"Gewährleistung" des Hunde-Verkäufers??

  • Da in einem anderen Thema grad die Gewährleistung eines Hunde-Verkäufers angesprochen wurde, muss ich doch da mal nachfragen...


    Denn ich habe ja eine 1jährige (Mischlings-)Hündin mit schwerster HD, die aus einem Uuuups-Wurf eines Labrador-"Züchters" stammt, wie wir inzwischen wissen. Wir haben ganz schön daran zu knaubeln, wenn eine OP nötig werden wird...also wie genau läuft das ab? Kann ich tatsächlich Geld für diesen kranken Hund fordern? Wie sind die Chancen bei sowas?


    Wie sieht das aus...schließlich haben nicht wir sie direkt von dort, sondern erst Monate später von den Vorbesitzern übernommen?


    *neugierig bin*


    Bitte helft mir auf die Sprünge, vielleicht lässt sich da tatsächlich was für meine Happy machen...


    Liebe Grüße,
    Lily und Happy

  • Nee, Gewährleistung gibts da nicht.
    Einen Hund aus so einem Ups-Wurf oder Pseudozüchter zu nehmen ist eben eine Lotterie. Am Kaufpreis gespart, später das Geld doppelt und dreifach zum Tierarzt getragen.
    Aber selbst wenn Du einen Hund aus einer VDH Zucht kaufst, und der dann HD hat, kannst Du da nichts geltend machen. Man hat ja einen Hund und kein Auto gekauft. Nur da wird Dir der Züchter immer mit Rat und Tat zur Seite stehen!


    Ich drücke Euch die Daumen, daß die OP hilft und alles gut wird! Bei HD kann man auch noch einiges mit Muskelaufbau machen.

  • In Deutschland gilt die zweijährige Gewährleistungspflicht des Verkäufers - auf Sachgegenstände.


    Im Prinzip wird dieses Gesetz auch auf Tiere angewendet, wobei es natürlich Einschränkungen gibt, weil eben längst nicht alle Krankheiten ausgeschlossen werden können.


    HD kann aber meines Wissens durch sorgfältige Selektion der Elterntiere (auch Großeltern und Tanten/Onkel und Geschwister) zumindest verringern. Deshalb darf ja auch innerhalb des VDH ein Tier mit schlechten Hüften nicht zur Zucht zugelassen werden.


    Hat der Verkäufer es an dieser Sorgfalt mangeln lassen - dann ist er theoretisch in der Gewährleistungspflicht.
    Ob man das dann auch wirklich vor Gericht durchsetzen kann, grade bei Ups-Würfen und Mischlingen - steht allerdings auf einem anderen Blatt.

  • Dann gerate mal an den richtigen Käufer... :hust:
    Da müsste man jetzt Urteile suchen gehen. Aber ab 5 Welpen verkauft man "Neuware", bei ab und an mal einem Wurf auch. Dann kann man die Sachmängelhaftung nicht ausschließen, nur verkürzen.
    Und dann kommt es eben darauf an. Ein Züchter, der nach aktuellem Stand der Wissenschaft alles getan hat, damit gesunde Welpen geboren werden, haftet bei HD z.B. nicht. Hat er es nicht getan, dann wird wieder doch gehaftet.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Hier ist sehr gut und verständlich erklärt, inwieweit der "Züchter" gewährleistungspflichtig ist.


    http://www.veith-hallmann.de/html/zuchter.html


    Zitat

    Ansprüche aus dem Schuldrecht des BGB können sich dann ergeben, wenn zum Zeitpunkt der Übergabe des Hundes (!) ein Mangel vorlag. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Mangel, aus dem der Käufer Gewährleistungsansprüche ableiten kann, ist also der Zeitpunkt der Übergabe des Hundes vom Züchter an den Käufer.


    Zitat

    Der Gesetzgeber hat den Mangel definiert als ein Abweichen der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit. Ein Mangel kann ein Sachmangel sein oder ein Rechtsmangel. Beim Hundekauf gilt grundsätzlich, da der Hund, sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich auf eine Erkrankung des Hundes hingewiesen hat, keine Krankheiten aufweisen darf


    Beide Zitate aus obigem Link.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Naja was heißt alles dafür getan haben?
    Es ist ja so, dass Hunde mit leichter HD noch zur Zucht zugelassen werden. Wenn man mit solchen Hunden züchtet, tut man meiner Meinung nach nicht alles für gesunde Welpen.


    :???:


    LG
    Christine

  • Typische Juristenantwort: das kommt darauf an... ;)


    So pauschal kann man das leider nicht beantworten, da es immer auf alle Umstände ankommt. Wie Susami schon gesagt hat, hat man bei einem Kauf grds. zwei Jahre Gewährleistungsrechte. Ob du aber Ansprüche geltend machen kannst, hängt von deinem konkreten Fall ab. Das wird dir auch anz konkret niemand beantworten können, weil man 1. nicht alle Einzelheiten kennt und 2. so eine Rechtsberatung nicht erlaubt ist.


    Ich wünsche deiner Happy alles Gute!

  • ...naja das heißt dann aber: HD dürfte da wohl nicht dazugehören. Das kann man ja erst später feststellen und noch nicht bei einem 8 Wochen alten Welpen. Da liegt dann also kein Mangel vor.

  • Zitat

    Naja was heißt alles dafür getan haben?
    Es ist ja so, dass Hunde mit leichter HD noch zur Zucht zugelassen werden. Wenn man mit solchen Hunden züchtet, tut man meiner Meinung nach nicht alles für gesunde Welpen.


    :???:


    LG
    Christine



    Wenn der Züchter den HD Grad verschweigt, ist er unter Umständen gewährleistungspflichtig.


    Hat er es dem Welpenkäufer mitgeteilt, wußte der über das Risiko Bescheid.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

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