Hundehaltung in Eigentumswohnung

  • Zitat

    danke für eure antworte, da hab ich ja als Mieter fast mehr rechte als als eigentümer


    Jein ...
    wenn Dir das ganze Haus gehört und Du davon nur eine Wohnung selber bezogen hast und den Rest vermietet, dann kannst Du z.B. ganz allein entscheiden.


    Ebenso, wenn ein Vermieter das gesamte Mehrfamilienhaus besitzt und Dir davon eine Wohnung vermietet - dann kann er allein entscheiden ob er Dir die Tierhaltungserlaubnis gibt.


    Problematisch wirds halt immer, wenn mehrere Personen mit gleichen Rechten "unter einen Hut" zu bringen sind.

  • Ich hab auch eine ETW und nicht gefragt, ob ich einen Hund halten darf oder nicht......
    in unserem Eingang haben schon immer Hunde gewohnt...... es sind 4 Eingänge .....ich habe 2 Hunde und im letzten Eingang wohnt auch noch ein Hund....
    bei der letzten ETW hat sich eine Eigentümerin beschwert....die meckert sowieso immer egal ob Kinder da rumlaufen und natürlich bei Hunden noch mehr....... dass die Hunde auch auf das Rasenstück vorm Haus laufen würden.....es gab sogar ein Rundschreiben, ich habe die HVW angerufen und mich auch beschwert, dass ich nicht der Willkür einer Eigetümerin ausgesetzt sein möchte......und das dass das Rasenstück eingezäunt werden müsse....weil ja auch andere Hunde aus der Nachbarschaft darauf laufen können....


    Die Hausverwaltung hat gesagt, Hundehaltung ist bei uns nicht verboten.....und wenn sie meint die Hunde würden den heiligen Rasen betreten ....dann muß sie ein Protokoll erstellen....wann, wieoft, wo usw...so einfach ist das nicht für die besagte Person, ich mach mir gar keine Gedanken.....


    Und im Falle eines Falles würde ich meine ETW an irgendwelche Randalierer verkaufen, damit sie sehen ....wie ruhig doch die Eigetümerin mit ihren 2 Hunden war.......

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