"Hundezucht"

  • Zitat

    Mal ehrlich. Hier werden echt die albernsten Gegenargumente gebracht. Die absolut überzeugend sind... nämlich gar nicht.


    Einmal Welpen zu produzieren bedeutet nicht, dass man es beim Finanzamt melden muss. Das macht man nur bei einer kommerziellen Zucht. Das heißt ab einer bestimmten Anzahl an Würfen im Jahr und ab einer bestimmten Anzahl an Knete die man dadurch einnimmt. Würde die TS diese "Zucht" beim Finanzamt melden, würden die Beamten ihr einen Vogel zeigen, als hätten sie nichts anderes zu tun.



    Da hast Du natürlich Recht, fast jedenfalls. Mache ich allerdings einen Lohnsteuerausgleich oder eine Einkommenssteuererklärung muß ich Einkünfte aus Nebentätigkeit angeben.


    Ab drei zuchtfähigen Hündinnen brauche ich eine Genehmigung des Vet. Amtes.


    Das muß mit der gewerblichen Anmeldung einhergehen, da das Finanzamt davon ausgeht, das bei drei Würfen im Jahr ein Umsatz von 17.500.-- Euro erreicht wird. Bei einigen Rassen sogar schon mit zwei Würfen.


    Und ab diesem Betrag ist jeder steuerpflichte Bürger umsatzsteuerpflichtig. Das FA interessiert dabei erst mal herzlich wenig, wie groß der Gewinn ist.



    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

    • Neu

    Hi


    hast du hier "Hundezucht"* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Hey Quebec!


      Genau DAS meinte ich ja. Da die TS nur eine Hündin besitzt (so wie ich das verstehe) und sie auch nur (bisher) einen Wurf plant, ist dieser Hinweis doch hinfällig? Oder?

    • Einkünfte aus Nebentätigkeit Nebenerwerb... auch wenn sie/er nur einmalig erfolgt. Schau Dir mal die Lohn- bzw- Einkommenssteuererkläung diesbezüglich an.


      Musst Du versteuern und im Fall von HatrzIV-Bezug angeben.


      Birgit

    • Ich habe mal gegooglet und folgendes gefunden:



      Quelle


      Also was denn nun? Wenn ich das da oben lese, so wird sie wohl kaum mit ihren Mischlingen über 17 500€ kommen, oder? :ka:

    • Zitat

      Also was denn nun? Wenn ich das da oben lese, so wird sie wohl kaum mit ihren Mischlingen über 17 500€ kommen, oder? :ka:


      Du gibst Dir doch selbst die Antwort ;-) Der von Dir zitierte Text bezieht sich auf Züchter. Die TS wäre aber kein Züchter, sondern aber ein Vermehrer und da ist es egal, wie viele Hunde (Zuchthunde kann sie ja mangels Zucht nicht haben) sie hat. Es geht einzig um die Einnahmen, die sie mit dem Verkauf der Welpen erzieht. Warum sollten diese Einnahmen nicht steuerpflichtig sein?

    • Zitat

      Du gibst Dir doch selbst die Antwort ;-) Der von Dir zitierte Text bezieht sich auf Züchter. Die TS wäre aber kein Züchter, sondern aber ein Vermehrer und da ist es egal, wie viele Hunde (Zuchthunde kann sie ja mangels Zucht nicht haben) sie hat. Es geht einzig um die Einnahmen, die sie mit dem Verkauf der Welpen erzieht. Warum sollten diese Einnahmen nicht steuerpflichtig sein?


      Eben Doris. Einkünfte sind steuerpflichtig, es sei denn du beziehst aus einem Ehrenamt.... und seit wann vermehrt man Hunde ehrenamtlich?

    • Sie sind auch dann nicht steuerpflichtig, wenn sie aus Liebhaberei/aka Hobby gemacht werden.



      Und unter dem fällt für mich eine einmalige Zucht. Klärt mich auf, wenn dem nicht so ist. Denn leben kann man von einmaliger Vermehrung nicht und einen so großen finanziellen Erfolg erzielt man damit auch nicht. Und wenn man die Welpen verschenkt, dann schon mal gar nicht. :???:

    • Huhu,
      die 17500 beziehen sich doch auf Umsatzsteuer, im Volksmund "Mehrwertsteuer". Die müsste die TS sonst ans FA abführen bzw auf ihren Verkaufspreis "aufschlagen", oder sehe ich das falsch?


      Grüßle
      S.

    • Meine Freundin wollte auch nur einmal einen Wurf von ihrer Hündin.
      Ganz viele Menschen im Bekanntenkreis wollten einen Welpen von ihr.
      Es wurden 12 Welpen geboren und am Schluß fanden nur 3 Welpen ein neues zu Haus weil plötzlich doch keiner mehr einen Hund wollte.


      Jetzt hat meine Freundin 10 Hunde ! Den Platz und das Geld hat sie. (Nur wird man meiner Meinung nach so vielen Hunden nicht gerecht aber das ist ein anderes Thema).

    • Zitat

      Sie sind auch dann nicht steuerpflichtig, wenn sie aus Liebhaberei/aka Hobby gemacht werden.



      Und unter dem fällt für mich eine einmalige Zucht. Klärt mich auf, wenn dem nicht so ist. Denn leben kann man von einmaliger Vermehrung nicht und einen so großen finanziellen Erfolg erzielt man damit auch nicht. Und wenn man die Welpen verschenkt, dann schon mal gar nicht. :???:


      Nun muß ich das alles zitieren. Gut und schön, was Du da gefunden hast.


      Aber, um als Hobby anerkannt und nicht besteuert zu werden, muß ich dem Finanzamt einen Nachweis erbringen.


      Wenn ich nun nicht Einkommensteuererklärungspflichtig bin und keinen Erlös aus Nebenerwerb angeben muß, gut.


      Stelle ich aber meinen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich, muß ich Erlöse aus Nebentätigkeiten angeben. Hobby hin oder her. Das liegt in der Entscheidung des FA.


      Kein steuerpflichtiger Bürger trifft die Entscheidung - Hobby - Liebhaberobjekt - diese Entscheidung trifft allein das FA.


      Alles andere ist nun mal Steuerhinterziehung und da sind unsere Behörden inzwischen sehr empfindlich.


      Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

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