7 Mon Hund - krank! - wird per Anzeige verkauft! -?

  • Na ja, es geht ja darum, dem Hund zu helfen, finanzielle Aspekte sind ja zweitrangig. Man selber bei einem Straftatbestand landen? Willst Du auf Verleumdung u.ä. hinaus oder Bedrohung? Das sehe ich beides noch lange nicht.

    Daß Kaufverträge auch mündlich gehen, weiß ich - ich meinte das nur in Bezug darauf, weil in einem Beitrag was von "Formulierung in Kaufvertrag" sinng. stand.

    Mal sehen, was das Tierheim sagt. Hab die Mail etwas holprig formuliert, aber es ist ja auch schon spät. :sleep:

  • Es muss nicht im Kaufvertrag stehen, damit man das Geld für den Tierarzt wiederbekommt.
    Aber das am Besten beim Anwalt klären. Kopien der Anzeige und den Tierarztbefund mitnehmen.

    Übrigens kann man nicht einfach sein Geld zurückfordern und den Hund ins Tierheim stecken und glauben, dass das so funktioniert. Der Hund kann von den ehemaligen Eigentümern wieder herausverlangt werden.
    Sie müssen das tatsächlich freiwillig tun, jetzt, da der Hund wieder ihrer ist.

  • Zitat


    Übrigens kann man nicht einfach sein Geld zurückfordern und den Hund ins Tierheim stecken und glauben, dass das so funktioniert.

    Völlig richtig, wie soll man den Hund auch ins TH stecken, der ist ja wieder bei den Exbesis...
    Aber wer hat denn sowas gedacht/gesagt? :???:

  • Das wurde in den ersten Antworten so vorgeschlagen als kritisiert wurde, dass der Hund zurückgebracht wurde. Und es hätte eben nicht funktioniert. Jedenfalls dann nicht, wenn man nicht selbst auf seinem Geld sitzen bleiben und dazu noch die Tierheimgebühr zahlen kann/ will.

    Hoffe jedenfalls, die Leute kommen zur Vernunft. Aber wer so gewissenlos ist und sich gleich danach den nächsten Hund anschafft... da wage ich kaum zu hoffen. :xface:
    Es ist bedauerlich, dass man solchen Leuten die Hundehaltung nicht verbieten kann.

  • Zitat

    Das wurde in den ersten Antworten so vorgeschlagen als kritisiert wurde, dass der Hund zurückgebracht wurde. Und es hätte eben nicht funktioniert. Jedenfalls dann nicht, wenn man nicht selbst auf seinem Geld sitzen bleiben und dazu noch die Tierheimgebühr zahlen kann/ will.

    Hat keiner so gesagt, oder ich bin blind :lol:
    Der zweite Teil mit den Kosten stimmt, nimmt das aber nicht aus, dass es eben nicht so vorgeschlagen wurde.
    Aber ist Erbsenzählerei (merkt man, dass ich müde bin, aber nicht schlafen kann?^^)

    Ich hoffe auch sehr, dass es für den Hund irgendwie ein gutes Ende nimmt!

  • Es wurde konkret gesagt, dass man den Hund nicht hätte zurückbringen sollen.
    Das läuft aber darauf hinaus, dass man auf dem komplette Geld sitzen bleibt (kann man sich ja so wünschen, aber dann vielleicht sich an den Kosten beteiligen) oder - falls man sich das in ner Hauruck-Aktion wiederholt - der Hund von den vormaligen Eigentümern zurückgeholt werden kann.
    Und ja, merkt man. ;)

  • Zitat

    Es wurde konkret gesagt, dass man den Hund nicht hätte zurückbringen sollen.
    Das läuft aber darauf hinaus, dass man auf dem komplette Geld sitzen bleibt.


    Eben.
    Wenn man den Hund ins Tierheim bringen würde, müsste man noch weiter draufzahlen. In unserem Tierheim ist man mit 200€ dabei. Das macht dann 250€ Kaufpreis plus 200€ Tierheim gleich 450€.

  • nun wenn der Hund nicht medizinisch versorgt wird, wäre das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das kann man bei entsprechenden Stellen geltend machen. Vielleicht sogar als Druckmittel bei dem Verkäufer um das Tier kostenlos daraus zu holen, da man ja die Kosten der medizinischen Versorgung tragen muss - wenn jemand den Hund nimmt, der von der Geschichte weiß.

    Auf der andere Seit, der Hund kann sich auch einfach die Wachstumsfuge gestoßen haben und das ist schmerzhaft und kann schon mal 2 Wochen humpeln verursachen und muss keine schwerwiegende Erkrankung sein.

  • Zitat

    Tätzchen hat geschrieben:Es wurde konkret gesagt, dass man den Hund nicht hätte zurückbringen sollen.
    Das läuft aber darauf hinaus, dass man auf dem komplette Geld sitzen bleibt.


    Eben.
    Wenn man den Hund ins Tierheim bringen würde, müsste man noch weiter draufzahlen. In unserem Tierheim ist man mit 200€ dabei. Das macht dann 250€ Kaufpreis plus 200€ Tierheim gleich 450€.

    Würde ich lieber machen als den Hund dann zurück zu geben und da verkommen zu lassen. Man ist ja auch selber schuld, wenn man so kauft.
    Ich habe meinen Hund auch angeblich gesund bekommen, der hat nun an einem Bein auch HD und PL, trotzdem geb ich ihn nicht zurück.

  • ...das Tierheim möcht ich sehen, wenn man den Hund dann dorthin bringt: "Ja, ich hab den Hund zwischen Tür und Angel gekauft, aber jetzt, wo sich rausgestellt hat, daß er krank ist, will ich ihn nimmer"..... Kommt bestimmt gut..... Muß ein Tierheim so einen Hund überhaupt annehmen? Immerhin wäre dann schon bekannt, daß evtl. horrende Kosten auf das Tierheim zukommen könnten für die Behandlung...

    Ich weiß net - wenn man nicht bereit ist, einem kranken Hund zu helfen - was machst, wenn Du nen Hund kaufst, und er sich 3 Tage später so verletzt, daß er nen dauerhaften Schaden hat? Bringst den dann auch ins Tierheim?

    Normalerweise schaut man sich doch einen Hund auch mindestens einmal, wenn nicht öfter, vorher an, geht ne Runde Gassi mit dem bisherigen Besitzer zusammen, oder geht (bei Verdacht - und Humpeln würde bei mir nen Verdacht auslösen-) mal zum Tierarzt mit ihm, bevor man den Kaufvertrag unterschreibt?

    Irgendwie insgesamt ziemlich unglücklich gelaufen, das Ganze..... :sad2: Armes Hundi....

    LG,
    BieBoss

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