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Und zu den "Heldentaten", behaupten Hund einschlaefern und dann hergeben - DAS faende ich erst Recht unter aller Sau.
In den von mir erwähnten Fällen ging es jeweils um Menschen, die ihre Hunde misshandelt haben und ihrer überdrüssig wurden. In einem Fall ging es um eine Schäferhündin mit extremen Untergewicht und kahlen Stellen (nicht krankheitsbedingt) deren Besitzer sie dreijährig einschläfern lassen wollte, weil es ihm zu viel wurde. Der TA hat den Hund dem TH übergegeben und den anschließend, soweit ich weiß, den Amtsveterinär verständigt.
In diesem Fall finde ich die "Heldentat" in Ordnung, ja. Ich finde das ist auch etwas ganz Anderes als die von Dir erzählte Geschichte - das ist natürlich unter aller Sau, keine Frage.Deine Beiträge in dem Thread übrigens
Ich finde die Argumentation hier teils übrigens sehr blauäugig.
@ Lotus - Deine Geschichte steht doch auf einem ganz anderen Blatt.
Du würdest ihn nicht gehen lassen, weil Du zu bequem bist. Du würdest ihn gehen lassen, weil Deine Möglichkeiten (auf welche Weise auch immer) erschöpft sind und das kann jedem von uns passieren. Drück. -
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realitätsfremd isses nunmal zu hoffen und sich zu wünschen das irgendwas jemals aus dem hundesteuerpott für hunde ausgegeben wird.
und wie ich schon mal geschrieben habe, der ta kann dem menschen auch nur vorm kopp gucken.
wenn der also in die praxis kommt und sagt hund hat gebissen, ist nicht zu kontrollieren dann denk ich glaubt der ta ihm dat erstma.
um das jetzt zu übrprüfen bräuchte er nen gutachter, zwinger, trainer, zeit und geld. oder einen guten deppen an der hand wie buddy *hüstel* der ihm den hund abnimmt.
und das hat nicht jeder ta.
und wie bordy schon schrieb, man muss auch den halter bedenken, der in den meisten fällen nein sagen wird.es gibt sicherlich sonderfälle wo man misshandlungen am tier sofort bemerken kann, aber ich behaupte mal in den meisten fällen wird das tier gut behandelt bis der halter irgendwann sagt ja..geht nimmer muss weg.
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Sagt mal, kann mir jemand eigentlich eine Quelle nennen, wo steht, dass nur der Tierazt sachverständig ist, wo das Tier vorgestellt wird? Dass er sofort heranzuziehen ist, wenn das von ihm weggeschickte Tier beißen sollte, obwohl er Alternativen aufgezeigt hat/sich erkundigt hat (Forschung im Umfeld zB)
Gern auch in Bezug auf Meldung beim Amtsvet/der Polizei etc?Hab eben was darüber gesucht, aufgrund eines Gespräches in der Realität
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Sagt mal, kann mir jemand eigentlich eine Quelle nennen, wo steht, dass nur der Tierazt sachverständig ist, wo das Tier vorgestellt wird? Dass er sofort heranzuziehen ist, wenn das von ihm weggeschickte Tier beißen sollte, obwohl er Alternativen aufgezeigt hat/sich erkundigt hat (Forschung im Umfeld zB)
Gern auch in Bezug auf Meldung beim Amtsvet/der Polizei etc?Hab eben was darüber gesucht, aufgrund eines Gespräches in der Realität
aus der quelle würd ich auch gern ein schlückchen nehmen.
denn so wie überzogen wie es hier dargestellt wird, deckt es sich nicht mit der realität ,in der ich mich befinde.grüße krusti
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Fragt doch mal beim zuständigen Ordnungsamt an, die werden euch ebenso sagen, wen sie als "sachkundig" empfinden - und dies werden erstmal TIerärzte sein.
Im übrigen... glaubt ihr, dass die Gutachter die Straftäter frei lassen, die dann wieder straffällig werden nicht in die Verantwortung genommen werden? Nichts anderes ist das.
Kunde kommt an, sagt Hund ist gefährlich -> Tierarzt sagt, Hund isses nich (sonst wärs ja verantwortungslos den wieder gehen zu lassen) -> Hund beisst -> Tierarzt ist am Ar....
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Jaha, Bordy, habs verstanden
Is ja nun nich so, dass ich a) mit sowas noch NIE zu tun hatte
b) nich lesen kannMir gehts um Quellen. Quellen, auf die sich Richter bei einem eventuellen Prozess gegen den TA/informierten Amtsvet/sonstigen belasteten Personen berufen.
Ich finde keine Quellen und dachte, vllt weiß hier jemand was.Aber ansonsten frag ich mal bei kompetenten Personen nach. Ordnungsamt? Hm.
Ich wär jetzt in Richtung Gericht/Anwalt gegangen. -
Zitat
Aber ansonsten frag ich mal bei kompetenten Personen nach. Ordnungsamt? Hm.
Ich wär jetzt in Richtung Gericht/Anwalt gegangen.Da müsstest Du schon einen sehr fitten Anwalt finden, damit dieser adhoc das Wissen hat.
Ich würde mich an den Tierarzt bzw. den Amtsveterinär wenden, die Gesetzeslage diesbezüglich ist ja deren tägliches Brot. Allerdings würde ich insbesondere den Amtsveterinär nicht extra deshalb stören ;-) -
Eigentlich sagt es bereits §1 der Bundes-Tierärzteordnung:
ZitatDer Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken.
Dafür spricht auch, dass TAs z.B. für die Haltung von gefährlichen Hunden bereits durch ihren Beruf als sachkundig gelten.
LG
das Schnauzermädel -
Da wir in einem Rechtsstaat leben , denke ich wie folgt :
- Ganz oben würde ich diesbezüglich natürlich die "Judikative" (Gericht) sehen , welche den Einzelfall entscheiden muss , da es kein Gesetz gibt , das den TA dazu verpflichtet den Hund einzuschläfern . (In diesem Fall)
- Als "Legislative" könnte man den AmtsVet bezeichnen , weil dieser doch beurteilen sollte , ob eine Einschläferung zumutbar bzw. notwendig ist .
- Der TA ist für mich die "Exekutive" , weil dieser lediglich die ausführende Gewalt ist .
Jeder HH ist selbst der Einzige , der für seinen Hund verantwortlich ist . Wenn der TA sich weigert und der Hund beißt erneut , hat der HH doch wieder etwas falsch gemacht (kein Maulkorb etc.) !
Und es ist doch keine Krankheit , wenn der Hund auffällig ist . "Den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten zu schützen" heißt für mich , daß ein Grund z.B. Tollwut o.Ä. wäre . -
Also mir ist das ganze auch zu schwammig
- auch das Gesetz -
Wenn das so wäre, könnte ich mir ja, Nachbars Lumpi, weil der so bellt, nehmen und zum TA gehen, sagen der beißt, vorher mach ich mir noch einen Verband um die Hand und er würde eingeschläfert
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