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Das kann man aber alles als TA nur leisten, wenn man einen Amtsvet hat, der hinter solchem Vorgehen steht und eben möglichst in Praxen mit mehreren Ärzten.
Als TA allein und einem Amtsvet, der notfalls nicht unterstützt, ist man recht chancenlos.LG
das Schnauzermädel -
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dann kann man den hund aber immernoch vom vetamt/ordnungsamt abholen lassen. und dieses verwahrt den hund und ordnet einen wesentest an. das passiert ja auch bei beißunfällen. das wäre verantwortungsvolles handeln.
und ein ta, der einfach einschläfert aufgrund einer schilderung gehört für mich nicht in diesen job.
ohne wenn und aber.
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Das Problem ist, dass der Gesetzgeber das leider für den Job des TAs hält. Mit mal eben Amtsvet rufen ist es daher nicht getan.
Da muss eine Gesetzesänderung her, die meisten TAs würden jubeln.LG
das Schnauzermädel -
schnauzermädel, es gibt aber immer einen ausweg. und den hund von der polizei/dem amtsvet abholen zu lassen geht. niemand kannn einen ta zwingen ein tier ohne wesenstest einzuschläfern. man könnte auch der frau raten, das tier bis zum test in einer hundepension unterzubringen, oder, oder, oder...
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grausamkeit mensch, wieder ein negativbeispiel.....wer ist der leittragende: dastier
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Haken ist, man kann nur raten, man kann nicht handeln. Aber geht der Mensch mit Hund, dann hat man die volle Verantwortung für einen Hund, den man eben nicht einschätzen kann.
Das ist ja das Problem der TAs, sie sind zuständig, sie sind verantwortlich und sie haben keinerlei Handhabe.LG
das Schnauzermädel -
Zitat
Das ist ja das Problem der TAs, sie sind zuständig, sie sind verantwortlich und sie haben keinerlei Handhabe.Hmm, wie wäre das denn rechtlich? Ein TA hat ja keine "Behandlungspflicht", also, auch keine Pflicht, den Hund einzuschläfern - oder gilt der Umkehrschluß nicht?
Wenn nun der TA dem HH nicht glaubt, der HH mit Hund geht wieder, Hund beisst tatsächlich - wäre der TA haftbar!? -
Ja, weil er lt. Gesetz sachverständig ist.
LG
das Schnauzermädel -
Zitat
Ja, weil er lt. Gesetz sachverständig ist.
LG
das SchnauzermädelIst ja heftig...so sind die TA ja quasi eh gezwungen, den Hund "vorsichtshalber" einzuschläfern, wenn der HH so gar nicht mit sich reden lässt. Denn wer will schon so eine Klage!?
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Zitat
Das ist ja das Problem der TAs, sie sind zuständig, sie sind verantwortlich und sie haben keinerlei Handhabe.
lSo sieht es nunmal aus!
Die ganzen superschlauen Ratschläge "aber man hätte doch.." "man könnte doch..." " es gibt immer einen anderen Ausweg.." haben vor allen Dingen einen großen Haken:
Sie sind nur möglich wenn die Halter zustimmt!Kommt da heute ein Hundehalter an der glaubhaft versichert, der Hund würde unkontrolliert austicken (es wäre evtl sogar ein Gesundheitliches Problem), dann kann ich den als Tierarzt nicht zwingen, größere Summen aufzuwenden um zu untersuchen was los ist, ich kann ihn nicht zwingen mir den Hund zu überlassen, ich kann ihn nicht zwingen eine zweite Meinung einzuholen - und wenn ich beim VetAmt anrufe, dann kann es mir passieren, dass dieser sagt "das ist doch ihr Kompetenzbereich, entscheiden sie doch was sie tun" weil ein Tierarzt vor dem Gesetz fachkundig ist!
So, und was macht der Tierarzt dann? Hätte irgendwer von euch Lust, seine ganze Existenz aufs Spiel zu setzen weil der auf euch so harmlos wirkende Hund aus der Tür raus geht und den nächsten Passanten tödlich verletzt? Denn dann ist nämlich vor allen Dingen einer der Gelackmeierte, der Tierarzt!
ABer ist ja immer alles schön einfach wenns einen selber nicht treffen würde... obwohl, ruft doch bei euch bekannten Tierarztpraxen an und stellt euch für den nächsten solchen Fall als sichere Verwahrstelle für einen solchen Hund zur Verfügung !
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