonmal zu Schäden mit Hund gekommen ist, k. a. wie sich das denn auf den Versicherungsschutz- und Beiträge auswirkt. Aber nochmal, GsD ist niemand zu Schaden gekommen!

  • Die Sache wird NICHT wegen Sachbeschädigung vor Gericht gehen. Ein Unfall ist keine Sachbeschädigung.
    Aber es kann eine zivilrechtsklage geben, wenn sie sich weigern sollte, für den Schaden aufzukommen.
    Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen?

    Natürlich muss deine Freundin den Schaden begleichen, denn sie ist ja die Einzige, die was dafür kann, wenn der Hund den Unfall verursacht hat. Ich würde guten Willen zeigen und dann evtl. auf Nachsicht von Seiten der Geschädigten hoffen, vielleicht lassen sie sich drauf ein, die Schäden nicht grade durch die teuerste Werkstatt richten zu lassen.

    Ich hab ne Haftpflicht die grad mal 38 Euro im Jahr kostet. Wer sich das nicht leisten kann, sollte sich die Hundehaltung schenken, denn der Hund muss ja auch mal zum Tierarzt...also das sollte deine Freundin wirklich gaaaanz schnell nachholen ne Haftpflicht abzuschließen!!

  • Zitat

    Natürlich muss deine Freundin den Schaden begleichen, denn sie ist ja die Einzige, die was dafür kann, wenn der Hund den Unfall verursacht hat. Ich würde guten Willen zeigen und dann evtl. auf Nachsicht von Seiten der Geschädigten hoffen, vielleicht lassen sie sich drauf ein, die Schäden nicht grade durch die teuerste Werkstatt richten zu lassen.


    Traurig nur, wenn sie den Schaden nicht begleichen kann und die Unfallopfer auf den Kosten sitzen bleiben. Das kann nämlich auch passieren. :/
    Den ihre Versicherung die Reparatur übernimmt und zur Strafe die Unfallopfer noch hochgestuft werden.

    Nichts gegen deine Freundin, aber so was ist einfach nur fahrlässig.
    Und spätestens bei so etwas bin ich immer froh, das die Hundehalterhaftpflicht in der Schweiz automatisch bei der Haftpflicht integriert ist.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!