Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Leinenzwang in Hamburg ab 2007
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also hier in köln muss man das machen ab einer hundegröße von 40 cm...
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27. September 2006 um 09:17
schau mal hier:
Leinenzwang in Hamburg ab 2007 - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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In Köln?
Sachkundenachweis oder Hundeführerschein?
Das erstere ist ja dieser Multiple-Choice Fragebogen, der völlig unsinnige Sachen enthält.Grüße
Herbert & Bellini
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Achso, ich glaube nur den Sachkundenachweis. Den hab ich mal gemacht, komische Fragen sind das... (finde ich!!)
Und diese süßen Zeichnungen vom Schäferhund...!Was macht man beim Hundeführerschein? Wahrscheinlich auch einen praktischen Teil?
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Zitat
Originaltext des “ infoblatt-anleinpflichten-und-mitnahmeverbote“ natürlich aus HH.Ganz Düsseldorf ist von Stadtwald umgeben, kein Hund darf frei laufen.
HH, Bürgermeister: Ole von Beust (CDU)
Düdo, Oberbürgermeister: Joachim Erwin (CDU)Ob es an der Partei hängt?
Dann muss ich mich ja hier in WI (Oberbürgermeister Hildebrand Diehl, CDU) womöglich auf härtere Zeiten gefasst machen, was?
Hier gibt's nämlich noch keine allgemeine Anleinpflicht.....Gruß, Fisch
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Ich find den Hundeführerschein oder die BH nicht verkehrt,
aber nicht nur für die, die ihre Hunde ohne Leine laufen lassen wollen :flehan: - Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Wie immer ist das Problem der Mensch und nur mit einem Hundeführerschein wird das Problem Mensch sicher nicht gelöst.
Wenn so ein Himbeertony seinen Hund zu einer Kampfmaschine machen will und ihn nicht anleinen will, dann wird er es auch nicht tun und es wird weiter Beißvorfälle geben.
Es gibt so viele verantwortungsvolle Hundebesitzer, denen einfach nur eine gute Anleitung fehlt, wie sie mit ihrem Hund umgehen müssen, um für alle ein angenehmes Miteinander zu schaffen. Das bekommt man sicher nicht hin, wenn man solche behindi Sachkundenachweise verlangt und einen Hundeführerschein.
Wir werden weiter wegen solchen Himbeertonys leiden müssen und im Besonderen unsere Hunde, die am wenigsten dafür können.
LG
agil -
An sich finde ich es auch gut, wenn man seinen Hund im Griff hat, logisch. Finde es nur undurchdacht. Eben besonders im Bezug auf Welpen und Junghunde.
Naja, mal sehen wie das bei uns wird. -
Hallo
Also da freu ich mich ja echt das wir hier im Saarland so freizügig sind.
Hier gibt es keinen Leinenzwang wir haben allerdings auch keine Hundewiesen außer in Saarbrücken wo halt Wiesen knapp bemessen sind aber bei uns hier ist es echt so das wir aus der Haustüre rausgehen und nach 2 min. auf einer super weiten grünen großen Wiese sind wo unser Hund toben kann soviel er will nach einer Viertelstunde Fußweg sind wir dann auch im Wald...herrrrrrrlichhhhhh,-na neidisch???? :wink:
Ok wir müssen uns halt mit den Rehen herumschlagen die uns in die Gärten den Salat fressen gehen ,aber ehrlich gesagt damit kann ich gut leben.
Also auch wenn ich öfters schimpfe in solchen Momenten weiß ich wieder wieso ich hier wohne.
LG Beate -
He Fisch,
sehr gute logische Verknüpfung. Unsem OB hat das Landeshundegesetz noch nicht gereicht und es mit dem Düsseldorfer Stadtrecht noch einmal ein bisschen enger gezogen.
Zitat
Aufgrund des § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV NW S. 528/SGV NW 2060) wird von der Landeshauptstadt Düsseldorf als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß Beschluß des Rates der Stadt Düsseldorf vom 22. Mai 1997 für das Stadtgebiet der Stadt Düsseldorf folgende ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:§ 7 Hunde
(1) In Grünanlagen, Freizeitanlagen, Wäldern und Fußgängerbereichen (einschließlich auf dem Konrad-Adenauer-Platz und dem Bertha-von-Suttner-Platz) dürfen Hunde nur angeleint und auf Wegen geführt werden. § 5 Abs. 5 bleibt unberührt.
(2) Wer einen Hund ausführt, muß dafür sorgen, daß dieser Straßen und Anlagen nicht verunreinigt und Passanten nicht belästigt. Bei Verunreinigungen ist der Hundeführer außerdem zur sofortigen Säuberung verpflichtet.
(3) Absatz 2 Satz 2 gilt nicht für Hundeauslaufplätze und Straßenrinnsteine.
§ 5 Benutzung der Anlagen(5) Tiere dürfen nicht auf Kinderspielplätze, Bolzplätze und Friedhöfe mitgenommen werden.
Ja und die Gebühren sind hier:
ZitatDie Gebühren betragen z.Zt. für
die Erlaubnis zur Hundehaltung 90,00 Euro
die Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt 25,00 Euro
den Verhaltenstest beim Amtstierarzt 97,00 EuroAlso wenn ich jetzt wie in HH für 9 Euro eine Möglichkeit bekomme den Hund doch etwas frei laufen zu lassen find ich das nicht schlecht.
diese Himbeertony's findest Du in allen Bereichen, nur im Bereich Hunde wird sofort immer verallgemeinert. Wenn's einer ist, sind's alle.
Grüße
Herbert & Bellini
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Mensch Beate,
gespickter Rehbraten mit Salat, hmmmmmm
Grüße
Herbert & Bellini :fastfood: - Vor einem Moment
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