Zeig her Dein Hunde-Auto!
-
Maanu -
18. Mai 2013 um 21:36 -
Geschlossen
-
-
Wäre übrigens echt angenehm wenn § auch ordentlich zitiert würden und nicht nur irgendwelche Gesetze in den Raum geschmissen würden. Keine Lust immer nachzuschauen.Inhaltsverzeichnis vom Schönfelder hat nur 2 § zum Rückwärtsfahren gehabt. Deshalb interessiert mich das natürlich umso mehr.
Aber es ist müßig darüber zu diskutieren. So lang keiner Rumheult wenn doch was passiert
ich kann dir gerne die Paragraphen raussuchen nur wird die StVO von Rumänien keinem behilflich sein.
- Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
hast du hier Zeig her Dein Hunde-Auto! schon mal geschaut ?*
Dort wird jeder fündig!-
-
Nee ich rede schon von deutschen Gesetzen. Dass du von nicht deutschen Gesetzen redest habe ich verstanden
@Meeko030 den habe ich auch gefunden. Nur leider keinen Kommentar da.
-
Nee ich rede schon von deutschen Gesetzen. Dass du von nicht deutschen Gesetzen redest habe ich verstanden
@Meeko030 den habe ich auch gefunden. Nur leider keinen Kommentar da.
Ja, so genau habe ich mich auch nicht reingelesen... Nur halt dieses Urteil gefunden auf die Schnelle - da weiß ich aber nicht, wie aussagekräftig das ist, ist nun ja auch schon wieder 10 Jahre her, da kann ja viel passieren :)
-
Der Paragraph 9 StVO gilt für den fließenden Verkehr, nicht für den ruhenden.
Parken (Einparken/Ausparken) wird als ruhender Verkehr gewertet.
So war es zumindest vor 2 Jahren, da hatten wir EXAKT dieses Thema in der Fahrschule.
Wer beim Ausparken ohne Sicht nach hinten jemanden/etwas beschädigt, bekommet eine 100% Schuld zugesprochen.Wenn ich mich recht entsinne, gibt es dazu sogar Vorschriften der Berufsgenossenschaft, die vorschreibt, daß LKW Fahrer/Lieferanten sich einweisen lassen müssen.
Nur weil es in der Realität anders gehandhabt wird, ist das kein Freibrief dafür, sich darauf auszuruhen und zu sagen: "andere machen das ja auch".
-
Wer beim Ausparken ohne Sicht nach hinten jemanden/etwas beschädigt, bekommet eine 100% Schuld zugesprochen.
Ist das nicht auch der Fall, wenn ich freie Sicht habe? Also wenn ich irgendwo reinfahre, bin ich doch so oder so schuld, oder?
-
-
Ich finde es komisch zu sagen, das es nur über Außenspiegel nicht gefährlich ist. Ich finde schon das es gefährlich ist/werden kann. Auch durch die Sicht durch die Heckscheibe ist keine 100% Sicherheit. Ich finde aber mehr Sicherheit als nur über die Spiegel.
Man muss auch nicht mit 60 Sachen einparken um jemanden anzufahren, über den Fuß zu fahren, anzurempeln usw. Da reichen auch weit aus niedrigere Geschwindigkeiten.
Und heut zu tage könnte ich drauf wetten, das jemand, der nur ganz leicht berührt wird, ein großes Fass auf macht und meint ihm wäre sonst was passiert.Ich fahre auch, vor allem auf Parkplätzen und Straßen, vorsichtig und langsam aus der Parklücke oder mit dem Auto an.
Nur mal als Beispiel auf einer Rückfahrkamera sieht man sogar Kinder und Tiere hinter dem Auto. Und von Erwachsenen sieht man mind. die Beine. Trotzdem verlasse ich mich nicht blind auf die Kamera.
LG
Sacco -
@JuMaRo : nein, nicht unbedingt. Das kommt auf die anderen Faktoren an.
Da kannst du auch nur eine Teilschuld bekommen. -
Mal 'ne ganz blöde Frage, weil ich gerade aus dem Urlaub zurück bin und das Thema interessant finde:
Wie ist das denn dann bei Wohnmobilen? Die haben ja auch Rückspiegel, die ja aber durch den Aufbau hinten (entweder komplett geschlossen oder mit minikleinem Fenster) überhaupt nicht nutzbar sind. Dafür haben sie meinst an jeder Seite zwei Spiegel, um die blinden Flecke so gut wie möglich (aber natürlich nicht komplett) zu minimieren.
Gilt da auch die Eigentlich-ist-Einweisen-Pflicht-Regel oder geht man da davon aus, dass eh niemand mit so 'ner Kiste im Stadtverkehr unterwegs ist und die Parksituation auf Wanderparkplätzen, Campingplätzen, etc. entspannter ist?
-
Die Anzahl der Spiegel ist nicht direkt im Gesetz festgelegt.
Wenn das Auto zugelassen ist, dann hat es für seine Anzahl der verbauten Spiegel diese Zulassung. Man darf also keine Spiegel nachträglich abbauen (machen wohl Tuner manchmal?).
Wie ich das interpretiere: demnach dürfte man wohl auch keine Spiegel so verdecken, dass sie unnutzbar werden (Box, Gepäck bis zur Scheibe).
Nachzulesen in der Stvzo
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_56.php -
Ich verstehe den Heckmeck hier ehrlich gesagt nicht
Sobald ich mich in ein Auto setze, bin ich für meine Umwelt eine potenzielle Gefahr, eine 100% Sicherheit gibt es nunmal nicht, gerade beim Rückwärtsfahren! Selbst wenn ich voll ausgestattet bin mit Sensoren, Kamera, extra Spiegeln usw, gibt es immer tote Winkel bzw blinde Flecken...Von daher finde ich das etwas albern zu behaupten man gehe ein unnötiges Risiko ein wenn man durch die Heckscheibe nichts sieht. Dann nämlich bitte in der vollen Konsequenz nur noch Autos mit Sensoren, Kameras und sonstige technische Hilfe fahren. Wobei halt, die sind ja auch überdurchschnittlich gefährlich!
Am besten lassen wir eben einfach alle die Autos stehen (wobei sie auch so garantiert jemandem schaden könnten...), dann kann auch keiner umgefahren werdenOder auch kurz: Ohne Sicht nach hinten durch die Heckscheibe verursacht man nicht automatisch Unfälle, genau so wenig wie es einen immer zuverlässig schützt wenn man eben diese Sicht hat.
Unfälle passieren zwangsläufig früher oder später, dennoch ist die Fahrweise immer den Sichtverhältnissen anzupassen
- Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
Interessiert dich dieses Thema Hunde ? Dann schau doch mal hier *.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!