• @Ansotica

    Da brauchst keine Urteile, das regelt schon das BGB. ;)

    Als Halter eines Luxustieres haftet, weil von einem Tier immer eine Gefahr ausgeht, also auch dir größte Sorgfalt schließt die Haftung nicht aus. Der Halter eines Nutztieres haftet nur eingeschränkter, weil er dieses Tier für seinen Lebensunterhalt nutzt.

    Zitat

    § 833
    Haftung des Tierhalters
    Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.


    Quelle: BGB

    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    @Ansotica

    Da brauchst keine Urteile, das regelt schon das BGB. ;)

    Als Halter eines Luxustieres haftet, weil von einem Tier immer eine Gefahr ausgeht, also auch dir größte Sorgfalt schließt die Haftung nicht aus. Der Halter eines Nutztieres haftet nur eingeschränkter, weil er dieses Tier für seinen Lebensunterhalt nutzt.


    Quelle: BGB

    LG
    das Schnauzermädel

    Danke :) Is ja sehr interessant, was da alles drin steht. Hab momentan eh keine Gute Nacht Lektüre mehr :lol:

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!