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ich sehe den TA in der Verantwortung. Ich war bei einigen Einschläferungen dabei, alle hatten einen Grund und ich finde es nicht fair wenn man sagt, dem TA sei es egal. ich habe bisher keinen TA kennengelernt, dem das egal war.
ich möchte nie in der haut eines TA stecken, der diese Entscheidung treffen muß.
denn wie er sich entscheidet- kann es verkehrt sein (wie einige bereits geschrieben haben).
die schuld trifft meiner meinung nach- alleine die frau, die falschangaben zu ihrem hund machte.
nur was ich ganz gern wissen würde: wie die ganze geschichte aufflog.
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Zitat
ich sehe den TA in der Verantwortung. Ich war bei einigen Einschläferungen dabei, alle hatten einen Grund und ich finde es nicht fair wenn man sagt, dem TA sei es egal. ich habe bisher keinen TA kennengelernt, dem das egal war.
ich möchte nie in der haut eines TA stecken, der diese Entscheidung treffen muß.
denn wie er sich entscheidet- kann es verkehrt sein (wie einige bereits geschrieben haben).
die schuld trifft meiner meinung nach- alleine die frau, die falschangaben zu ihrem hund machte.
nur was ich ganz gern wissen würde: wie die ganze geschichte aufflog.
Steht doch in den Artikeln
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und es gibt immernoch andere möglichkeiten. als ta würde ich mir in meine praxis eine zwingeranlage bauen und solche hunde verwahren, bis ein wesenstest gemacht werden kann. wenn die besitzerin dagegen ist ("nee, sofort einschläfern!" - was wohl kaum jemand ist, der einfach keine lust hat steuern zu zahlen.) würde ich mir das mit allen risiken unterschreiben lassen.
ich denke, dass man damit einen gangbaren weg geht. und ich kann mir nicht vorstellen, dass solch eine maßnahme für einen gestandenen ta nicht finanzierbar wäre. und wenn ich kein gestandener arzt bin kann ich immernoch netzwerke schaffen, wenn mir das wohl der tiere am herzen liegt. es gibt zig tierschutzvereine, mit denen man als ta zusammenarbeiten könnte.
zum thema schaden durch unterlassung: ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einer solchen vorgangsweise der ta wirklich automatisch dran ist.
klar, wenn er einfach nur "nein, ich mach das nicht." sagt schon. aber wenn er unter zeugen dem besitzer verschiedene handlungsmöglichkeiten vorliegt, ihm anbietet den hund zu verwahren oder, oder, oder dann müsste das doch gehen.
schließlich ist er sachverständig, genau deswegen sollte er möglichkeiten finden, dem hund zu helfen.
was ist denn mit seiner verantwortung gegenüber dem tierschutzgesetz?
was ist denn, wenn ein hh mit seinem angeblich aggressiven hund kommt und die zähne gezogen haben will. und der ta das nicht macht. ist er dann auch verantwortlich für den nächsten beißvorfall?
wenn ich als erzieherin einen verdacht bezüglich kindesmisshandlung habe, gibt es auch mehrere wege die situation aufzudecken. ich muss nicht sofort bei einem blauen auge die polizei in die kita rufen, obwohl ich die zuständige bin. ich kann zurst eine verdeckte ermittlung durch die jugendamt einschschalten, den amtsarzt/einen kinderpsychologen konsultieren und durch gespräche näheres herausfinden.
denn es gibt eben auch verletzungen, die heftig aussehen und beim spielen entstanden sind. da hab ich schon sachen gesehen...wenn man da jedesmal die polizei eingeschaltet hätte, hätten die kinder ein heftiges trauma und die eltern ebenfalls.
manchmal ist es besser nicht sofort spontan handeln zu müssen, sondern als zuständiger einen notfallplan zu haben, bevor dieser fall eintritt.
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echt das steht da drin? dann hab ich das überlesen.
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welcher ta kann sich eine zwingeranlage leisten und vor allem tagelang drauf achten bis irgendwelche test und gutachten gemacht werden, bischen realistisch sollte man auch bleiben.
scheisse find ich sowas allemal, die besitzerin ist bestraft worden und für den hund..naja ernsthaft vllt. isses für den armen wuffel besser so.
als mit seinen 9 lenzen irgendwo im th zu landen und vermutlich dort irgendwann zu sterben.
klar er hätte auch vllt. eine familie gefunden usw..man weiss es nicht.man weiss nicht was alles dem ta erzählt wurde, vllt.vorgelegt wurde und wie er ist, ich mag solche vorverurteilungen und hexenjagen nicht.
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Zitat
Wenn nun der TA dem HH nicht glaubt, der HH mit Hund geht wieder, Hund beisst tatsächlich - wäre der TA haftbar!?
Wie schnauzermädel schon geschrieben hat - JA.
Als TA bist Du sogar haftbar, wenn Du einen Patientenbesitzer seinen Hund halten lässt, und der Patientenbesitzer dann von seinem Hund verletzt wird. Denn als Tierarzt bist Du sachkundig und hättest wissen müssen, dass das passieren kann und hättest den Patientenbesitzer den Hund nicht halten lassen dürfen.
Wenn der TA oder der TA-Helfer gebissen werden ist das Berufsrisiko. Wenn der Patientenbesitzer gebissen wird und der Dich anzeigt, bist Du dran.Wie sagten unsere Profs immer so schön - "Als TA stehst Du mit einem Bein im Gerichtssaal und mit dem anderen Bein im Gefängnis".
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Zitat
welcher ta kann sich eine zwingeranlage leisten und vor allem tagelang drauf achten bis irgendwelche test und gutachten gemacht werden, bischen realistisch sollte man auch bleiben.
Tja - das ist das Problem mit den ganzen Möchtegern-Theoretikern. Quasseln kann man viel, solange man selbst die Realität nicht kennt.
Und wie sieht die Realität denn aus?
Zwingeranlage? Ein Grossteil der Kleintierpraxen ist nicht mal annähernd gross genug, um eine solche Zwingeranlage aufnehmen zu können ... realitätsfremd.
Wer soll das bezahlen? Der TA? Wovon?
Mal ganz klar und deutlich geschrieben - ich kenne Kollegen, die hatten bereits vor 10 Jahren offene Patientenhonorare in sechstelliger Höhe .... das ist mit der sinkenden Zahlungsmoral in den letzten Jahren sicher nicht besser geworden.Und dann sollen sie aus eigener Tasche auch noch Zwingeranlagen, aufwändige Untersuchungen, Wesenstests, evtl. Trainer etc. zahlen?????
Oder ist hier tatsächlich jemand so naiv und völlig realitätsfremd, anzunehmen, dass so eine Person wie diese Hundehalterin für die Kosten aufkommt?
Ist genauso völlig daneben und weltfremd wie eine Kommilitonin, die mal rumjammerte, dass sie ja jedes Tier behandeln würde - selbst wenn die Besitzer kein Geld hätten. Dann muss man das doch als TA so machen - aus reiner Tierliebe.
Tja - das macht man mit einem Tier, vielleicht auch noch mit einem zweiten ..... dreimal dürft ihr raten, wie lange es dauert, bis sich so was rumspricht und man ständig Leute hat, die sich die Behandlung nicht leisten können ..... und dann fahren sie mit dem dicken Schlitten vom Parkplatz und freuen sich über den Deppen, der ihren Hund gerade kostenlos behandelt hat
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cindy, es gibt tierschutzvereine, rassenotvereine, tierheime etc. pp. es gibt immer die möglichkeit auf diese zu verweisen oder auch mit ihnen zusammen zu arbeiten (z.b. im sinne von: als ta behandelt man tiere eines bestimmten vereins günstiger - diese helfen einem dann in solch prekären situationen). wenn man will findet man einen anderen weg, als aufgrund von äußerungen einer kundin gegen das tierschutzgesetz so massiv zu verstoßen.
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Man kann nunmal leider nicht alle Hunde retten. Ich weiß aus meiner Tierklinik, dass es eine hohe Anzahl an Tieren gibt, die eingeschläfert werden. Grund: Der Besitzer kann die Rechnung nicht bezahlen und will den Hund einschläfern. Was soll der TA da machen? Auf eigene Rechnung bezahlen? Sobald das bekannt wird, macht das jeder 2. und freut sich, weil er keine Kosten mehr hat. So ist nunmal die Metalität. Und der TA hat eben keine andere Möglichkeit. Wenn z.B. ein Hund operiert werden muss, weil er beispielsweise ein schweres Hüftleiden hat, und die Besitzer das Geld überhaupt nicht aufbringen können, auch nicht in 1 oder 2 Monaten, dann wird der Hund eingeschläfert (also zumindest wollen das dann die meisten Besitzer, damit der Hund nicht länger leidet).
Natürlich ist es nocheinmal eine ganz andere Sache, wenn ein gesundes Tier eingeschläfert werden soll. :/
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Tierärzte und selbst der Tierschutz können leider nicht jeden Hund retten.
Eine Zwingeranlage in der Praxis und die Sicherstellung der Versorgung der Tiere, dazu zählen auch Spaziergänge und soziale Ansprache, ist ein Mammut-Projekt - auch für einen Tierarzt. Viele Tierärzte arbeiten bereits mit regionalen Vereinen zusammen und stellen einen nicht unerheblichen Teil ihrer Arbeitskraft günstig oder sogar ehrenamtlich zur Verfügung - da ist die Kapazität nicht mehr so groß.
Trotzdem:
Mal angenommen, der Tierarzt hat die besagte Zwingeranlage und alles ist ganz toll.Der Halter musste zunächst zustimmen, dass der Hund in den Besitz oder in die Pflege des Tierarztes übergeht. Wer seinen Hund aus Unbequemlichkeit (egal ob Kosten, Alter oder Wesenstest) einschläfern möchte, gibt seinen Hund noch lange nicht in andere Hände ab - oft sogar GERADE nicht. Auch wird der Hund nicht zur anderweitigen Vermittlung freigegeben, denn was sollen die Leute denken?
Das ist ein egoistisches, unmenschliches und schlimmes Verhalten ... aber leider Fakt.
Ich kenne einige TH-Hunde, da haben die Tierärzte GESAGT sie haben den Hund eingeschläfert und ihn heimlich nach Praxisschluss ins TH gebracht. Das sind gutherzige Taten, die den Tierarzt aber letztlich seine Existenz kosten können - ich finde das toll und bewundernswert aber ich verurteile auch keinen Tierarzt, der das in dieser Form nicht leisten kann.
Gut wäre, wenn es eine gesetzliche Regelung gäbe um ihn diesen Fällen zu intevenieren.
Den ein HH der den Hund aus irgendeiner Bequemlichkeit töten lassen will, begeht für mich Mord. -
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