Hund aus Zeitnot eingeschläfert

  • Natürlich kannst du dir Nachbars Lumpi nehmen, nur sitzt dann du in der Tinte. Fast jeder TA lässt sich bestätigen, dass du über dieses Tier entscheiden darfst und die Kosten übernimmst. ;) Kaum ein Anmeldebogen ohne einen solchen Passus.


    Und schwammig ist da eigentlich gar nichts.
    Ein TA ist sachkundig die Tötung eines Wirbeltieres vorzunehmen.
    Ein vernünftiger Grund lt. Tierschutzgesetz liegt vor, wenn das Tier aggressiv ist. Und Menschenschutz geht vor.
    Sachkundig einen Hund einzuschätzen ist er auch.
    Er handelt nicht gegen den Auftrag des Halters.
    Trotzdem trifft immer der Tierbesitzer die Entscheidung, kein TA kann einen "einfach so" zwingen einzuschläfern.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat


    Ein vernünftiger Grund lt. Tierschutzgesetz liegt vor, wenn das Tier aggressiv ist.


    Da muss ich Dich leider korrigieren . Aggressivität ist kein Grund/Muss einen Hund einzuschläfern . Du kannst mir ja den § zeigen , wo das stehen soll . :hust:


    Es geht doch darum , daß der TA sich das Recht vorbehält , den Hund nicht einzuschläfern und deshalb nicht rechlich belangt werden kann . Ich kenne jedenfalls kein Fallbeispiel , wo so geurteilt worden ist .

  • Es ist kein MUSS, aber es ist ein Grund, den das Tierschutzgesetz abdeckt.
    Greggy oder meinen Schnauzerbuben könnte man nun auch jederzeit über die Regenbogenbrücke schicken, ich sehe dazu allerdings gar keinen Grund. ;)


    LG
    das Schnauzermädel

  • ... den Parapraphen bitte !


    Es geht doch darum :
    Im Rahmen der Gefahrenabwehr darf er den Hund einschläfern . Er ist nicht dazu verpflichtet ! Das Tierschutzgesetz bezieht sich lediglich auf Krankheiten ! Und diese müssen dem AmtsVet gemeldet werden , im Gegensatz zu aggressiven Hunden , wo das OA zuständig wäre .


    Deutscher Amtsdschungel halt ... :verzweifelt:

  • Und genügend Krankheiten führen zu gesteigerter Aggression, nicht zu vergessen die genetisch bedingte, krankhaft gesteigerte Aggression...


    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    ... den Parapraphen bitte !


    Es geht doch darum :
    Im Rahmen der Gefahrenabwehr darf er den Hund einschläfern . Er ist nicht dazu verpflichtet ! Das Tierschutzgesetz bezieht sich lediglich auf Krankheiten ! Und diese müssen dem AmtsVet gemeldet werden , im Gegensatz zu aggressiven Hunden , wo das OA zuständig wäre .


    Deutscher Amtsdschungel halt ... :verzweifelt:


    Richtig er DARF tut er es aber nciht, haftet er zudem fällt die genetisch bedingte gesteigerte Aggro unter Krankheit und die müssen eben NICHT dem Amtsvet gemeldet werden ( wo haste das bitte her? Oô )

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