Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil II
-
TanNoz -
9. November 2012 um 18:35 -
Geschlossen
-
-
Dann ist's recht!

- Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Schau mal hier: Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil II*
Dort wird jeder fündig!-
-
Zitat
& zwar würde ich gerne eine Futtertube mitkaufen für die Superbelohnung beim Rückpfiff... Nun ist das ja so ne Sache, dass die Tube nicht zwangsläufig jeden Tag benutzt werden wird. Daher hätte ich gerne ein paar Anregung, mit was ich das Teil füllen kann, ohne dass es schlecht wird... Wisst ihr wie ich meine? Es sollte ja dann ne Weile halten, falls es nicht aufgebraucht wird...
Würd ich auch gern wissen :) ! *schubs* -
Wie ist es eigentlich mit der Versicherung, wenn der Hund im Park, wo Leinenpflicht herrscht, nicht angeleint ist und es zu einem Schadensfall kommt? Sagen wir mal, die Haftpflicht deckt auch Schäden die unangeleint passieren. Gilt das auch, wenn der Hund in leinenpflichtigem Gebiet unangeleint war?

-
Zitat
Würd ich auch gern wissen :) ! *schubs*
Leberwurst? Und immer nach dem Gebrauch in den Kühlschrank legen? -
Zitat
Würd ich auch gern wissen :) ! *schubs*Einfach nur soweit befüllen das man es aufbraucht, oder wenns länger nicht benutzt wird einfach einfrieren?
-
-
Zitat
Wie ist es eigentlich mit der Versicherung, wenn der Hund im Park, wo Leinenpflicht herrscht, nicht angeleint ist und es zu einem Schadensfall kommt? Sagen wir mal, die Haftpflicht deckt auch Schäden die unangeleint passieren. Gilt das auch, wenn der Hund in leinenpflichtigem Gebiet unangeleint war?

Wenn du angibst dass leinenzwang war, bezahlt die Versicherung nicht - fahrlässige Handlung. Sowas deckt keine Versicherung ab.
Aber wissen die Versicherungen denn dass da leinenzwang ist ?!?
-
Zitat
Wenn du angibst dass leinenzwang war, bezahlt die Versicherung nicht - fahrlässige Handlung. Sowas deckt keine Versicherung ab.
Aber wissen die Versicherungen denn dass da leinenzwang ist ?!?
Die werden sich mit Sicherheit danach erkundigen.
-
Zitat
Wenn du angibst dass leinenzwang war, bezahlt die Versicherung nicht - fahrlässige Handlung. Sowas deckt keine Versicherung ab.
Aber wissen die Versicherungen denn dass da leinenzwang ist ?!?
Doch, bei Fahrlässigkeit schon, nur bei grober Fahrlässigkeit nicht. Was was ist, muss dann eben im Einzelfall entschieden werden. Einen Null gehorsamen Hund ohne Leine an der Straße laufen zu laufen, ist sicherlich immer grob fahrlässig, dasselbe Verhalten an derselben Straße mit einem top ausgebildeten Hund könnte aber schon wieder ganz anders zu beurteilen sein.
-
Zitat
Die werden sich mit Sicherheit danach erkundigen.
Kommt drauf an. Bei minimal-Beträgen ist es meistens nicht lohnenswert. Aber ab 300 Euro aufwärts forschen Versicherungen meistens erst genauer nach.
-
Zitat
Würd ich auch gern wissen :) ! *schubs*Also sooooo aufwendig ist das Befüllen einer Futtertube nun auch wieder nicht... versteh das Problem grad nicht.
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!