Hundehaltung in Eigentumswohnung

  • Hallo Fories


    ich spiele mit den gedanken in Zukunft mir eventuell eine Wohnung zu kaufen. Unter anderen um mit meiner Hundehaltung unabhängig von irgendwelchen Vermietern und Nachbarn zu sein
    Jetzt hat mir aber ne Freundin gesagt, dass in ner ETW Hundehaltung keinesfalls einfach so erlaubt ist
    Stimmt das? und falls ja warum? es wäre dann doch meins


    Danke im Voraus

  • hallo,


    deine freundin hat recht. die hausgemeinschaft kann beschließen, dass hundehaltung nicht erlaubt wird.


    gruß marion

  • Soweit mir bekannt ist muss die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden sein. Haben allerdings einige Eigentümer schon Hunde entfällt dieses.So ist es zumindest bei uns.


    Lg
    Welldone

  • Jupp, die Gemeinschaft kann es verbieten - genauso wie es Vermieter für Mehrfamilienhäuser verbieten dürfen.


    Aber die wenigsten haben da wirklich Interesse daran. Je größer die Gemeinschaft, umso schwerer irgendwelche Verbote durchzukriegen.


    Wenn schon Hunde da sind, kannst du ein Verbot als Gemeinschaft natürlich vergessen sprich, dann ists auf jeden Fall erlaubt.

  • Hallo!


    Bei uns war es auch so, dass bereits ein Hund im Haus vorhanden war. Wir haben nicht gefragt, sondern die Nachbarn vor vollendete Tatsachen gestellt. War nie ein Problem. Gleiches Recht für alle.


    Hab jedoch mal im Nachhinein in die Hausordnung gesehen. Dort ist keine Regelung zur Haustierhaltung zu finden. Würd halt vorher schauen, wie das in der Eigentümergemeinschaft geregelt ist.


    Bei uns in der Nachbarschaft gibt es fast nur Eigentumswohnungen. Bei allen ist Hundehaltung kein Problem.


    Guten Rutsch
    lg Andrea

  • Leider hat die Eogentümergemeinschaft die Macht.
    Was dort beschlossen wird gilt.
    Da würde ich mich vorher genau erkundigen, was da alles geschrieben steht.

  • Zitat

    Jetzt hat mir aber ne Freundin gesagt, dass in ner ETW Hundehaltung keinesfalls einfach so erlaubt ist
    Stimmt das? und falls ja warum? es wäre dann doch meins

    Ja es wäre Deins.
    Aber Du lebst dort nicht allein wie in einem eigenen Haus. Deshalb gibt's Regeln, die Dich unter Umständen auch bezüglich Deines Eigentums einschränken. Wenn Du z.B neue Fenster einbauen, in Deinem Gartenanteil ein Gartenhäuschen aufstellen oder auf Deinem Balkon eine Satellitenschüssel installieren willst, musst Du erst die Eigentümerversammlung fragen.


    Für Eigentumswohnungen gibt es sowas wie eine Teilungserklärung, bzw eine Gemeinschaftsordnung (schau nach bei Google), da steht drin, was Du darfst und was nicht.


    Und wenn da drin steht,
    daß Hundehaltung erlaubt ist,
    darfst Du prinzipiell einen Hund halten
    und keine Eigentümerversammlung kann daran etwas ändern.
    Es sei denn,
    Dein Hund stört durch Gebell, Geruch, Dreck...
    Dann kann die Eigentümerversammlung beschließen, daß dieser bestimmte Hund weg muß.
    Außerdem kann die Eigentümerversammlung die Hundehaltung beschränken (nur ein Hund statt zwei oder drei)

  • Jupp...
    und genau aus diesen Gründen würde ich dazu raten lieber ein kleines aber komplett eigenes Häuschen zu kaufen statt einer ETW.


    Da können zwar auch die Nachbarn juristisch gegen Hundehaltung einschreiten - aber nur wenn die Hunde wirklich mit nicht mehr vertretbarer Lärm- und/oder Geruchsbelästigung verbunden sind.

  • Hallo
    Wir hatten schon unsere Eigentumswohnug, als wir unseren Hund angeschafft haben.Da in der Teilungserklärung die Hundehaltung nicht verboten war, haben wir den Hausverwalter informiert und das wars auch schon.Dachten wir zumindest.
    In der nächsten Eigentümerversammlung hat dann ein unangenehmer Miteigentümer(er legt sich eigentlich mit jedem an) das Thema angeschnitten,mit der Begründung,der Hund sei nicht unerheblich groß und könne eine Gefahr darstellen.Da ich einen Golden Retriever besitze und wir gerade in der Ausbildung zum Begleithund waren,wurden seine Einwände eher belächelt.
    Heute weiß ich wie gut es war die Teilungserklärung vor der Hundeanschaffung angeschaut zu haben.Ich war damit auf der sicheren Seite und hätte im Zweifelsfall auch juristisch gut dagestanden.
    Wenn ich nochmal die Wahl hätte, würde ich auch zum Häuschen tendieren.Mit Hund eine bessere Alternative.
    Schöne Grüße
    Ute

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