zuchtbetrug - wo melden ?
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Was, das ist beim ASCA erlaubt? Jetzt muss ich schon mal blöd fragen: Ist das normal? Ist das bei anderen Verbänden auch so?
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Hallo,
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Welche Zuchttauglichkeit denn überhaupt? Habe noch nie gehört, dass es sowas beim ASCA überhaupt gibt.
Strafrechtlich verfolgt wird das ganze wohl eher nicht und das Mädel schonmal gar nicht. Die Züchterin hat doch erst den fremden Rüden genommen und dann einen eigenen, oder? Man könnte höchstens die Züchterin drankriegen, wenn sie die Welpen mit den falschen Papieren verkauft
Aber woher wießt du überhaupt, dass die Welpen von beiden Rüden sind? Haben die schon DNA-Tests gemacht?
Wenn überhaupt würde ich es beim ASCA melden, dann wird sie dort gesperrt und züchtet in nem anderen Verband weiter. Meine Vermutung. -
Zitat
Das Mädel hat sich auf jeden Fall strafbar gemacht, da sie wusste, dass ihr Hund aller Wahrscheinlichkeit nicht decken darf. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Zumindest hat sie Beihilfe geleistet.
Strafbar hat sie sich nicht gemacht. Einen Rüden eine Hündin belegen zu lassen, auch wenn er nicht zuchttauglich ist, ist keine strafbare Handlung.
Die Besitzerin des Rüden wird auch nicht Mitglied im entsprechenden Rassehundezuchtverein sein, folglich hat sie auch keine "Stafen", wie Zuchtverstoßgebühren oder Vereinsausschluß zu befürchten.
Greifbar ist nur die Züchterin, sie begeht klar einen Zuchtverstoß und wenn sie tatsächlich beide Rüden auf die Hündin gelassen hat, auch Betrug.
Inwieweit man sich an die ASCA damit wenden kann, ist mir nicht bekannt.
Ich denke eine Zuchtkontrolle findet doch gar nicht statt, Papiere werden nach Angaben der dort eingetragenen Hunde ausgestellt.Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Nein. Beim SV zum Beispiel ist die Belgung einer Hündin von zwei Rüden verboten.
http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=571
-> ziemlich unten: Zuchtordnung des SVLG Levke
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Zitat
Strafbar hat sie sich nicht gemacht. Einen Rüden eine Hündin belegen zu lassen, auch wenn er nicht zuchttauglich ist, ist keine strafbare Handlung.
Wenn die Welpen dann unter Angabe eines anderen Deckrüden verkauft werden, ist das für mich Beihilfe zum Betrug.
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Nochmal gelesen:
Bedingung für die Eintragung des Wurfes ist (unter anderem), dass beide Eltern bei der ASCA eingetragen sind. Also wohl keine Zuchtzulassung. Sehr undeutsch
LG Levke
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Zitat
IMHO fällt das strafrechtlich unter Betrug, da die Welpen nicht den Papieren entsprechend vom eigenen Rüden stammen (ich sehe da die Züchterin in der Beweispflicht, auch der Versuch ist strafbar!) Das kann man sicherlich per "Vaterschaftstest" nachweisen. Sie hat sich einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, in dem sie das Geld für einen anderen Deckrüden gespart hat, bzw. Welpen mit Papieren für mehr Geld verkauft, die sonst keine erhalten hätten und demnach weniger Geld eingebracht hätten.
Der Verein könnte sie evtl. noch wegen Urkundenfälschung anzeigen.Bisher sind doch noch keine Welpen geboren, wenn ich's recht verstanden hab? Aber mit der Betrugsabsicht der Züchterin könnteste schon recht haben; Welpen als etwas (teuer) abgeben, was sie nicht sind (nämlich Welpen von Hunden mit ZTP).
Das Mädel hat sich auf jeden Fall strafbar gemacht, da sie wusste, dass ihr Hund aller Wahrscheinlichkeit nicht decken darf. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Zumindest hat sie Beihilfe geleistet.
Hu? Also ich konstruier mal, ich kauf irgendwann nen Rüden von einer Züchterin, bin nicht im Verein, bin nirgends und kenn mich mit Zuchtvoraussetzungen nicht aus. Nun sagt die Züchterin, ach gib mir doch mal den Hasso zum Decken, und ich mach das aus alter Freundschaft. (Oder hat sie Geld dafür bekommen...?) Das der Rüde gekört sein müßte, weiß ich nicht, ich kenn mich ja damit nicht aus. Später verkauft die Züchterin die Welpen als Welpen vom gekörten Rüden Bonzo. Wo hab ich da Beihilfe geleistet? MMn ist hier die Züchterin in der vollen Verantwortung. Wann genau ein Rüde decken darf, muss ich doch als "Normalbesi" nicht wissen, ich kann doch nicht jegliche Vorschrift auf diesem Planaten kennen.
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Bevor wieder alle anfangen auf den Verbandszüchtern rumzukloppen... ASCA hat mit VDH und Co. erstmal nicht viel zu tun und die Zuchtvorschriften sind schon ehm, ja anders.
Auch habe ich noch nie von irgendwelchen Zuchttauglichkeitsprüfungen oder Kontrollen durch den Zuchtwart gehört. (gibts sowas da überhaupt?)
ASCA ist auf jeden Fall ein ziemlich anderes PFlaster als VDH und Co.Mal zur weiteren Frage:
Ganz unabhängig davon, ob die Frau in einem Zuchtverband züchtet und in welchem, wäre es Betrug, wenn sie Welpen die mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem anderen Rüden stammen als die ihres eigenen verkauft.
Allerdings kann man ihr nur dann was, wenn das Mädchen ihre Aussage macht und somit ein begründeter Verdacht besteht, dass der angegebene Rüde nicht der Vater ist und die Züchterin dies auch weiss. Sollte sie aber aussagen ihr Rüde hat nicht gedeckt und man ihr das Gegenteil nachweisst, denke ich schon das das Beihhilfe zum Betrug wäre..Im übrigen sind solche "Verträge" die einen quasi zwingen den eigenen Rüden zu verwenden sehr fragwürdig und meistens ungültig.
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Zitat
Woher weiß man das denn so sicher?
nun ja, als erstes mal rein optisch (mädelhund ist merle und hat eine verkürzte rute -kein nbt- nur kürzer als normal eben. und das haben
eben alle welpen die merle sind auch. die anderen haben die farbe
des anderen vaters.... -
Zitat
Bevor wieder alle anfangen auf den Verbandszüchtern rumzukloppen... ASCA hat mit VDH und Co. erstmal nicht viel zu tun und die Zuchtvorschriften sind schon ehm, ja anders.
Auch habe ich noch nie von irgendwelchen Zuchttauglichkeitsprüfungen oder Kontrollen durch den Zuchtwart gehört. (gibts sowas da überhaupt?)
ASCA ist auf jeden Fall ein ziemlich anderes PFlaster als VDH und Co.Mal zur weiteren Frage:
Ganz unabhängig davon, ob die Frau in einem Zuchtverband züchtet und in welchem, wäre es Betrug, wenn sie Welpen die mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem anderen Rüden stammen als die ihres eigenen verkauft.
Allerdings kann man ihr nur dann was, wenn das Mädchen ihre Aussage macht und somit ein begründeter Verdacht besteht, dass der angegebene Rüde nicht der Vater ist und die Züchterin dies auch weiss. Sollte sie aber aussagen ihr Rüde hat nicht gedeckt und man ihr das Gegenteil nachweisst, denke ich schon das das Beihhilfe zum Betrug wäre..Im übrigen sind solche "Verträge" die einen quasi zwingen den eigenen Rüden zu verwenden sehr fragwürdig und meistens ungültig.
kontrollen gibts beim asca nur aufgrund der papiere. keine besichtigungen oder so, wie auch ? vielleicht eber beim adcd - keine ahnung- aber ich nehme mal sehr stark an das man auch an den ascd die entsprechenden auswertungen der zuchttauglichkeit senden muss, also hd- ed- röntgenbilder und augenuntersuchung. ausserdem muss ein hier ansässiger prüfer den hund als zuchttauglich bewerten.
das hätte ich letztens nämlich auf einer ausstellung mit shanti machen
können- sie zuchttauglich eintragen natürlich hätte ich da alle untersuchugen dabeihaben müssen... - Vor einem Moment
- Neu
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