ex- Lebensgefährtin nimmt hund mit

  • Manchmal frage ich mich ob die Polizei wirklich die Gesetze kennt.
    Natürlich muss EINER im Kaufvertrag stehen, aber wenn gewollt können auch beide drin stehen, wenn eine "Sache" gemeinsam angeschafft wird. Beim Haus ja auch so üblich. Hoffe du hast deinen Hund bald wieder :)

  • Also wenn du im Kaufvertrag stehst, dann hat deine Ex-Freundin doch kein Recht auf den Hund.
    Außerdem verstehe ich nicht warum sie den Hund mitnimmt, wenn sie doch mit ihm nicht klarkommt. Hat sie ihn nur mitgenommen um dir eins reinzudrücken oder um ihn zu verkaufen.
    Dann geht es ihr nicht um den Hund sondern um das Geld das sie beim Verkauf erhält?
    Hat sie denn den Kaufvertrag auch mitgenommen oder hast du den noch? Ansonsten würde ich ihr eine Frist setzen um den Hund zurückzubringen und wenn nicht eine Anzeige machen, wenn der Hund erst verkauft ist bekommst du vielleicht nie die Info wo er hingekommen ist.

  • Polizisten kennen schon Gesetze, aber im schuldrechtlichen Bereich existiert da häufig eher "gefährliches Halbwissen".
    Außerdem bräuchte man ja sonst keinen Kaufvertrag, in dem der Name steht und Du hättest den Hund einfach so beim Züchter mitnehmen können... was für ein Blödsinn :roll:


    Schau sicherheitshalber auch mal in die einschlägigen Portale und informiere Tasso, das Tierheim, etc. Den Hund könnte sie ja auch ohne Papiere verkaufen, ich denke, dass ist einfach Rache.

  • Ich würde ihr auch klar machen, dass es nicht ohne Konsequenzen bleibt, wenn sie den Hund einfach verkauft.
    Frag beim Züchter schon mal wegen dem Kaufvertrag nach, lass dir Kopien geben und zeig sie ihr.
    Vielleicht denkt sie einfach, dass du keinerlei Beweise hast, wenn sie die Papiere mitgenommen hat.
    Du könntest auch zur Hundeschule gehen und den Verantwortlichen dort Bescheid geben.
    Es könnte ja sein, dass die Bekannte so vernünftig ist den Hund nicht zu kaufen, wenn er gestohlen ist.


    Auf jeden Fall würde ich versuchen, während einem Gespräch nicht durchzudrehen und sachlich zu bleiben.
    Ansonsten könnte sie dir erst recht eins reinwürgen wollen.
    Lass deine Wut und deine Verzweiflung nicht an deiner Ex raus. Ob sie es verdient hat oder nicht, sei einmal dahingestellt. Es geht ja jetzt hauptsächlich darum, deinen Hund wieder zu bekommen. Und da wäre es kontraproduktiv, sich eventuell mit ihr zu streiten. Auch wenn es in so einer Situation wohl wahnsinnig schwer ist, ruhig zu bleiben.

  • Wer im Kaufvertrag steht, ist nur ein Indiz für die Eigentumsverhältnisse. Es kommt auch darauf an, wer sich um den Hund kümmert. Allerdings dürfte dieses Indiz schon einiges Gewicht haben, aber ein unwiderlegbarer Beweis ist es nicht. So ganz Unrecht haben die Polizisten also nicht gehabt.


    Ab zum Anwalt, und zwar schnell. Die Gefahr eines gutgläubigen Erwerbs durch einen Dritten, die Paula16 erwähnt hat, ist nämlich riesengroß, und dann ist es zu spät, dann kannst du von deiner Ex nämlich nur noch den Verkaufserlös fordern, der Erwerber muss den Hund aber NICHT herausgeben, auch wenn er später erfährt, dass die Verkäuferin gar nicht Eigentümerin war.
    Riesengroß ist die Gefahr u.a. deshalb, weil deine Ex die Papiere hat. Der Interessent würde und müsste daher keinen Verdacht schöpfen, es dürfte also hinterher sinnlos sein zu behaupten, der Käufer habe genau Bescheid gewusst und sei daher nicht gutgläubig gewesen.


    Viel Erfolg!

  • Zitat


    Das Problem ist nämlich, dass Deine Ex-Freundin den Hund verkaufen könnte. Wäre der Erwerber gutgläubig hätte er den Hund rechtmäßig erworben und müsste ihn nicht mehr herausgeben.


    Nein, normalerweise nicht, denn hierfür gibt es den § 935 BGB, kein gutgläubiger Erwerb bei abhanden gekommenen Sachen.
    Wichtig wäre dafür aber wohl, dass die Polizei die Meldung auch aufgenommen hat, du also etwas vorweisen kannst, dass dir der Hund gestohlen wurde bzw. abhanden gekommen ist.


    Ich sehe hier persönlich auch keine große Gefahr, dass die Ex als Eigentümerin angesehen werden könnte, wenn sie in keinen Unterlagen steht.
    Ich benutze z.B. auch den Laptop meines Freundes, deutlich mehr als er selber, deshalb bin ich aber lange noch nicht Eigentümerin ;)

  • Zitat


    Nein, normalerweise nicht, denn hierfür gibt es den § 935 BGB, kein gutgläubiger Erwerb bei abhanden gekommenen Sachen.
    Wichtig wäre dafür aber wohl, dass die Polizei die Meldung auch aufgenommen hat, du also etwas vorweisen kannst, dass dir der Hund gestohlen wurde bzw. abhanden gekommen ist.


    Ich sehe hier persönlich auch keine große Gefahr, dass die Ex als Eigentümerin angesehen werden könnte, wenn sie in keinen Unterlagen steht.
    Ich benutze z.B. auch den Laptop meines Freundes, deutlich mehr als er selber, deshalb bin ich aber lange noch nicht Eigentümerin ;)



    Wenn es eine abhanden gekommene Sache ist, hast Du Recht. Hier ist aber die Frage, ob der Hund abhanden gekommen ist, denn die Ex hat sich ja trotzdem um den Hund gekümmert. Ich würde hier keine Risiko eingehen wollen - zumindest wenn es mein Hund wäre.
    Die Tatsache, dass der TS in den Papieren steht ist zwar gut aber auch nicht zwingend ausreichend. Hier würde ein Gericht doch z.b, fragen, ob der TS den Hund seiner Freundin ggf überlassen hat und dann versuchen, die Sache irgendwie auszulegen. Auch dieses Risiko würde ich, wenn es mein Hund wäre, nicht eingehen.
    Der Vergleich mit dem Laptop hinkt aus meiner Sicht - hier wäre ja die Frage, was rechtlich passieren würde, wenn Du ihn bei einer Trennung mitnimmst. Ihr, also Dein Freund und Du, habt ja die Eigentumsverhältnisse geregelt und sie sind unstreitig, beim TS ist das eben leider nicht der Fall.

  • Gibts schon was neues? Ich hoffe dass das ganze Gig für dich ausgeht...
    Bin ich falsch informiert wenn ich behaupte dass es "hehlerwahre" ist, trotz papieren?! Weil du rechtmäßiger Eigentümer bist, hund gestohlen, weiter verkauft ohne genehmigung...?!

  • Zitat

    Wenn es eine abhanden gekommene Sache ist, hast Du Recht. Hier ist aber die Frage, ob der Hund abhanden gekommen ist, denn die Ex hat sich ja trotzdem um den Hund gekümmert. Ich würde hier keine Risiko eingehen wollen - zumindest wenn es mein Hund wäre.
    Die Tatsache, dass der TS in den Papieren steht ist zwar gut aber auch nicht zwingend ausreichend. Hier würde ein Gericht doch z.b, fragen, ob der TS den Hund seiner Freundin ggf überlassen hat und dann versuchen, die Sache irgendwie auszulegen. Auch dieses Risiko würde ich, wenn es mein Hund wäre, nicht eingehen.
    Der Vergleich mit dem Laptop hinkt aus meiner Sicht - hier wäre ja die Frage, was rechtlich passieren würde, wenn Du ihn bei einer Trennung mitnimmst. Ihr, also Dein Freund und Du, habt ja die Eigentumsverhältnisse geregelt und sie sind unstreitig, beim TS ist das eben leider nicht der Fall.


    Wenn die Ex nur Besitzerin ist und die "Sache" ohne Erlaubnis mitgenommen hat und auf Aufforderung des Eigentümers nicht wieder rausgibt, dann sollte man eigentlich von einer abhanden gekommenen Sache ausgehen.
    Wenn dann der TS in allen Unterlagen steht, muss wohl eher die Ex beweisen, dass sie irgendwann Eigentümerin geworden ist, sonst wäre das Ganze ja absurd. Da könnte dann ja z.B. irgendjemand kommen, meinen Hund mitnehmen und dann müsste ich erst beweisen, dass diese Person nicht möglicherweise irgendwie das Eigentum erworben hat? Wenn es so abläuft, dann läuft etwas verkehrt ;)
    Wenn ich den Laptop bei einer Trennung mitnehmen würde, hätte mein Freund nach § 985 BGB einen Herausgabeanspruch, da er nach wie vor Eigentümer wäre und dieses anhand von Unterlagen auch nachweise könnte.


    Nichts destotrotz würde auch ich gerade bei einem Hund lieber auf Nummer Sicher gehen und möglichst schnell einen Anwalt aufrufen und weitere notwendige Schritte durchführen, denn ein Rechtsstreit kann sich teilweise wirklich lange hinziehen. Aber mir ging es hier um die rein rechtliche Seite, zumindest wie sie in der Theorie aussieht, in der Praxis kann das dann auch nochmal anders aussehen.

  • Das mit dem Anwalt ist halt so eine Sache: Bis der den Brief geschrieben hat, ist der Hund vermutlich über alle Berge. Das heißt nicht, dass ich nicht auf jeden Fall einen Anwalt anrufen würde, aber sicherer ist, sie selbst anzurufen, ihr zu sagen, dass du bereits bei der Polizei und beim Anwalt warst und sie für diese Affekt-Dummheit ziemlich viel zahlen könnte. Vermutlich wird sie dann auch vernünftig.


    (Oftmals hilft auch ein guter Freund, der die Kanzlei "soundso" oder den Revierinspektor "blablabla" markiert. Letzteren am besten direkt vor ihrer Haustür.)

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