• Zitat

    So erstma muss ich hier ma tief durchatmen und dann nochma einen Blick aufs Alter werfen und dann sagen...
    Wenn du keine Ahnung hast dann einfach nix sagen!!!!!!!

    Dass das, was sie da geschrieben hat, Mist ist, wissen wir wohl alle.
    Das ist aber trotzdem kein Grund so herablassend zu schreiben.
    Das hat auch überhaupt nichts mit dem Alter, sondern mit mangelnder Erfahrung und Wissen zu tun.
    PS: Satzzeichen sind keine Rudeltiere

  • Ich muss gestehn ich hab die letzten Seiten nur noch überflogen, also sorry falls das schon geklärt wurde.

    Aber du hast doch gesagt du willst in nem Jahr zur BW und dass der Wachhund n guter Vorwand für dich is, weil du schon immer einen wolltest, aber dein Vater dagegen war...
    Ist dein Vater sich darüber im klaren, dass ER sich einen Hund anschafft den ER dann 15 Jahre lang hat?


    Und sonst, liebe Leute, Schutzhund, Wachhund, Diensthund und scharfer Hund sind lauter verschieden Sachen!

  • Zitat

    So, nu muss ich mal was loswerden, denn ganz im Gegensatz zur verbreiteten Meinung, dass ein Hund nicht beschützen darf, verweise ich gerne auf das Landeshundegesetz, §3 Abs. 3:

    3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah

    Der Absatz 3 dieses Gesetzes mit den unterpunkten 1-6 beschreibt Einzelfallbestimmungen über gefährliche Hunde.

    so stehts im Landeshundegesetz von welchem land?

    das ist schonmal das erste.

    zum zweiten: ich finde es gut, dass bei euch die verhältnismäßigkeit gegeben war, bzw. dass es die staatlichen organe als verhältnismäßig angesehen haben.

    allerdings - ist das nicht unbedingt immer so.

    ich wäre vorsichtig mit derlei aussagen - der spruch: vor gericht und auf hoher see....hat schon seine richtigkeit.

    da kommts im einzelfall auf sehr viele kleinere und grössere umstände an - und wenns blöd ausgeht, dann hatte man unter umständen einen hund und hat noch selber einiges an strafe bzw. schadensersatz zu leisten.

    gefällt mir zwar auch nicht - aber ist leider so.

    euer hund hat zugebissen und wieder losgelassen. was wohl auch zur "verhältnismäßigkeit" beigetragen hat. aber was wäre gewesen, wenn euer hund mehrmals zugebissen und vielleicht auch ein paar mal "gerissen hätte?

  • LaBellaStella

    Sorry - komme aus Köln, also NRW.

    Was gewesen wäre, wenn..............
    ja, ich weiß es auch nicht.
    Ich habe mir sehr viele Gedanken darüber gemacht, echt.
    Mein Hund hat in dem Fall klasse reagiert, mein Mann auch und das haben uns die Beamten (es waren auch Diensthundeführer dabei) gesagt.

    @ all
    Ansonsten hatte sich der Typ ne (manuelle) Heckenschere aus unserem Schuppen genommen und das wurde als Hebelwerkzeug deklariert (von seiten der Polizei) und das reichte locker für versuchten Einbruchdiebstahl.
    Der Hund hats verhindert, alles im Lack.

    Ein Besoffener hat glaube ich wenig Chancen unbemerkt unser Grundstück zu betreten, weil ich halt einen Zaun habe der meinem Hund angepasst ist ;o) Da brauchts Koordination zu.

    Aber ich habe mir auch schon überlegt, wie ich denn reagieren würde, wenns nochmal passieren sollte. Hund anleinen und raus, schon allein weil ich ja auch nicht will, dass meinem Hund etwas geschieht.
    Ob das dann auch so funktioniert, keine Ahnung......

  • @dody

    Wenn dich der Einbrecher anzeigt, biste dran, da ist ganz egal was im Gesetz steht. Ich weiß wovon ich spreche. Grade hier in NRW.

    @Don

    Irgendwie habe ich noch nichts davon gelesen, was ihr außer wandern mit dem Hnd machen wollt. Alle Hunde die du ins Auge gefasst hast, werden mit dem was du vor hast nicht zufrieden sein. Wäre nett wenn du mal schreibst was ihr an aktivitäten mit eurem hund vor habt.

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