7 Mon Hund - krank! - wird per Anzeige verkauft! -?

  • Man kann da nur Verstöße gegen die Regeln dieses Anzeigenanbieters melden.

    Ob das sinnvoll ist mit dem Tierheim? Mein Mann sagt grad "Was sollen die denn dagegen machen?" Na ja - aber GAR nichts machen wollen wir ja auch nicht. Ich kann von hier aus zwar wenig tun, aber das was, das will ich dann schon.

  • Ist das kein Regelverstoß? Aber wahrscheinlich haben sie das Angebot schon auf 5 verschiedenen Seiten u. in die Zeitung gesetzt. :muede:
    Aber im Tierheim würde er sicherlich medizinisch versorgt werden. Dazu müsste man ihn aber von den Leuten wegbekommen.

  • Gibts nicht auch eine "Garantiezeit", in der erbliche Krankheiten (auch bei Privatkäufen) haftbar gemacht werden können, wenn diagnostiziert?
    :???:

    Ich hab hier im DF mal sowas gehört. Vielleicht kann man da ansetzen? Dass die Verkäufer das checken lassen müssen bzw dann drauf hinweisen müssen?

    Oder man könnte denen den Verkauf madig machen, wenn man da nen Gesetzestext hätte?
    Sodass sie ihn dann vielleicht doch ins TH geben?

    Ist nur ne Überlegung...

  • Na ja, juristisch gesehen ist das ganz klar arglistige Täuschung. Das wäre nicht das Problem (wobei dann vielleicht später ein Problem wäre, Geld von denen zu realisieren, k. A. wie die finanziell drauf sind).

  • Zitat

    Na ja, juristisch gesehen ist das ganz klar arglistige Täuschung. Das wäre nicht das Problem (wobei dann vielleicht später ein Problem wäre, Geld von denen zu realisieren, k. A. wie die finanziell drauf sind).


    Ja, sowas meine ich. Wenn man denen das VORHER (vor allem, da man den Hund ja schon besessen hat für kurze Zeit und der TA vielleicht was bescheinigen könnte?) unter die Nase reibt, ganz vielleicht bringen sie den dann doch ins TH? :verzweifelt:

  • Hallo,
    meistens steht leider in den Kaufverträgen auch drin, dass man den Hund abgeben und das Geld zurück bekommt, wenn der Hund schon vor dem Kauf krank war, was ja bei Erbkrankheiten wie HD oft der Fall ist.
    Da wäre der Hund ja dann wieder bei den Leuten.

    Ich finds nicht schlimm, dass sie den Hund abegeben, aber ich finds schlimm, dass sie ihn dahin wieder zurück geben. Damit ist ihm auf keinen Fall geholfen, wie gesagt 1. hat er Schmerzen und 2. die Leute kein Geld ihm zu helfen bzw. wollen es nicht, sondern wollen ihn nur ganz schnell loswerden und wer weiß auf welche Art und Weise das passiert.
    Daher hätte ich es besser gefunden, wenn sie den Hund einfach ins Tierheim gebracht hätten, da wäre er versorgt worden. Nun weiß man nicht was aus dem Hund wird und man kann ihm nicht helfen, es sei denn man nimmt ihn selber auf und bezahlt die TA-Rechnung :(

  • Ja, das schlag ich meiner Freundin morgen mal vor. Sie ist immer noch auf der Suche nach einem Hund, also etwas kribbelig und beschäftigt ;) , aber das ist drin. Ich würd sonst der Tante auch mal schreiben.

    Soweit ich weiß war das ohne richtigen Kaufvertrag, halt von Laien an Laien. :-/

    Ich hatte auch mal einen Hund, der krank war. Mit 4 Monaten fingen epileptische Anfälle an. Ich hab 3.500 € an Tierarztkosten gehabt, nur um rauszufinden, was das war - und ich bin Hausfrau mit 2 kleinen Kindern und alles andere als reich, hab monatelang alles abgestottert. Niemand hat herausbekommen was der Kleine hatte und er mußte mit 6 Monaten eingeschläfert werden (Obduktion fand heraus, es war ein Impfdurchbruch). Aber nie im Leben hätte ich den irgendwo an irgendwen "Hauptsache weg" verkauft. :mute:

  • Naja, man kann den Leuten natürlich damit drohen, dass man sie wegen Betruges anzeigt, wenn sie das mit der Anzeige wieder versuchen und den Hund nicht dafür rausrücken.
    Kann man nur ganz schnell selbst bei nem Straftatbestand landen.

    Ich weiß auch nicht, was das dem Hund bringen soll.

    Was Geld angeht: Da ist nichts zu holen. Die arglistige Täuschung hat in diesem Fall dieselbe Wirkung wie Rücktritt und Unmöglichkeit. Man kriegt den Kaufpreis wieder und die Kosten für den Tierarztbesuch, bei dem das festgestellt wurde. Mehr nicht.

  • Zitat


    Soweit ich weiß war das ohne richtigen Kaufvertrag, halt von Laien an Laien. :-/


    Kaufverträge kann man auch mündlich schließen. Du gibst mir den Hund, ich dir 250 Euro.Hat der Hund irgendwas? Nene, nur umständehalber abzugeben. Ok, Deal. Das ist der Kaufvertrag.

  • Zitat

    Naja, man kann den Leuten natürlich damit drohen, dass man sie wegen Betruges anzeigt, wenn sie das mit der Anzeige wieder versuchen und den Hund nicht dafür rausrücken.
    Kann man nur ganz schnell selbst bei nem Straftatbestand landen.

    Ich weiß auch nicht, was das dem Hund bringen soll.

    Was Geld angeht: Da ist nichts zu holen. Die arglistige Täuschung hat in diesem Fall dieselbe Wirkung wie Rücktritt und Unmöglichkeit. Man kriegt den Kaufpreis wieder und die Kosten für den Tierarztbesuch, bei dem das festgestellt wurde. Mehr nicht.

    Ja, genau. Ich dachte halt, vielleicht kann man da bei den Leuten ansetzen, dass sie davor Schiss bekommen und dann empfiehlt man denen, ihn ins TH zu geben.
    Wobei die das Geld kosten wird, wenn sie nicht gerad sagen, es ist ein Fundhund :|

    Aber stimmt, drohen darf man an sich ja auch nicht. Wobei mir das erstmal jemand beweisen müsste, wenn ichs mündlich tu.

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