ListenHundfrage
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nicht wundern, die versuchen einem meist klar zu machen, dass es laut wiki 300 andere hunderassen gibt, da müße doch was passendes dabei sein, außer nem listi :irre3:
viel glück
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Das kommt halt wirklich sehr speziell auf das Bundesland an. Hier in S-H haben wir zum Beispiel auch eine sehr kurze Liste mit nur 4 Rassen und deren Mixen...
Ob der hier aus einem anderen BL kommen darf, weiß ich nicht.Neben dem Führungszeugnis brauchst du aber hier einen Sachkundenachweis, die Versicherungspolice und ggf. n Wesenstest vom Hund. Das ist so das, was ich aus dem Kopf weiß. Ist aber auch schon 2-3 Jahre her, dass das mein Job war^^
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Ja das hab ich schon erlebt. Hab vor einigen Jahren, glaube mit 15, mal einen Listi gesucht und eine Anzeige im I-Net geschaltet woraufhin ich gleich mal zur verbandsgemeinde latschen durfte um dort vorsprechen das ich ja wüsste das man diese Hunde die ja so schlimm gefährlich sind nicht von Privatpersonen kaufen darf und etc.
Ich werde sehen was ich morgen erreiche und rufe gleich mal bei meiner versicherung an.
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Also das Gespräch war heute sehr gut.
Der Sachbearbeiter war sehr nett hat mir sogar eine Nummer gegeben mit der ich reden kann. Ich kann zwar kein Hund vom Züchter hier nach RLP holen aber aus einem anderen Tierheim (egal wo) wäre kein Problem.
Muss hier auch keine "Kampfhundesteuer" bezahlen. -
-Du braucht ein einwandfreies Führungszeugnis
-Du brauchst eine Versicherung die Listenhunde nimmt (Kosten ca 150 € Jahr)
Vergleich da aber!!-Du musst eventuell Listenhundestreuer bezahlen (kann bis zu 630 € Jahr sein)
Ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.-Du musst vorher in deiner Gemeinde abklären ob die Dir überhaupt die Haltung erlauben würden.
-Du musst den Hund impfen
-Du benötigst einen Sachkundenachweis
-Du muss mit dem Hund zum Wesenstest (mit ca. 1 Jahr)
(bis dahin hat der hund "Leinenzwang" und "Maulkorbpflicht".Grüße
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@MrRidght
hast du überhaupt die vorherigen beiträge gelesen? -
Zitat
@MrRidght
hast du überhaupt die vorherigen beiträge gelesen?Kurz die erste Seite überflogen es waren trotzdem nicht alle Punkte drauf wenn du das abgeklärt hast freut mich das für dich. :)
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Zitat
Ich denke man kann schon auch einen Listi aus einem anderen Bundesland holen bzw auch aus keinem Tierheim... man muss nur mehr papierkram erledigen
Weiß nicht, ob das schon ausführlich beantwortet wurde, aber...
Du darfst keinen Hund außerhalb von RLP hier her holen (ich meine natürlich nur die Listis), _aber_ du kannst gegen die ADD RLP klagen. Einmal wurde das bisher wohl gemacht und der Mann hat Recht bekommen und durfte einen Listi aus einem anderen Bundesland holen.
Diese Information habe ich vom Zuständigen der Stadt Ludwigshafen bekommen, der mir damals auch gesagt hat, dass das eigentlich immer zum Erfolg führt. Ist jetzt allerdings schon zwei Jahre her.Des Weiteren hat der Mensch aus Lu mir die Telefonnummer eines Mannes von der ADD gegeben, der der erste ist, der erfährt, wenn irgendwo in RLP ein Listi beschlagnahmt wurde o.ä.. Er meinte, dass ich da anrufen kann und mich mit dem Mann austauschen kann und dem sagen kann, dass ich einen solchen Hund suche, etc. und dann bestünde auch die Chance, dass ich einen Welpen bekommen könnte, weil der sich dann bei mir meldet, sobald er was hat.
Name gerne per PN, falls du magst. -
Also der Sachbearbeiter hat gemeint es ist eig. kein problem einen Listi (hier also Pits und Staffs) aus einem anderen Bundesland zu adoptieren.
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Zitat
-Du braucht ein einwandfreies Führungszeugnis
Eigentlich ja, aber in NW ging zumindest die Haltung eines schon vor VO angeschafften StaffBulls mit nicht reinem Führungszeugnis durch. Wird aber sicher vor Gericht landen.
Zitat-Du brauchst eine Versicherung die Listenhunde nimmt (Kosten ca 150 € Jahr)
Vergleich da aber!!In RLP kannst Du nicht jede Versicherung nehmen, es gelten bestimmte Kriterien (hab ich jetzt nicht im Kop) und die V muss dem O-Amt direkt ein Schreiben schicken, dass sie im Schadenfall reguliert und bei Vertragsende dem O-Amt Bescheid gibt. So ala Autoversicherung - macht nicht jede.
Zitat-Du musst vorher in deiner Gemeinde abklären ob die Dir überhaupt die Haltung erlauben würden.
Wenn die Kriterien nach LHundG erfüllt sind, die Gemeinde aber keinen Bock hat oder lustige eigene Kriterien aufstellt, soll auch schon ein Anruf bei der ADD geholfen haben.
Zitat-Du musst den Hund impfen
Äh - nö.
Zitat-Du muss mit dem Hund zum Wesenstest (mit ca. 1 Jahr)
(bis dahin hat der hund "Leinenzwang" und "Maulkorbpflicht".Nein, in RLP gibt es keinen Wesenstest. So wurde dann auch begründet, wieso es mit Sachkundenachweis keine Maulkorbbefreiung gibt.
Mittlerweile gibt es den erweiterten Sachkundenachweis, mit dem man die Haltigenehmigung bei der Gemeinde beantragen (und bekommen) sollte. Außedem kann man mit BH (oder vergleichbarer Prüfung) eine Maulkorbbefreiung beantragen, wenn die BH noch nicht zu lange her ist.Zudem kann man sogar nach er "neuen" Verwaltungsvorschrift der ADD noch einen Hund aus einem anderen Bundesland übernehmen, wenn das nicht der erste Listenhund ist und zudem die dort zuständige Behörde bestätigt, dass der Hund nicht gesteigert aggressiv bekannt ist (TH-Aussage genügt nicht). Das ist aber der Part, den man auch vor Gericht anfechten könnte.
Zu bedenken ist, dass (so der aktuelle Stand, glaube ich, das wechselte mal je nach Gusto der ADD) man nicht das Eigentum am Hund übernehmen kann, sondern der Hund immer als Pflegehund läuft.
Wenn der Sachbearbeiter alles schön absegnet und den Papierkram macht - prima, freu Dich dran und mach keine unnötigen Anrufe bei ADD oder so - man soll keine schlafenden Hunde wecken. Je nach Amt sind die Sachbearbeiter da nämlich auch nicht so krass drauf, wie "von oben befohlen". (Oder aber andersrum: Sie haben völlig irre Vorstellungen. DANN lohnt sich ein Anruf bei der ADD.)
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