Listenhund?Wie kann ich das feststellen?

  • Hallo!:)
    Ein guter Bekannter von uns,hat uns gestern angerufen und erzählt,dass er jetzt einen Hund hat.
    Er hat ihn von irgendwelchen Leuten übernommen,die die arme Maus 2! Jahre nur in der Wohnung gehalten haben.So,das ist ja alles soweit in Ordnung.Unser Bekannter hat nur "leider" eine Vorliebe für Bulldoggen,Staffordshire,Pitbull etc.!Er hatte noch nie einen Hund,und "Mira" ist sehr ängstlich,kennt nichts und wer weiß was sie schon alles erlebt hat.Naja er hat sich sofort in die Maus verliebt(die natürlich auch nicht kastriert,und gerade läufig ist :mute: ) und hat sich fest vorgenommen,sie zu behalten.
    Naja "verkauft" bekommen hat er sie als "American Bulldog/Englische Bulldogge"-Mix,und da ich mich mit der Rechtlichen Lage nicht so auskenne,wollte ich fragen wie man denn das herausfinden kann.
    Englische Bulldoggen sind meines Wissens keine Listenhunde,aber Amerikanische gehören doch zu Kategorie 2 oder?Also Wesenstest? Und kann ihn irgendwer dumm kommen,da die Rasse ja nicht bekannt ist? Nachher kommen sie uns mit Hund besuchen,da schau ich mal ob ich ein Foto machen kann.Menschen gegenüber scheint sie sehr anhänglich zu sein.Gibt es noch irgendwas,was man beachten sollte?
    Ich hab ehrlich gesagt meine Erfahrungen eher in Hütehunde/Terrier o.Ä. :headbash:
    Tut mir leid falls der Text verwirrend sein sollte,ich bin einfach mal gespannt,was da auf uns/ihn zukommt.

  • Das kommt auf das Bundesland an, in dem du wohnst.
    Kannst du aber sicherlich bei Tante Google rausfinden.


    Aber warum willst du das denn "rausfinden"? Ist die Rasse wichti? Oder hast du Sorgen, das er mit einer schlecht sozialisierten Hündin nicht klar kommt?

  • Ich komm aus Bayern!:)
    Bei google hab ich schon gesucht,aber ich wollte wissen,ob ihm irgendwer anzeigen kann,oder den Hund wegnehmen,da zum Beispiel der Am.Staff in Bayern unter Kategorie 1 fallen,und somit allgemein als "gefährlich" gelten,auch mit Wesenstest.Ich kenn mich wie gesagt überhaupt nicht mit solchen Rassen aus,und meine Mutter macht sich sorgen,das er in Schwierigkeiten kommt,weil er die Hündin genommen hat.

  • Vorallem dieser Satz macht mir Sorgen,was passiert den dann mit den Hunden?


    "Hunde der Kategorie I (American Staffordshire Terrier, Pit bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Tosa Inu UND KREUZUNGEN MIT DIESEN RASSEN!) Dürfen in der Regel nicht in Bayern gehalten werden. Die Behörde wird KEINE Erlaubnis ausstellen und den Hund beschlagnahmen und ins Tierheim verbringen, sollte er dennoch gehalten werden. Hier gibt es dann auch kein wenn und aber...die Gemeinden werden den Hund beschlagnahmen. Die Kosten werden vom Halter eingezogen."

  • Bestenfalls bleiben sie dauerhaft im Tierheim, schlimmsten falls werden sie eingeschläfert


    Wobei man sich da streiten kann, was besser ist


    Dein Bekannter hat ganz schlechte Karten


    Wenn er dem Hund etwas Gutes tun will, sollte er ganz schnell versuchen einen Halter in einem Bundesland zufinden, wo der Hund gehalten werden darf

  • Zitat

    Ganz ehrlich,ich bin mir nicht sicher ob der Hund einen Impfpass hat.:/



    hallo,
    dann soll dein bekannter erst mal zum ta gehen und den hund impfen lassen. der ta stellt dann den ausweis aus und darin schreibt er, welcher rasse der hund angehört.


    ich hoffe, dein bekannter hat einen kauf- oder übernahmevertrag mit dem halter gemacht, wenn nicht, bitte nachholen und die rasse da reinschreiben. ;)


    anmelden kann er den hund dann als das, was im ausweis steht. wenn es nicht zu einem vorfall kommt, sollte es im grunde reichen. kommt es zu einem vorfall und das oa wird eingeschaltet, muß er den hund sowieso vorführen und der vet.amtsta. wird dann entscheiden, zu welche rasse dieser hund gehört.


    gruß marion

  • Seit wann gibt es denn in Bayern noch AmericanBulldog Mischlinge?? In München treff ich immer nur Boxer-EnglischBulldog-Mixe! Hoch im Kurs sind auch Boxer-Labbi-Mixe und Boxer-Berner/Schweizer- Sennenhund-Mix! :D


    Also, der American Bulldog ist -soweit ich weiß- Kat2. Hund. Darf also gehalten werden. NACH Bestehen eines Wesenstestes fällt Leinenpflicht und Maulkorbpflicht weg.
    Wie es mit der in vielen Orten sehr hohen "Listenhundesteuer" aussieht, weiß ich nicht.


    Problem seh ich hier halt die doch eher mangelnde Sozialisation ("2 Jahre Wohnungshaltung"), das anscheind unüberlegte Anschaffen ("keinen Impfpass") und das Unwissen, aber unbedingter Molosserwunsch des HH! Irgendwie hört sich das für mich nach keiner guten Kombi an. :???:
    Kann aber auch sein, das du nur wenig Infos hast und das bei mir falsch ankommt.


    Ich würde folgende Schritte machen:
    - TA
    * Impfen
    * Gesundheitscheck
    * Rasse"diagnose"
    - gute/n Hundetrainer/in suchen
    - Hund anmelden



    Viel Efolg

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