Hund aus Orga - NIEMALS "mein" Hund ?
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Ganz so einfach, dass man sagt das ist null und nichtig ist es aber nun auch nicht. Es kommt darauf an was im Vertrag steht, wie es formuliert ist etc.
Wenn man nach der Logik geht, wär der Anhänger vom Baumarkt ja auch mir, hab ja dafür bezahlt.
Für den Anhänger vom Bauhaus hast Du aber einen Mietvertrag und zahlst Miete.
Für einen Hund bezahlt ja wohl niemand einen Mietzins.
Wenn ich für den Hund einen Übernahmevertrag unterschreibe und Übernahmegebühr bezahle, habe ich ihn gekauft. Die Orga könnte mich gerne verklagen, den Hund bekäme sie nicht. Das sehen die Gerichte nun auch so.
Anders ist es bei einem Pflegevertrag, da kann mir der Hund jederzeit wieder abgenommen werden.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Bei mir steht auch im Tiervermittlungsvertrag, das ich der "Übernehmer" bin und die Orga das Tier "übergibt"...und ja das der Geldbetrag kein Kaufpreis ist (wahrscheinlich deshalb, weil kein Anspruch auf Rückerstattung der Schutzgebühr besteht)
...andererseits steht hier kein Wort von "Eigentümer" und/oder "Besitzer"...weder von der Orga noch vom Halter aus.
Die einzige Klausel, die ich "ernst" genommen habe war diese wo geschrieben steht, das wenn sich ein ursprünglicher Besitzer innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluß meldet UND die Herausgabe fordert...muß der Hund wieder zum ursprünglichen Besitzer zurück (mit Rückerstattung der schutzgebühr)...heißt: wenn die Orga zb. einen Hund ausversehen eingefangen hat der eigentlich einen Besitzer hat , vermittelt und der ursprüngliche Besitzer sich meldet und den Hund zurückverlangt (innerhalb dieser 6 Monate)...dann is der Hund wech...ist bestimmt auch schon vorgekommen.
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Ich bin bei den ganzen Schutzverträgen immer etwas zwiegespalten.
Einerseits beruhigt es mich ungemein, dass man nicht jeden Unsinn durchsetzen kann, der da drin steht.Wenn der Vertrag unterschrieben und die Schutzgebühr bezahlt ist, ist es rechtlich extrem schwer einen Hund wieder zurück zu fordern. Viele Leute lassen sich halt einschüchtern, wenn die Orga ankommt und nach der Herausgabe des Hundes schreit, sagt der neue Halter nein, muss schon einiges an Misshandlung vorliegen, dass ein Gericht bei einer Klage der Wegnahme des Hundes zustimmt.
Anders ist es bei Fundhunden, die müssen bis zu 6 Monate nach Auffinden an den ursprünglichen Besitzer zurück gegeben werden, auch dann wenn sie in dieser Zeit bereits vermittelt wurden, da hat der erste Besitzer einen rechtlichen Anspruch darauf.Andererseits finde ich es bedenklich, da es auch bei wirklichem Schindluder kaum rechtliche Einwirkung hat. Auch wenn der Hund trotz Schutzvertrag durch zig Hände gereicht wird, ist es fast unmöglich ihn wieder zurück in die Orga zu holen.
Wenn vereinbart kann man die Vertragsstrafe einklagen, der Hund ist und bleibt aber weg. -
Zitat
Ganz so einfach, dass man sagt das ist null und nichtig ist es aber nun auch nicht. Es kommt darauf an was im Vertrag steht, wie es formuliert ist etc.
Wenn man nach der Logik geht, wär der Anhänger vom Baumarkt ja auch mir, hab ja dafür bezahlt.
Ne den miete ich oder kaufe ihn aber wenn ich den gekauft hab kommt ja auch keiner und sacht zurück zum Baumarkt, dann isset meins
Einzige Chance die die Orgas vor Gericht hätten ( und da nur mim passenden Richter) wäre eine nicht Zweckgebundene Spende nebst einem Pflegevertrag hat aber auch nur bestand wenn der neue "Besitzer" bzw Eigentümer das vor Gericht nicht angibt das er die "nicht zweckgebundene Spende" quasi dafür gezahlt hat das er den Hund bekommt, dann isset nämlich verscheierung von rechtsgültigen Kaufverträgen
Oô kompliziert ^^ aber ich hab mich mit dem Scheiss mal näher befassen müssen -
Oh doch, die Orga darf dann jederzeit den Hund zurück holen... gab es vor kurzem einen solchen Fall:
http://beagle.mediennetz-nrw.d…illkuer-der-fall-gretchen
bzw. bei zergportal gibt es das Ganze auch nochmal ausführlicher
http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id==755
Man sollte sich den Vertrag immer vorher anschauen und dann entscheiden, ob es einem das Risiko wert ist - mir wäre es das nicht und ich habe einen Vertrag, wo der Hund nach 6 Monaten in meinen Besitz über geht, das finde ich noch fair. Dass MEIN Hund dauerhaft Eigentum eines Dritten bleibt, no way.
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Oh doch, die Orga darf dann jederzeit den Hund zurück holen... gab es vor kurzem einen solchen Fall:
http://beagle.mediennetz-nrw.d…illkuer-der-fall-gretchen
bzw. bei zergportal gibt es das Ganze auch nochmal ausführlicher
Hier wurden aber die Bedingungen der Haftpflichtversicherung nicht (sehr spät) befolgt... also "jederzeit" auch nicht...
Zitat
Man sollte sich den Vertrag immer vorher anschauen und dann entscheiden, ob es einem das Risiko wert ist - mir wäre es das nicht und ich habe einen Vertrag, wo der Hund nach 6 Monaten in meinen Besitz über geht, das finde ich noch fair. Dass MEIN Hund dauerhaft Eigentum eines Dritten bleibt, no way.Das wäre schon sehr komisch, ich denke du meintest Eigentum!
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Hier wurden aber die Bedingungen der Haftpflichtversicherung nicht (sehr spät) befolgt... also "jederzeit" auch nicht...
Jein - auf Grund dessen, dass die Bedingungen der Haftpflicht nicht erfüllt wurde, wurde die Vertragsstrafe fällig - die Herausgabe des Hundes war völlig unabhängig davon!
ZitatDas wäre schon sehr komisch, ich denke du meintest Eigentum!
Hömm, ja, natürlich
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Für den Anhänger vom Bauhaus hast Du aber einen Mietvertrag und zahlst Miete.
Für einen Hund bezahlt ja wohl niemand einen Mietzins.
Wenn ich für den Hund einen Übernahmevertrag unterschreibe und Übernahmegebühr bezahle, habe ich ihn gekauft. Die Orga könnte mich gerne verklagen, den Hund bekäme sie nicht. Das sehen die Gerichte nun auch so.
Anders ist es bei einem Pflegevertrag, da kann mir der Hund jederzeit wieder abgenommen werden.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
Na du sagst es doch schon selber - es hängt davon ab, was im Vertrag steht!
Es soll auch Orgas geben die machen nur Pflegeverträge..
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Und was hat es dann für einen rechtlichen Hintergrund wenn im Vertrag nur Übernehmer bzw. der Übergeber (also die Orga) steht...also kein Wort von Eigentum,Eigentümer, Besitz oder Besitzer...
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Ich könnte mir nicht vorstellen, auf eine derartige Vereinbarung einzugehen, egal ,wie verliebt ich in den Hund wäre. Wenn ich eine so umfangreiche Verantwortung übernehme, dann entweder ganz oder gar nicht.
Mit einer Klausel, daß der Hund bei tierschutzwidrigem Verhalten zurückgeht, oder z.B. mit Vorkaufsrecht der Orga hätte ich kein Problem, die hab ich in meinem Kaufvertrag auch - aber ansonsten käme da nichts in Frage.
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