ex- Lebensgefährtin nimmt hund mit

  • Das ist eigentlich eine so traurige Geschichte :(
    Da kann man mal wieder sehen, zu was manche Leute fähig sind..
    Einfach unterste Schublade.


    Das mit den Flugblättern find ich gut! Das wäre doch auch eine tolle Alternative.


    - Handy getippsel - via Tapatalk 2

  • Wenn einem was nicht gehört, kann man es nicht verschenken! Wenn der Hund also gefunden wird, muss derjenige den Hund so oder so rausgeben! Und es ist Strafbar wg. Unterschlagung! Hab hier nen Polizisten ;)

  • Zitat

    Wenn einem was nicht gehört, kann man es nicht verschenken! Wenn der Hund also gefunden wird, muss derjenige den Hund so oder so rausgeben! Und es ist Strafbar wg. Unterschlagung! Hab hier nen Polizisten ;)


    Das Thema hatten wir schon, das stimmt so nicht. Lies mal weiter vorne.

  • Hallo Marco,


    ich hab Deinen Fall vom Anfang mit verfolgt. Ein Stück aus dem Tollhaus, scheint mir. Aber - bitte nicht böse sein - Du wirkst auf mich nicht nur bewundernswert ruhig sondern auch etwas zögerlich in Deinen Aktionen. Ich selber bin auch nicht der Typ, der ausflippt und zu Selbsthilfe greift, Aber auf der juristischen Seite hätte ich mit Hochdruck alle Hebel in Bewegung gesetzt. Du hast doch geschrieben, dass Du einen Anwalt eingeschaltet hast. Was sagt und rät der denn? Dem wird doch sicher mehr einfallen als "abwarten und Tee trinken" und irgendwann mal einen Brief schreiben. Wie bewertet er insbesondere die letzte Aktion des Verschenkens des Hundes?


    Ich kann nicht beurteilen, was morgen beim Hundeverein erreicht werden soll. Sofern Deine Ex/Du und die Person, bei der Du den Hund vermutest dort Mitglied sind, könnte das natürlich etwas bewirken. Die werden sich wahrscheinlich nicht zum Komplizen einer kriminellen Handlung machen wollen und ggf. könnte sich die "Beschenkte" nach entsprechender Information nicht mehr auf gutgläubigen Erwerb berufen.


    M.M.n. musst Du ein bisschen energischer vorgehen, wenn Du Deinen Hund zurück haben willst.


    Auch wenn mein Beitrag vielleicht etwas kritisch klang, drücke ich Dir ganz feste die Daumen. Iwie geht das gar nicht, was da mit dem Hund und Dir gemacht wird.


    LG Appelschnut

  • Zitat

    Die werden sich wahrscheinlich nicht zum Komplizen einer kriminellen Handlung machen wollen und ggf. könnte sich die "Beschenkte" nach entsprechender Information nicht mehr auf gutgläubigen Erwerb berufen.


    Leider doch, falls ein solcher stattgefunden hat. Nachträgliche Kenntnis des wahren Geschehensablaufs ist irrelevant. Ich persönlich würde aber den Hund wohl zurückgeben, den ich gerade seit einem Tag bei mir habe, da würde ich mit Sicherheit nicht darauf beharren, dass ich ja schließlich Eigentum erworben habe, bla bla bla. Die Kohle würde ich allerdings schon haben wollen, denk ich.

  • Zitat

    Leider doch, falls ein solcher stattgefunden hat. Nachträgliche Kenntnis des wahren Geschehensablaufs ist irrelevant. Ich persönlich würde aber den Hund wohl zurückgeben, den ich gerade seit einem Tag bei mir habe, da würde ich mit Sicherheit nicht darauf beharren, dass ich ja schließlich Eigentum erworben habe, bla bla bla. Die Kohle würde ich allerdings schon haben wollen, denk ich.


    Ich überlege grade, ob die Ex den Hund mit Papieren/Kaufvertragsvorlage verschenkt hat? Dann könnte man vielleicht über die Fahrlässigkeit des "Nicht Wissens" gehen, glaube ich, oder? Korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege!


    Ich würde wohl auch etwas mehr Druck machen, aber ich bin da auch nicht der Typ für. Hier sind alle Daumen gedrückt!

  • Zitat



    das würde ich wohl auch wollen :)
    für den der Hund "verloren" hat absolut blöd!


    aber noch eine Frage dazu: also angenommen Ex verschenkt den Hund mit Papieren an Person 2, kann dann Person1(früherer hh), den Hund von Person2 abkaufen? Würde es sich beim "reinrassig" denn "lohnen", weil mit Papiere, ist der ja nun mal keine einsfuffzich wert sondern vielleicht ein bissel mehr???????
    das heist rein Theoretisch!!!!!! könnte ja person 2 mit der Ex gemeinsame Sache machen und dann person1 richtig zu schaden, emotional und ebn auch finanziell


    aber nachzuweisen wäre dies ja wohl verdammt schwer oder ???

  • Lese das bisher nur still mit und bin entsetzt... Ich würde in der Wochenzeitung einen Artikel darüber drucken lassen (evtl. vorher mir Anwalt klären und warten bis du die Papiere vom Züchter hast mit einem Schieb von diesem,dass du den Hund erworben hast und sonst niemand).


    Ich würde jetzt auch nicht so genau in dem Artikel Einzelheiten erwähnen sondern eher eine Vermisstenanzeige in groß und dem Vermerk das der Fall polizeilich bekannt ist...irgendwie sowas.



    Drücke fest die Daumen das du deinen Hund wieder bekommst.

  • Zitat

    das würde ich wohl auch wollen :)
    für den der Hund "verloren" hat absolut blöd!


    aber noch eine Frage dazu: also angenommen Ex verschenkt den Hund mit Papieren an Person 2, kann dann Person1(früherer hh), den Hund von Person2 abkaufen? Würde es sich beim "reinrassig" denn "lohnen", weil mit Papiere, ist der ja nun mal keine einsfuffzich wert sondern vielleicht ein bissel mehr???????
    das heist rein Theoretisch!!!!!! könnte ja person 2 mit der Ex gemeinsame Sache machen und dann person1 richtig zu schaden, emotional und ebn auch finanziell


    aber nachzuweisen wäre dies ja wohl verdammt schwer oder ???


    Wenn Person 2 mit der Ex gemeinsame Sache macht, kann sie ja schon mal nicht gutgläubig gewesen sein, dann wäre sie aber auch nicht Eigentümer des Hundes geworden.


    Abkaufen geht immer, ist ja ein ganz neues Rechtsgeschäft, da entscheidet sich Person zwei unabhängig von allem, was bisher gelaufen ist, den Hund wieder wegzugeben.


    Mir ist aber noch was Tolles eingefallen, da hatt ich ja gar nicht mehr dran gedacht, das Gesetz unterscheidet danach, ob der Neue was bezahlt hat oder nicht. Wenn der Hund wirklich verschenkt wurde, also wirklich weder Geld geflossen ist, noch sonst irgendeine Gegenleistung erbracht wurde, kann der TS ihn nach § 816 I 2 BGB herausverlangen. Er müsste im Zweifel aber auch beweisen, dass der Hund umsonst weitergereicht wurde, also schön die Nachricht von der Ex aufbewahren, denn - nochmal - diese Ausnahme gilt NUR, wenn keine Gegenleistung vereinbart wurde.

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