Hund aus Orga - NIEMALS "mein" Hund ?

  • hmm so langsam komm ich auf den Gedanken unseren Vertrag wieder rauszukramen. Allerdings gehts der Dicken sehr gut bei uns und im Vertrag steht lediglich, dass das Hundwohl an erster Stelle stehen sollte und dass ich Mira nicht an dritte ohne Einverständnis weitergeben /veräussern darf.


    Aber ganz ehrlich....die könnten sich auf den Kopf stellen...meinen Schatz bekommen sie nicht zurück. Die Dicke ist ein Familienmitglied geworden und das bleibt sie auch solange der Rädchendreher da oben mitspielt. Und wenn es heißt, bis auf Eu Ebene zu gehen. Ich würde klagen bis zum Sankt Nimmersleintag.....


    auch wenn heute wieder so ein Tag ist wo ich die Dicke am liebsten wieder erwürgen würde.....blöder Jagdtrieb blöde Karnickel die sich hier rumtreiben :-/
    Aber hergeben NIEMALS!

  • Zitat

    Ich könnte mir nicht vorstellen, auf eine derartige Vereinbarung einzugehen, egal ,wie verliebt ich in den Hund wäre. Wenn ich eine so umfangreiche Verantwortung übernehme, dann entweder ganz oder gar nicht.


    Mit einer Klausel, daß der Hund bei tierschutzwidrigem Verhalten zurückgeht, oder z.B. mit Vorkaufsrecht der Orga hätte ich kein Problem, die hab ich in meinem Kaufvertrag auch - aber ansonsten käme da nichts in Frage.


    Es sind doch eigentlich die gleichen Verträge die auch heimische TH aufsetzen...dann wäre es auch für viele Menschen ein Unding dort einen Hund zu holen.


    Anversich kann ich persönlich keine Klausel in meinem Orgavertrag finden, die ich als sehr störend empfinde.


    Es ist doch normal wenn man sein Tier Haftpflicht versichert, anmeldet, es nicht körperlich quält, gut versorgt, ect.ect...
    Was hat man denn eigentlich zu befürchten?
    Wenn dumme Menschen, dumme Sachen mit ihren Hunden anstellen...sorry, dann sind sie selber Schuld an einer Vertragsmisere...
    ...ich fand das obige Urteil für den Hundehalter, der seinen Hund abgeben mußte natürlich auch übertrieben und eigentlich ein Sonderfall (weil eben der Abschluß einer Versicherung nicht zwingend notwendig war)...aber mal ehrlich, auch ein kleiner Hund kann Schaden anrichten...und ich verstehe nicht, das man den Hund nicht direkt versichert hat...


    Ja und allgemein sind die Verträge bei Übernahme von Züchtern ähnlich gestaltet(sicher sind es nicht ganz so viele Auflagen)...viele Züchter möchten auch von Zeit zu Zeit wissen, wie es ihren ehemaligen Zöglingen ergeht...da steht zwar kein direkter Zwang dahinter...aber irgendwo hat man schon das Gefühl, das der Hund nicht ganz sein Eigen ist...für manche Menschen jedenfalls.


    Egal wo man den Hund her hat...im Prinzip hat man immer eine gewisse "Pflicht" gegenüber dem Vorbesitzer, Züchter,Orga, Tierheim.
    Es sei denn , der Hund ist von einem Massenvermehrer :/ ...da interessiert es natürlich niemanden wie es dem vermittelten Hund ergeht.

  • Zitat


    Na du sagst es doch schon selber - es hängt davon ab, was im Vertrag steht!



    Es soll auch Orgas geben die machen nur Pflegeverträge..


    Ich hab selber schon so einen Fall "mitgewirkt" der vor Gericht ging ( quasi als Händchenhalter und §-Helfer für den Anwalt *g)
    Fall war folgender
    XY hat Hund "übernommen" von einer Orga, Orga blieb Eigentümer es wurde ein Pflegevertrag geschlossen
    Um den Hund zu bekommen musste aber Betrag YXZ eingezahlt werden als "freiwillige Spende"
    Jetzt gab es ein hin und her, Dame trennte sich von ihrem Mann, beruflich war nix mehr mit Hausfrau also Halbtagsstelle Hund wurde dann zeitweise in einem Zwinger untergebracht ( 4 Stunden mit Pause der ging dann mit mir Tata)
    Orga bekam das mit, stand Abends vor der Türe "Hund her"
    Panischer Anruf bei mir ich mit Teil meiner Mischpoke rüber ( Der einzige Vorteil wenn man Juristen inner Familie hat, ansonsten eher nervig ^^)
    Also : Wenn ein Pflegevertrag besteht isset z.B. kein Diebstahl sondern wenn dann Unterschlagung ( damit dürften die Grünen wieder von dannen ziehen ;) )
    Jut Orga liess sich nicht beirren und zogen vor Gericht ( nebst einigem Faustschütteln und Vetamt auf meiner Matte, das hatte auch sein Nachspiel *schmunzelt* )
    Vor Gericht war dann folgendes
    Die Halterin des Hundes sagte aus das sie den Hund regulär vermittelt bekommen hat, statt eines Übernahmevertrages gab es aber nur einen Pflegevertrag nebst eben dieser Spende die gezahlt werden MUSSTE
    Richter meinte dann kurz und knapp: Wenn Geld für eine Übernahme fliesst ist es ein Kauf egal was in den lustigen Verträgen drinsteht, Übernahme Hund + Geld fliesst FÜR diese Übernahme= Kaufvertrag, ein Pflegestellenvertrag hat nur gültigkeit wenn er kostenfrei für die Halterin ist weil allgemein nicht üblich das man dafür zahlt einen Hund verpflegen zu dürfen sondern eher andersrum


    Die ganze Problematik die man sich nur vor Augen halten sollte, vor Gericht und auf hoher See ...
    Da es keine genauen § gibt für dieses Gemaukel isses immer Einzelfall, sprich halte ich den Hund verdreckt wie Sau wird der Richter wohl im Falle des Falles eher für den Hund stimmen ( wo geh et fiffi besser) hat man nen Arsch als Richter der nur auf § reitet kann es auch gut sein das er den Hund in seinem Kellerbunker belässt und die Orga innen Hintern gekniffen ist ( da orientieren sie sich aber immer an den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrössen etcpp. )

  • Manuela, genauso kenne ich das auch.


    Pflegevertrag ist kostenfrei, TS zahlt für Versicherung, TA-Kosten, eventuell sogar Futterkosten.


    In dem Moment, in dem ich eine Summe für den Hund bezahle, geht er in mein Eigentum über.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Letzendlich ist doch nur ein Stück Papier.


    In unseren Schutzverträgen steht auch, dass der Hund (Theoretisch) immer Eigentum des Vereins bleibt.
    Es ist aber eher "Formsache". Kein Verein wird ohne wichtigen Grund Ansprüche an einem gut vermittelten Hund stellen.
    Oftmals sind es eben auch vorgefertigte Verträge die einfach so übernommen wurden.
    Wenn es einem Hund gut geht bleibt er natürlich in seinem Zuhause!

  • Zitat

    Letzendlich ist doch nur ein Stück Papier.



    Wir leben in D.Land - von daher nicht "nur" ein Stück Papier...
    :lachtot: ich stells mir gerade bildlich vor "Herr Richter - is do nua a papierl"

  • bei uns steht auch im vertrag nach 6 monaten geht der hund komplett in meinen besitz über, muß erlich sein hab mir da aucvh nie gedanken gemacht. Ich steh mit beiden organisationen gut in kontakt und sehe keinen grund wieso sie mir meinen Hund wegnehmen sollten

  • Von meinen 6 Tieren (Katzen/Hunde) sind 4 aus dem Tierschutz und mal ganz ehrlich .. die Schutzverträge klingen immer sehr hochtrabend aber keiner der Tierschutzorgas (und es waren 3 verschiedene) hat noch nach den Tieren gefragt, wo die mal weg waren.


    Die Verträge sind auch alle so geschrieben, dass man im Falle eines Falles (von dem ich nicht ausgehe, da sich bei keinen meiner Tiere jemals wieder jemand für interessiert hat, wie es ihnen geht) dagegen angehen kann. Für mich sind diese Verträge nicht wirklich bindend. Das ich mich gescheit um die Tiere kümmere ist in meinen Augen eh eine Selbstverständlichkeit und meine Tiere sind meine Tiere, da könnte kommen wer will, ich würde für jedes einzelne Tier kämpfen wie eine Löwin. Die würde keiner mehr kriegen :D. Schwiegerpapa ist Rechtsanwalt, der würd sich da schon kümmern .. der ist ganz groß darin Verträge in ihre Einzelteile zu zerlegen und für nichtig zu erklären :D .

  • Wieso sie Dir den Hund wegnehmen sollten?


    Lies noch Mal den Beagle-Fall ;)


    Im Übrigen sind die Orgas/THs nicht immer die "Guten", manchmal kann da ein rein wirtschaftlicher Hintergedanke dazu führen, den Hund unter fadenscheinigen Argumenten zurückzufordern und ihn dann erneut zu "vermitteln", ganz abgesehen von den möglichen Vertragsstrafen, die eventuell noch kassiert werden können.



    Im Beagle-Fall sieht man doch eindeutig, wozu solche Orgas fähig sind. Eine Haftpflichtversicherung nicht zu haben ist ja nun nicht unbedingt ein Grund, weswegen es dem Hund schlecht gehen sollte. Um das durchzusetzen werden Spendengelder für teure Gerichtsstreitigkeiten verschleudert und ein Hund aus dem gewohnten zu Hause gerissen.
    Ich habe hier einen Hund, in dem Vertrag steht, er geht erst in mein Eigentum über, wenn ich kastrieren lasse.
    Letztens stand schon die Kontrolleurin vor der Tür (unangemeldet) und meinte, wann ich ihn denn nun endlich kastrieren lassen möchte. Der Hund war zu dem Zeitpunkt erst 5!!!Monate alt.
    Wohlgemerkt habe ich den Vertrag wohlwissendlich unterschrieben, zu dem Zeitpunkt wollte ich ihn kastrieren lassen, wenn er ausgewachsen ist, damit er mit dem anderen kastrierten Rüden ein Team bildet.
    Die Situation hat sich geändert. Ob ich ihn noch kastrieren lassen möchte, weiss ich zur Zeit nicht, dann geht er halt nicht in mein Eigentum über, wenn es zum Wohle des Hundes ist, kann ich damit leben.

  • Ich habe mal in meinen alten Unterlagen gekramt und die Verträge mit dem Tierheim Berlin gefunden.


    Eindeutig, ich glaube es ist lesbar, steht da "Übereignung Hund".


    Auf der Rückseite dann die Bedingungen. Artgerechte Haltung, tierärztliche Versorgung, der Hund ist mit allen Rechten und Pflichten in mein Eigentum übergegangen. Nur wegen schlechter Haltung kann mir der Hund genommen werden. Und natürlich habe ich vor Weitergabe zuerst den TSV zu informieren.





    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

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