Gute Freundin mit großem Problem
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Reißzahn -
23. Juni 2013 um 09:15 -
Geschlossen
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Hier im Ort haben die allermeisten HH auch keine Versicherung....
eine Pflicht besteht hier (leider) nicht. Ich hab zwar eine Hundehalterhaftpflicht, allerdings mit 80 € SB. Die 80 € kann ich aber leichter aufbringen als z. B. 10.000 €.
War die Polizei vor Ort? Deine Freundin wird wahrscheinlich eine Vorladung bei der Polizei erhalten damit sie sich zu dem Unfall äußern kann. Da muß sie nicht erscheinen, ein Fernbleiben ist nicht strafbar. Kann man schon ungefähr sagen, wie hoch der Sachschaden ausfällt?
Zur Sachbeschädigung: natürlich war es ein Unfall, aber ich weiß ja nicht wie die Geschädigten das sehen, eine Anzeige wegen Fahrlässiger Sachbeschädigung evtl.
Als HH ist man ja verpflichtet seinen Hund jederzeit unter Kontrolle zu haben (ich weiß, das ist utopisch).
Man kann jetzt noch nicht sagen welche Konsequenzen daraus entstehen, aber zahlen wird sie wohl müssen (und wenn es Kleinstraten sind), alles andere wäre ungerecht den Geschädigten gegenüber.
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Hi,
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Dass bei geringen Einkommen das Geld für die Haftpflichtversicherung "fehlt", kann ich nur zum Teil bestätigen. Natürlich fallen auch kleinere Beträge ins Gewicht, aber auch dafür gibt es Lösungen.
Ich habe in meiner finanziellen "sauren-Gurken-Zeit" z.B. mit der jeweilligen Versicherungsgesellschaft gesprochen, und die Beiträge wurden (natürlich mit bissl Aufschlag) auf monatliche Zahlungsweise umgestellt. Für RÜBE betraf das die Haftpflicht und die OP-Versicherung (die ich sogar erst in dieser Zeit abgeschlossen habe).Deiner Freundin würde ich raten, schnellstmöglich eine kostenlose Rechtsberatun aufzusuchen.
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Ich würde deiner Freundin auch raten, zu ihrer Sicherheit, sofort eine kostenlose Rechtsberatung aufzusuchen.
Ich bin kein Fachmann und weiß es nicht definitiv, aber soweit ich weiß, hat deine Freundin (leider) nichts zu befürchten. Meines Wissens nach wird sie zwar zur Zahlung des Schadens verurteilt werden, da sie aber von
Harz 4 lebt werden die Geschädigten bei ihr nichts einklagen können, da ihr diese Summe als Selbstbehalt zusteht und davon nichts pfändbar ist. Erst dann wenn deine Freundin irgendwann über mehr Einkommen verfügen würde müsste sie davon den Schaden zahlen. Da deine Freundin sich nicht strafbar gemacht hat sondern es sich um einen Unfall gehandelt hat wird das Ganze wohl vor ein Zivilgericht gehen und sie wird nicht ins Gefängnis müssen wenn sie nicht zahlen kann. Das muß man nur wenn man eine Strafe nicht zahlen kann zu der man in einem Strafprozess verurteilt wurde. Aber wie gesagt ich bin kein Fachmann. Eine kostenlose Rechtsberatung sollte unbedingt in Anspruch genommen werden.
Das heißt die Geschädigten bleiben aller Wahrscheinlichkeit nach auf ihrem Schaden sitzen und müssen ihn aus eigener Tasche bezahlen. Was ja schon ärgerlich genug ist wenn man finanziell recht gut gestellt ist. Besonders bitter wird es aber wenn die Betreffenden selbst wenig Geld haben. Da heißt es dann für diejenigen sich zunächst einmal in Bescheidenheit und Verzicht zu üben, oder gar sich zu verschulden wenn das Auto unbedingt gebraucht wird um zur Arbeit zu kommen oder arbeiten zu können.
In diesem Falle werden wohl Andere für die Fahrlässigkeit deiner Freundin zahlen müssen und sie selbst nichts davon merken.
Aus diesem Grunde bin ich ganz klar für eine gesetzlich vorgeschriebenen Hundehaftpflichtversicherung.
Und ehrlich gesagt, daß Argument man hat das Geld für eine Hundehaftplichtversicherung kann ich nicht gelten lassen. Denn ich weiß nicht wie jemand einen Hund finanziell versorgen will der schon dafür das Geld nicht aufbringen kann.LG
Franziska mit Till
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Das Forum ist nur bedingt in der Lage rechtlichen Beistand zu geben. Eigentlich gar keinen. Es gibt nur einen Tipp den wir hier völlig wertfrei geben sollten und das wäre ein rechtlicher Beistand und Beratung. Deine Freundin sollte sich beraten lassen.
Ansonsten schließe ich den Thread jetzt, bevor hier weniger wünschenswerte Beiträge kommen.
Wie gesagt: Sie soll sich erkundigen und sich dann an einen kundigen Anwalt wenden. Alles Gute, auch an die Geschädigten.
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