"Gewährleistung" des Hunde-Verkäufers??
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...naja das heißt dann aber: HD dürfte da wohl nicht dazugehören. Das kann man ja erst später feststellen und noch nicht bei einem 8 Wochen alten Welpen. Da liegt dann also kein Mangel vor.
Die Gewährleistungspflicht besteht bei "Neuware" 2 Jahre lang. Ein Welpe ist Neuware.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Die Gewährleistungspflicht besteht bei "Neuware" 2 Jahre lang. Ein Welpe ist Neuware.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
Nein, ob neu oder alt hat mit dem Gewährleistungsrecht an sich nichts zu tun.
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Nein, ob neu oder alt hat mit dem Gewährleistungsrecht an sich nichts zu tun.
Bei "gebrauchtem" beträgt die Gewährleistungspflicht 1 Jahr.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Bei "gebrauchtem" beträgt die Gewährleistungspflicht 1 Jahr.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
Nein, das stimmt nicht (vgl. § 438 BGB) Der gesetzliche Regelfall ist der, dass die ewähleistungsansprüche innerhalb von zwei Jahren verjähren, auch bei gebrauchten Sachen. Davon kann jedoch uU vertraglich abgewichen werden. Bspw können Privatpersonen die Haftung grds. auch ganz ausschließen.
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Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machenhttp://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Es kann vereinbart werden... grds. ist es aber nicht so. Aus diesem Grund schrieb ich zu beginn, dass niemand pauschal die Frage der TE beantworten kann, weil es immer auf den Einzelfall ankommt.
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ein gewährleistungsanspruch besteht nur wenn der mangel seit übergabe der "sache" besteht. das ist ja generell bei einer erkrankung schwer nachzuweisen.
zudem war der verkäufer hier ja kein unternehmer sondern ist ebenfalls nur eine privat person was seine haftung für mängel in dem fall sicher auch nochmal ein wenig eingrenzt.
ich hatte in dem zusammenhang mal nen prof. von mir gefragt und er meinte auch das wäre ein langer streit vor gericht und der ausgang ist sehr ungewiss.
wichtig ist hierbei auch was im vertrag diesbezüglich drin steht.
ausserdem habt ihr den hund doch nicht mal direkt vom "züchter" sondern nur vom vorbesitzer...
wenn ihr befürchtet das eine hd erkrankung vorliegt schließt vielleicht lieber ne gute hundeopversicherung ab oder legt bissi was zur seite als auf den positiven ausgang eines rechtstreits zu hoffen. -
Wir wissen inzwischen sicher, dass unsere Hündin schwere HD hat.
Und wir haben von Anfang an eine OP-Versicherung, die aber dummerweise ausgerechnet HD ausgeschlossen hat :/ Konnte ja niemand ahnen.
War ja nur eine Idee, da ich alle Möglichkeiten ausschöpfen werde, ehe mein Herzblatt von mir geht...aber wenn ich das Geld für so einen Rechtsstreit hätte, dann könnte ich auch problemlos entsprechende Therapien und OPs bezahlen.
Liebe Grüße,
Lily und Happy -
ist halt wirklich schwer, wenn ihr es versuchen wollt dann wendet euch erst mal an den vorherigen besitzer und klärt was im vertrag steht. damit könnt ihr ja dann mal ein beratungsgespräch beim anwalt ausmachen. das kostet erst mal net viel. vielleicht könnt ihr ja auch nachweisen (anzeigen suchen ect) dass es sich eben nicht um ein upps-wurf handelt sondern schon gezielt gezüchtet wird um bissi kohle nebenbei zu machen. das wären alles punkte die eure chancen auf jedenfall steigern. die übernahme der op kostet könnt ihr sicher nicht durch boxen, aber vielleicht wenigstens nen kaufpreis nachlass. egal was ihr macht, ich wünsch euch und eurem schatz alles gute!
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Jaja, die HD-Frage.
HD ist über 7 Generationen vererbbar, d.h. selbst wenn die Elterntiere und deren Generationen davor nachweislich HD-frei sind, lediglich ein Hund 6 Generationen vorher nur HD-Träger war, kann eine HD auftreten. Damit reden sich auch die OP-Versicherer raus, weil ja HD IMMER vererbt wird...janee, is klar.
Genauso kann es vorkommen, daß sich die Hündin in der Wurfkiste unglücklich auf den Welpen gestellt hat oder einfach eine normale Mutation. Deshalb sind auch VDH-Züchter nicht vor HD gefeiht. Das ist wie bei Menschen: auch 2 gesunde Eltern können ein Kind mit einer Behinderung zur Welt bringen.Und wer sieht bei einem 8 Wochen alten Welpen eine HD?
Dementsprechend ist eine Gewährleistungsfrage eigentlich absurt.
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