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Das meiste was hier spekuliert wurde war nur angsteinflössendes Halbwissen, dass mich eine Woche nicht schlafen lies.
Du baust den Bockmist und diejenigen, die dir versuchen zu helfen, damit du aus dem Schlamassel wieder rauskommst, sind dann noch die Doofen.Nett ... :/ da zerbrechen sich fremde Menschen ihren Kopf, um dir und deinem Hund zu helfen
und so dankst du es ihnen.Da macht es doch echt Spaß, sich dafür einzusetzen, dass du deinen Hund wieder bekommst.
Weißt du, die Menschen auf der anderen Seite der Leitung sitzen in ihrer Freizeit am Rechner und machen sich Gedanken, verfassen Texte, nehmen sich Zeit für dich und dein Problem und da wirfst du diesen Menschen vor, die dich überhaupt nicht kennen und denen du und dein Hund völlig egal sein können, sie hätten dir nur mehr Sorgen gemacht, als dir geholfen.
Wie kann man nur so undankbar sein. :nein:
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naja, noch war es ja kein offizieller Gutachter
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Ich würde mich trotz allem was hier geschrieben wurde sehr freuen, wenn es wirklich so gut für Dich und Deinen Pummelrotti(
) ausgeht.
Dennoch gebe ich Dir den Rat, daraus Konsequenzen zu ziehen und vielleicht wirklich diesen Test zu machen, dann bist Du doch auf der sicheren Seite.
Und vielleicht bringt Dir ja so ein Gen-Test doch etwas, wenn nur 5% Rotti nachgewiesen werden oder so, dann sieht es zumindest doch schon nicht mehr nach Täuschung aus und wirkt sich vielleicht auf etwaige Nachzahlbeträge aus. Dann kann man da doch schon ganz anders drauf aufbauen und argumentieren. Und bevor nun alle aufschreien und auf das Avatar verweisen. Vielleicht ist er da ja nur etwas ungünstig getroffen worden? Der Gutachter wird schließlich auch etwas Ahnung von dem haben, was er sagt, oder?
Ich habe letztens ein Foto von einem Rotero gesehen(ca 40cm) und habe gedacht, er hätte mindestens 60cm. So können Fotos täuschen.
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Der Rotti nicht, aber Staff schon. Wir haben hier in der Nachbarschaft auch einen Rotti-Staff Mix und der Halter hat keinen Spaß. Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Garten ausbruchssicher eingezäunt etc. und ständig Besuch vom OA ob die Auflagen auch eingehalten werden. Der hat auch am Anfang einen auf ahnungslos gemacht bis ihn irgendjemand beim Amt verpfiffen hat. Mit der Rassemischung hilft wahrscheinlich wirklich nur ein Umzug nach Niedersachsen...
Warum legt der denn keinen Wesenstest ab?
Oder bleibt bei euch in der Gemeinde die MKPflicht & Co danach auch bestehen?Bei mir im neuen Kaff wär der Hund nach Wesenstest von Leine- u. MKPflicht befreit und würde als normaler HUnd eingestuft werden. Kommen ja beide aus BW.
Übrigens hat wer geschrieben das der Staff "nur" Kat. 2 wär in BW. Stimmt net. Kat. 1, Ungefährlichkeit kann aber bestätigt werden. Dann ist er wie oben gesagt "nur noch" Hund ^^
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Durfte netmehr editieren, aber noch kurz was zur TS selbst:
Du "prahlst" hier immer damit das Dein Hund Rotti-Am.Staff-Appenzeller-Mix ist. Ansehen tut man ihm, sogar lt. Dir zu 90% nur den Rotti. Und Du wunderst Dich dann ernsthaft das Dir die Behörden ans Bein pissen weil er net ordnungsgemäß gemeldet ist und den Wesenstest ablegen muss?Sorry, das hat nix mit dem Forum zu tun sondern mit der Verschiebung der eigenen Realität. Du kannst net hier überall sagen das Du ja nen sooo tollen Rotti-Staff-Mix hast und dann draussen & bei Behörden meinen das er als Dalmatiner-Appenzeller durchgeht
Zumal er eben NET danach aussieht ^^ -
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Heute habe ich mich privat mit dem Gutachter getroffen ...
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt
Was hat ein Gutachter von solch einem Treffen und wieso verwendet er seine (Frei?-)Zeit dafür? Tut er das aus Liebe zu den Hunden? Weil er den Haltern helfen möchte?
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Übrigens hat wer geschrieben das der Staff "nur" Kat. 2 wär in BW. Stimmt net. Kat. 1, Ungefährlichkeit kann aber bestätigt werden. Dann ist er wie oben gesagt "nur noch" Hund ^^Jap, das war ich.
Ich hatte nur schnell hier
http://www.rtl.de/cms/ratgeber…t_id=45979&startid=319379
und hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste
geschaut, aber dann stimmt die Liste wohl nicht so ganz.Was mich aber wundert: Wieso kann die Ungefährlichkeit bestätigt werden? Dann ist er vom Prinzip her ja doch ein Kat-2-Hund?
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Hierher hab ich es ->
Zitat(2) Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden
der folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen
Hunden vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund
nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber
Menschen oder Tieren aufweist:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier.
(3) Die Eigenschaft als Kampfhund kann im Einzelfall insbesondere bei Hunden der folgenden
Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen als den von Absatz
2 erfassten Hunden vorliegen, wenn Anhaltspunkte auf eine gesteigert Aggressivität
und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hinweisen:
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
[...]Quelle: http://www.im.baden-wuerttembe…hunde_verordnung1__1_.pdf
Also haben wir im Prinzip keine Ier und IIer Liste sondern eben böhse Rassen wo es aber widerlegt werden kann. Bei allen.
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Also haben wir im Prinzip keine Ier und IIer Liste sondern eben böhse Rassen wo es aber widerlegt werden kann. Bei allen.Das finde ich total
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Das finde ich total
Jaaaa, ich auch :)
Um einen zu kriegen musst Du trotzdem durch die Hölle gehn *seufz. Aber wenn Du ihn dann haben darfst und er den Test bestanden hat, darfst Du wenigstens einen Hund führen der Hund sein und sich auch austoben darf.Das übrigens noch als kleiner Anhang:
"Hunde anderer Rassen gelten erst dann als Kampfhunde, wenn die Kampfhundeeigenschaft durch die Ortspolizeibehörde positiv festgestellt wurde.Die Kampfhunde-Verordnung verfolgt das Ziel, die Bevölkerung vor den Gefahren, die von solchen Kampfhunden ausgehen, zu schützen. Hierzu sieht sie vor, dass die Haltung von Kampfhunden nur noch mit behördlicher Erlaubnis zulässig ist. Die Voraussetzungen für eine solche Erlaubnis sind sehr streng. In den wenigsten Fällen werden sie vorliegen."
Bei mir in der Gemeinde regelt z.B. alles die zuständige Polizeibehöre direkt und es geht net über OA oder dergleichen. Aber es steht ausdrücklich auch dabei, dass man bei einer Bewilligen IMMER und jederzeit die Halteerlaubnis dabei haben muss - zudem bei Zuwiderhandlung der Auflagen der Hund natürlich weggenommen wird, blabla.
Würde ja auch einschließen wenn man den Hund als Dalmi-Mix laufen lässt und net die passenden Steuern & Auflagen erfüllt...Oh, das war jez fies
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