Hund aus Zeitnot eingeschläfert

  • Ich finde es genauso schockierned, dass ein TA einfach der Aussage Glauben schenkt. Aber leider gibt es auch i dieser Berufsgruppe viele schwarze Schafe.

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    Ich finde es genauso schockierned, dass ein TA einfach der Aussage Glauben schenkt. Aber leider gibt es auch i dieser Berufsgruppe viele schwarze Schafe.


    Finde ich auch, er hätte es nachprüfen müssen.
    Wenn der Hund wirklich gebissen hätte, wären ja Rechnungen und Versicherungsunterlagen dagewesen.

  • Wenn ein TA, ohne sich genauer darüber zu informieren ob das Tier tatsächlich aggresiv gegen Menschen ( Hunden ) ist, einen Hund einschläfert so hat er sein Berufsziel verfehlt und sollte besser die Hände von dieser Tätigkeit lassen. Vom Gesetz her müsste er in meinen Augen auch bestraft werden, denn er ist Arzt und sollte Vorangig Heilen und nicht Töten !!! :kopfwand:

  • Zitat

    Finde ich auch, er hätte es nachprüfen müssen.
    Wenn der Hund wirklich gebissen hätte, wären ja Rechnungen und Versicherungsunterlagen dagewesen.


    Ich frag mich grad, wie das normal läuft oder laufen sollte. Es passiert doch sicher öfter, dass ein Hund wegen Aggressivität eingeschläfert werden soll - wer bestimmt "Aggressivität" und wer prüft das noch? Braucht es Belege oder reicht das Wort (rein rechtlich jetzt)?

  • Meist ordnet der Amts.Vet. das ja an, manchmal will er auch erst einen Wesenstest.

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    Meist ordnet der Amts.Vet. das ja an, manchmal will er auch erst einen Wesenstest.


    Ja, dann ist das eh klar. Aber ich meinte speziell solche Fälle, wo "Kundschaft" zum TA geht und meint: "Der ist so aggressiv, bitte einschläfern." Passiert doch sicher auch öfter...

  • Was soll der TA denn machen.


    Da kommt jemand und erzählt glaubhaft das der Hund agressiv ist, eine Gefahr für andere Menschen. Man weiss ja nicht was die Frau erzählt hat. Vieleicht das sie den Hund nicht halten kann, er schon mehrfach gebissen hat, sie Angst hat das er ein Kind schwer verletzt.
    Wenn der TA den Hund nicht einschläfert und anschließend wirklich jemand ernsthaft zu Schaden kommt; soll er dann wegen seiner Untätigkeit die Verandwortung dafür übernehmen?


    Wenn die Frau geschickt gelogen hat und der TA ihr aufgrund dessen geglaubt hat kann ich gut verstehen das er den Hund eingeschläfert hat.
    Da die meisten Menschen ihre Hunde nicht leichtfertig einschäfern lassen und sie da vieleicht eine gute Geschichte erzählt hat, hatte er vermutlich keinen Grund an den Beweggründen zu zweifeln.

  • Ja, tierärzte sind so.
    Bestes beispiel ist letztens erst passiert.
    Eine Familie ist mit einem Hund zum Tierarzt gegangen um ihn gründlichst zu untersuchen, weil er schwer zu gebissen hatte.
    Dies aus heiterem himmel geschar, und das schon öfters passiert war, nur der biss ansich nie so schlimm war.
    Aussage des tierarztes hund gesund, würde eine kastration empfehlen, macht rüden "ruhiger" und wenn das nicht hilft (natürlich auch ein trainer zu rate ziehen) würde er den hund auch einschläfen, das wäre kein thema.
    Aber der hund war auch dem tierarzt agressiv gegenüber.


    Der hund lebt aber noch ;-)

  • Ist doch echt wieder mal typisch mit diesen selbstgerechten Usern hier im Forum.


    Mal ganz ehrlich - wer von euch wäre denn bereit, im Falle des Falles die Verantwortung des TAs zu übernehmen?
    Mal angenommen, die Frau hätte die Wahrheit gesagt, der TA hätte sich aber geweigert den Hund einzuschläfern weil er keinen Beweis der Aggressivität vorliegen hat - die Frau wäre mit dem Hund nach Hause und auf diesem Weg wäre ein kleines Kind von diesem Hund schwer verletzt worden.
    So - jetzt sagt die Frau "ja, eigentlich wollte ich den Hund ja einschläfern lassen, komme auch gerade vom TA, der hat mich aber nach Hause geschickt, weil ich ihm nicht beweisen konnte, dass mein Hund aggressiv ist".


    Dreimal dürft ihr raten, wer dann ggf. ganz schnell ziemlich Ärger haben wird. Denn dann fragt erst mal keiner mehr von wegen "hätte der TA den Hund aufgrund der Bitte der Frau einschläfern müssen oder nicht".


    Wer von euch wäre dann bereit zu sagen "ok, der TA hatte in meinen Augen völlig recht, den Hund nicht einzuschläfern. Sollte er also einen Teil der Verantwortung angelastet bekommen, übernehme ich das an seiner Stelle"?


    Fakt ist - solange es keine rechtlich verbindliche Zusicherung gibt, dass der TA nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn er in solchen Fällen echte Beweise fordert und sich nicht nur auf die Aussagen der Halter verlässt, solange kann man dem TA absolut keinen Vorwurf machen, den Hund auf Bitten des Halters einzuschläfern.
    Ganz offensichtlich sah das auch die Staatsanwaltschaft völlig korrekterweise so. Andernfalls hätte sie die Anzeige gegen den TA nicht abgelehnt.

  • Unmöglich diese Frau :mute:


    Und zum TA:
    Anscheind traurige Realität. Meine Freundin erzählte gestern ihr Nachbar hätte seinen Owtscharka (schreibt man das so :ops: ?) einschläfern lassen, weil er angeblich sein Kind angegangen hat. Die Hunde laufen den ganzen Tag auf dem Grundstück rum und keiner kümmert sich richtig..... :/


    LG

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