ex- Lebensgefährtin nimmt hund mit

  • Hallo Liebe Dog-Forum Freunde


    ich bin momentan etwas emotional geladen und auch relativ verzweifelt


    und zwar folgendes, ich besitze jetzt eine ca 8.Monatige alte schäferhündin (einige erinnern sich vielleicht)



    nun zum problem


    ich habe mich von meiner Lebensgefährtin getrennt, und als ich von der arbeit heute wiederkam war der Hund WEG samt papieren, meine frage an euch was kann ich jetzt dagegen tun?


    Laut Kaufvertrag/impfausweis bin ich der rechtmäßige besitzer des tieres


    Der trennungsgrund war folgender: sie kommt seit einiger zeit mit dem Hund nicht mehr zurecht und will/wollte ihn deshalb verkaufen.


    Ich weiß jetzt leider nicht wie die rechtslage aussieht, soweit ich weiß darf sie den Hund ohne mein einverständniss doch garnicht verkaufen oder? und ja ich weiß das sie genauso ein anrecht auf den Hund hand wie ich und dagegen leider nicht viel tun kann, aber evtl habt ihr tipps für mich was man tun kann oder erfahrung in diesem bereich



    Ich habe ihr jetzt bis morgen abend zeit gegeben sich mit mir in verbindung zu setzen, und mit mir darüber zu sprechen was das beste für Mia ist und wie wir das ganze regeln sollen, falls sies nicht tut oder der hund bis dahin verkauft ist, werde ich sie wegen unterschlagung anzeigen



    Hoffe wirklich auf hilfe, und nehmt es mir bitte nicht böse bei Kritik etwas grob zu antworten o.ä da ich emotional grade wirklich getroffen bin


    mfg


    Marco

  • Zitat


    Ich weiß jetzt leider nicht wie die rechtslage aussieht, soweit ich weiß darf sie den Hund ohne mein einverständniss doch garnicht verkaufen oder? und ja ich weiß das sie genauso ein anrecht auf den Hund hand wie ich und dagegen leider nicht viel tun kann, aber evtl habt ihr tipps für mich was man tun kann oder erfahrung in diesem bereich


    Wieso sollte sie ein Anrecht auf den Hund haben, wenn dein Name im Kaufvertrag steht? :???:

  • Wenn der Hund lt. Kaufvertrag dein Hund ist, dann gehört er dir. Also kann sie den Hund weder einfach mitnehmen, noch ihn verkaufen.


    Wieso meinst du, dass sie genau so ein Anrecht auf diesen Hund hat? Emotional? Rechtlich gesehen nicht.


    Ich würde einen Anwalt einschalten, sollte sie sich auf deine Frist nicht melden und ein normales Gespräch nicht möglich sein.

  • Wie ich darauf komme? weil die Polizei es mir gerade erzählt hat, es ist egal ob ich im kauf vertrag stehe oder nicht, da wir gemeinsam den hund aussuchten und sie ständigen zugriff darauf hatte, ist es auch ihrer, sonst wär der hund ja schon längst da

  • Das bezweifel ich aber. Nur weil mein Freund Zugriff auf meinen Rechner hat, ist es noch lange nicht seiner, genauso wenig beim Hund.


    Ich glaube eher, dass es etwas anderes wäre, wenn ihr verheiratet wärt und der Hund während der Ehe angeschafft wurde. Bei sowas kann man im Falle einer Scheidung ja sogar Unterhalt für den Hund verlangen. Aber ihr wart ja lediglich in einer Beziehung.

  • ich versuch es mal so zu formulieren wie der Polizist es ausdrückte: Rein Rechtlich gesehen gehört der hund ihn beide, sie haben zwar unterschrieben, da sie aber BEIDE den hund ausgesucht haben und ja schließlich EINER im Kaufvertrag stehen muss, habe ich jetzt keine chance den hund wiederzubekommen


    sein tip: versuchen sie doch nochmal mit ihr zu reden, ansonsten kommen sie zur wache und erstatten anzeige wegen unterschlagung



    mein problem ist aber das ich panik habe das sie bis dahin den Hund schon verkauft hat, sie wollte sie an ner bekannten aus der hundeschule verkaufen

  • Zitat

    Wie ich darauf komme? weil die Polizei es mir gerade erzählt hat, es ist egal ob ich im kauf vertrag stehe oder nicht, da wir gemeinsam den hund aussuchten und sie ständigen zugriff darauf hatte, ist es auch ihrer, sonst wär der hund ja schon längst da



    Mhm, nö! Ihr seid nicht verheiratet, richtig? Dann gehört der Hund dir. Wie gesagt, kontaktiere einen Anwalt und frag dich schlau. Ich wage mal zu behaupten, dass die Polizei sich da auch nicht wirklich auskennt. :pfeif:


    Ein Tier gilt vor dem Gesetz als Sache (ich glaube, dass ist noch immer so). Dein Auto kann sie auch nicht so einfach mitnehmen, weil sie mal damit gefahren ist. ;)

  • Zitat


    Wieso sollte sie ein Anrecht auf den Hund haben, wenn dein Name im Kaufvertrag steht? :???:


    Das frage ich mich auch gerade!


    Du bist der alleinige, rechtsmäßige Besitzer! Ich wäre schon längst bei der Polizei gewesen und rufe morgen alle Tierheime und Tierärzte in der Umgebung an!


    Edit: sorry, zu spät gelesen mit der Polizei.
    Mach gleich morgen einen Termin beim Anwalt! Das stimmt so wirklich nicht!
    Ihr ward nicht verheiratet, nur in einer Beziehung.
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  • Ich kannte das bis jetzt auch nur so, dass derjenige der im Kaufvertrag steht, sowie auch die Steuern bezahlt der rechtmäßige Besitzer ist. Und da hat dann auch kein anderer Anspruch drauf.
    Während einer Ehe ist das glaub ich auch anders, aber unter deinen Umständen gehört der Hund dir und was deine Freundin gemacht hat ist sicherlich Diebstahl.


    Das Blöde ist ja nur, dass sie die Papiere mitgenommen hat und du daher erstmal beweisen musst das du wirklich alleine im Vertrag usw stehst.

  • Ja das dachte ich ja auch, die Polizei war hier bei mir, und behauptete eben das oben genannte, wenn ich ne anzeige mache, soll ich mich auf nen langen und teuren Rechtsstreit gefasst machen, das sie ja alle papiere usw mitgenommen hat, bin ich natürlich auch in der nachweispflicht, wärs vielleicht ne möglichkeit den züchter zu kontaktieren das er vllt ne kopie des vertrages schickt?

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