Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil II

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    Richtig Sinn macht das nicht.. mit der Kastration verdient ein Tierarzt auch.. Und ich weigere mich zu glauben, dass es so viele TÄ geben soll, die so geldgeil sind, dass sie Lügen erzählen.

    Dann glaub ich eher, sind sie einfach nicht ausreichend gebildet. |)


    Aber ein TA hat doch Veterinärmedizin studiert, der sollte doch wissen das man Krebs nicht durch Welpen verhindert und dadurch auch keine Scheinschwangerschaften verhindert werden :???:

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    Ich finde das Grundsätzlich in dem Fall in Ordnung, allerdings bin ich gegen Frühkastration, dann lieber Vertraglich festhalten das später Kastriert wird mMn...

    Ich bin strikt gegen Kastration, außer es steht eine medizinische Indikation dafür.

    Ein vertragliches Festhalten einer späteren Kastration ist nicht einklagbar, somit Makulatur.

    Wer von vornherein annimmt, daß Hundehalter generell nicht in der Lage sind, so auf ihre Hunde zu achten, daß sie sich nicht vermehren, der sollte keine Hunde vermitteln. Da dürfte dann nämlich auch kein Vertrauen da sein, daß der Hund in sicherer Obhut gehalten wird.

    Gaby und ihre schweren Jungs

  • Zitat


    Das verstehe ich nicht, es gibt doch genug Hunde die ohne Medizinischen Grund kastriert worden sind oder verstehe ich da was falsch ?

    Das sind genaugenommen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.

    Aber wie es mit allem so ist, man muss es nur "zu verkaufen" wissen :|

  • Zitat


    Das verstehe ich nicht, es gibt doch genug Hunde die ohne Medizinischen Grund kastriert worden sind oder verstehe ich da was falsch ?

    Bitteschön. ;)

    (1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
    1.
    der Eingriff im Einzelfall
    a)
    nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
    b)
    bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
    2.
    ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
    3.
    ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
    4.
    das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
    5.
    zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html

  • Und wo, bitteschön, sollte es zu einer unkontrollierten Fortpflanzung kommen?

    Hunde dürfen in Deutschland und soviel wie ich weiß, auch in der Schweiz, nicht unkontrolliert durch die Lande schlendern.

    Und ein Hund unter der Kontrolle des Menschen sollte sich nicht fortpflanzen können.

    Dieses Abschnitt des Gesetzes zielt wohl eher auf Freigänger Katzen.

    Gaby und ihre schweren Jungs

  • Meine Hündin wurde kastriert, weil sie massive Probleme mit Gebärmutterentzündungen etc. hatte und ihre Mutter an Gebärmutterkrebs gestorben ist, was bei ihrer Rasse auch nicht selten vorkommt.
    Ich bin auch nicht der Meinung, das Kastration Tierquälerei ist. Es bezog sich lediglich darauf, dass so viele hier der Meinung sind, Kastration ohne medizinischen Hintergrund (und auch nicht vorbeugend!) sei unmöglich und man würde die Tiere ja mutwillig verstümmeln.
    (Kastration, einfach der Bequemlichkeit wegen, oder weil man ja sowieso keine Welpen will finde ich übrigens auch unmöglich, ganz abgesehen davon, dass es keine Probleme löst.)

  • Naja es gibt genug unachtsame oder dumme Menschen sonst gebe es ja einige Mixe bestimmt nicht so wie z.b. Kathy da sind min. 4 Rassen drin und ein Nachteil dieses Mixes hat sind nun Probleme mit dem Bewegungsaparat (kommt nicht nur davon ist aber dadurch begünstigt) das hat nichts mehr mit Kontrolliert zu tun. Sie wird wenn sie das hohe alter noch erreicht auch Probleme mit ihren Beinen bekommen

  • Gaby,

    ich brachte das TSG ein, weil es eben nicht gegen das TSG verstösst einen Hund kastrieren zu lassen. ;)

    Den Satz oben kann man drehen und wenden wie man ihn will, er ist weit dehnbar.

    nein, Hunde dürfen auch hier nicht unkontrolliert rum wandern. Wirst aber immer mal wieder welche haben.
    Hier bei mir auf dem Dorf gibt es 2/3 die ihren "Rundgang" machen.
    Und ja, solchen Haltern legt man dann bitte die Kastration ans Herz.

    Es ist ja nun mal leider so, das die Theorie und die Praxis der Hundehaltung, eigentlich bei fast allem im Leben, zwei Paar Schuhe sind.
    Eigentlich sollte ein Hund sich nicht vermehren können, in der Hand des Menschen. Aber eben, es gibt nicht ohne Grund genug Mischlinge.

    Es sollte auch kein "Pro Kastra" sein, sondern nur der Hinweis das es nicht Tierschutzrelevant ist.
    Denn ich bin immer noch der Meinung, das jeder HH es für sich entscheiden sollte, ob er sein Tier kastrieren lässt oder nicht.

  • Bei unseren Nachbarn bin ich auch dagegen die wollen ihren Rüden kastrieren lassen weil sie denken das er dann nicht mehr abhaut -.- das abhauen kommt daher weil die nicht mit ihm Spazieren gehen ... Machen kann ich aber nichts dagegen leider

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