Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil II
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TanNoz -
9. November 2012 um 18:35 -
Geschlossen
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Bei mir herrscht auch Leinenpflicht und nur Listenhunde müssen an eine Leine nicht länger als 2m geführt werden.
Schlepp ist dann meiner Auffassung nach ok :) - Vor einem Moment
- Neu
Hi,
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Ich denk', da sollte man wirklich genau in das jeweilige Landesgesetz schauen....
- aus Berlin kenne ich z.B. strengere Vorschriften (auch wenn sich keiner dran hält):Auszug aus dem "Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin":
§ 3 - Leinenpflicht:
(1) Hunde sind
1. in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
2. in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrück-lich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete), und
3. auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien
an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Darüber hinausgehende Vorschriften bleiben unberührt.
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(2) Hunde sind
1. in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf Zuwegen von Wohnhäusern,
2. in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und ande-ren öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen,
3. bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstal-tungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in und an den dazugehörigen Gebäuden und Haltepunkten und
5. in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Menschenan-sammlungen
an einer höchstens einen Meter langen Leine zu führen.Und damit sind alle Hunde gemeint, nicht nur die "gefährlichen"....
Und eine Schleppleine, ja sogar eine Flexi würde diese Vorschrift nicht erfüllen....

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Zitat
In meiner Stadt herrscht Leinenpflicht. Ich hab keine nähere Definition für "Leine" finden können, außer dass sie reißfest sein muss. In Menschenmengen muss der Hund kurz geführt werden steht noch geschrieben.
Wenn ich jetzt eine 10m Schleppleine an meinen Hund binde (und diese festhalte!) und wir so im Park sind, erfülle ich dann die Leinenpflicht?
Oder gibt es eine allgemeine Definition à la "eine Leine ist max. 2m lang"?Ist bei uns auch so und laut meinem Dafürhalten ist es somit vollkommen ok, wenn man seinen Hund mit Schleppleine sichert. Wie gesagt, bei uns hier in der Stadt gibt es in der Polizeiverordnung keinen Passus über die Länge der Leine.
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Danke! Dann wird die Schleppleine bei uns wohl als Leine gelten.

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Zitat
In meiner Stadt herrscht Leinenpflicht. Ich hab keine nähere Definition für "Leine" finden können, außer dass sie reißfest sein muss. In Menschenmengen muss der Hund kurz geführt werden steht noch geschrieben.
Wenn ich jetzt eine 10m Schleppleine an meinen Hund binde (und diese festhalte!) und wir so im Park sind, erfülle ich dann die Leinenpflicht?
Oder gibt es eine allgemeine Definition à la "eine Leine ist max. 2m lang"?Steht da nix in der Stadtverordnung bei euch?
Bei uns steht da, in der Gefahrenordnung VO Hunde, das die Leine nicht länger als 2m sein darf. Die einzige Ausnahme sind "Leinen mit einer selbstständigen Aufrollvorrichtung", also Flexis, da ist die zulässige Länge 10m. -
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Nein, da steht nichts zur Länge. Habe die Verordung gelesen und da steht zu Leinen nur folgendes:
Auf Straßen und in Anlagen sind alle Hunde an einer reißfesten Leine zu führen.In Fußgängerzonen und sonstigen Bereichen, die stark von Menschen frequentiert werden,
insbesondere bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen wie Volksfesten,
Sportveranstaltungen und auf Märkten ist die Leine nach den Umständen des Einzelfalles
kurz zu halten.Werden Hunde im Bereich von Gehwegen oder in Fußgängerzonen angebunden, ist
sicherzustellen, dass den Passanten einschließlich solcher mit Rollstühlen oder
Kinderwagen ein ungehinderter Durchgang gewährleistet wird. -
Man geht sicherlich von einer normalen Leine aus. So ne 2,5m Leine.
Wenn du eine 5, oder 10m Schleppleine kurz nimmst, dann ziehst du die restlichen Meter hinter dir her. Darin kann sich auch jemand verfangen, bzw. verheddert man sich selbst darin. -
Zitat
In meiner Stadt herrscht Leinenpflicht. Ich hab keine nähere Definition für "Leine" finden können, außer dass sie reißfest sein muss. In Menschenmengen muss der Hund kurz geführt werden steht noch geschrieben.
Wenn ich jetzt eine 10m Schleppleine an meinen Hund binde (und diese festhalte!) und wir so im Park sind, erfülle ich dann die Leinenpflicht?
Oder gibt es eine allgemeine Definition à la "eine Leine ist max. 2m lang"?Ich würde nicht davon ausgehen. Der Sinn der Leinenpflicht ist, dass der Hundeführer jederzeit auf den Hund einwirken können muss. Das ist kaum der Fall, wenn Hundi sich 8m vom Halter entfernt mit irgendwas vergnügt. Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Die Leinenpflicht würde zur Farce, wenn Schleppleine ok wäre, schließlich gibt's die Dinger auch in 20 und mehr Meter Länge.
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Zitat
Kann/darf man einen Hund in die Waschmaschine stecken?

Ich hab mal von einer Hundewaschanlage gehört, moment...Klickste hier

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In Köln ist auch an jedem erdenklichen Fleck Leinenpflicht -2m/1m.
Übrigens haben wir eine Hundefreilauffläche (für gefährliche Rassen gilt die natürlich nicht), die ungelogen winzig ist, keine Umzäunung hat, DIREKT an einem riesen Wohngebiet mit massig Kindern liegt (die diese übrigens jeden Tag als Fußballwiese nutzen) UND von einer vollbefahrenen Straße (zu fast allen Seiten offen) umgeben ist. Herrlich.
Erst letztens ist mir das aufgefallen, dass das überhaupt eine ist."Gefährliche Rassen" dürfen in Köln eigentlich nirgendwo frei laufen? Wo dürfen diese armen Kerlchen eigentlich irgendwo was? Im eigenen Garten?
- Vor einem Moment
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