Hund aus Orga - NIEMALS "mein" Hund ?

  • Dann hast Du einen ganz normalen Kaufvertrag und kannst mit dem Hund machen, was Du willst (im positiven Sinn natürlich).



  • Und was machste z.B. wenn du nen Rüden auf Deckstation hast?


    Bei den beiden Fällen die ich kenne, wurden Pflegeverträge gemacht, aber eben mit ner gewissen Vergütung für den Eigentümer. DIe Leute hätten den Rüden behalten können? kann ich mir nicht so ganz vorstellen :mute:
    (obwohl.. es erschließen sich neue Möglichkeiten)




    Aber mal ganze ernsthaft - ich würde soetwas niemals unterschreiben. Erstmal weils mir da ums Prinzip geht und zweitens, wenn auch nur der Hauch einer Chance besteht das die Leute den Hund wieder holen wenns ihnen passt, bin ich nicht bereit mich darauf einzulassen.
    ICh übernehme alle Verantwortung, sowohl in finanzieller als auch rechtlicher und moralischer Sicht - ich bin dran wenn der Hund was ausfrisst und bin emotional gebunden wenn er erkrankt. Dann möchte ich auch das Recht haben zu entscheiden was ich mit dem Hund anfange.


    Es dürfte ja wohl mittlerweile allgemein bekannt sein, dass es durchaus Tierschützer gibt, die wohl weniger das Tier schützen als sich selbst profilieren - sagen wir mal einer solchen Trulla fällt heute ein, uuuups, der arme Hund sitzt 5 Stunden am Tag im Zwinger oder uuups der trägt ein Kettenhalsband, will den Hund wieder einpacken und der betreffende Richter ist zuuufällig in seiner Freizeit ebensoein Geselle, der das alles ganz schrecklich findet..
    Oder sagen wir, der HUnd hat heute ne Magendrehung, ich möchte nicht operieren und schläfere den Hund ein - und habe dann hinterher den Ärger an der Backe, weil sich irgendeine dranhängt und der Meinung ist, dass dies aus dem und dem Grund nicht gerechtfertigt und nicht von ihnen genehmigt war.


    Und selbst wenn ich den Hund nicht hergeben muss und mir auch sonst nichts passiert, so habe ich doch den Ärger und den Stress an der Backe.


    Buddy, hast du nicht auch mal erzählt, du hast nur ANteile von deinen Welpen verkauft, die trotzdem teilweise dein Eigentum geblieben sind?

  • Richtig ich hab Eigentumsanteile verkauft
    Dat is wieder ne andere Nummer ( aber weit sicherer als Schutzverträge und der janzen Schiss ;) ) das koppelt aber auch das ich für bestimmte Kosten aufkomme
    Nehmem wir aber jetzt fiktiven Fall
    Einer dieser Hunde wird jetzt der Überkracher und wird der Tophund der Schäferhundwelt und die Besitzer möchten ihren Anteil verkaufen dann können sie das tun ( und das Vorkaufsrecht umgehen... Was wiederum Zeitwert angemessen sein muss)
    Dann würde es vor Gericht gehen, ob ich den Hund bekomme ist fraglich ABER da es ja ein Topsuperknallerhund ist, entsteht mir ein erheblicher Schaden ( den müssen se ausgleichen)
    Ist der Hund 0815 bekomm ich ggf n kleinen Teil vom Welpenpreis aber nicht den Hund, lediglich meine Ausgaben erstattet weil ich eben nur Teilbesitzer bin und nicht Teilbesitzer + Halter
    Et is saukompliziert ( Zivilrecht eben)
    Fakt ist nunmal der einzige Weg den Daumen auf nem Hund zu halten ist auch Kosten zu tragen und welche Orga möchte das? ( Kann das?)
    Bei nem Deckrüden isset wieder ne ganz andere Nummer das ist eine Pacht


    Ich hab da mit der Mischpoke wegen meinen Welps ellenlange drübergehangen wie ich sichergehen kann das...
    Aber selbst als Mitbesitzer habe ich im Falle des Falles die A-Karte

  • Zitat

    Und was hat es dann für einen rechtlichen Hintergrund wenn im Vertrag nur Übernehmer bzw. der Übergeber (also die Orga) steht...also kein Wort von Eigentum,Eigentümer, Besitz oder Besitzer... :???:



    Und was ist es dann in solch einem Fall? :???:



  • Na meinen ANteil kann ich doch verkaufen wie ich mag, solange die Rechte die du auch vorher vereinbart hattest gewahrt bleiben.

  • Zitat

    Na meinen ANteil kann ich doch verkaufen wie ich mag, solange die Rechte die du auch vorher vereinbart hattest gewahrt bleiben.


    Jap das is ja deren Besitz ich hab da lediglich Vorkaufsrecht zu nem angemessenen Zeitwert ( könnte ich dann Zivilrechtlich einklagen )
    Du glubats garnicht wie ich hier gesessen hab, 2 Anwälte ( kost ja nüscht is ja Familie ^^) und ich in der Küche, ich dachte echt ich werde kahl so hab ich mir stundenlang die Haare gerauft
    Nach diesem ( in den Top 10 der schlimmsten Tage meines Lebens :ugly: ) Vertragaufsetzen simma uns einig gewesen, das sicherste ist ein Mitbesitz mit Vorkaufsrecht und selbst da biste eher A-Kartenbesitzer im Falle des Falles und das auch nur weil ich da finanziell was einbringen kann ansonsten wiegen die "Kosten des Hundes über die Zeit" den Mitbesitz auf.
    Wobei ich bei einem schon meinen "Anteil" verkauft habe an die Halter ( wandern aus nehmen das Dingelchen mit) für den Toppreis von einem Euro :lol:

  • War es nicht eigentlich auch so, dass man Vorkaufsrecht nur einklagen kann, wenn daran eine Vertragsstrafe gebunden ist? |)

  • Zitat

    War es nicht eigentlich auch so, dass man Vorkaufsrecht nur einklagen kann, wenn daran eine Vertragsstrafe gebunden ist? |)


    Jain ^^
    Kommt auf den finanziellen Schaden an *ma so sag*


    Vertragsstrafen können ja auch rausgenommen werden vor Gericht wenn sie unberechtigt sind was wiederum das Vorkaufsrecht nicht aussetzt
    Det is wieder Einzelfall
    Hab ich eben Anteile an Tophund Fritz weil ich den züchterisch nutzen will und der Mitbesitzer verkloppert den nach China kann ich den eben nciht einsetzen, mir entsteht ein finanzieller Schaden und der muss ausgeglichen werden damit is fürs Gericht die Sache gefrssen ( spricih ich bekomm Kohle aber nüsch den Fitz)
    Genauer: Mit der Umgehung des Vorkaufsrechts is mir finanzieller Schaden entstanden
    aber det prüf ich am WE nochmal nach ^^ bzw lass nachprüfen ob ich jetzt hier Bullshit verzapfe ich mein aber das so in Erinnerung zu haben
    Sollte ich Montag nicht wieder on sein ... Bin ich mit habmichliebjacke inner Klapse :ugly: ( schonmal mit Juristen fachlich einen draufgemacht? Lieber lass ich mir von Olga der russischen Hammerwerferin die Augenbrauen zupfen :ugly: )

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