Muss ich zwingend eine Anzeige machen ?

  • Folgender Fall. Ich wurde gebissen von einem Hovi, das sogar ganz schön heftig.
    Nun würde ich gerne Auslagen und die Behandlungskosten von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen.
    Frage, muss ich dafür Anzeige erstatten ?


    Das möchte ich nämlich nicht. Ich weiss was auf den Hund und Halter zukommt, das muss nicht sein.


    Hier haben nämlich eindeutig die Menschen Fehler gemacht, auch ich.

  • Soweit ich weiß, zahlt die Versicherung auch ohne dass du eine Anzeige machst. Kann natürlich sein, wenn du auch Fehler gemacht hast, dass nur ein Teil bezahlt wird wegen Mitschuld. Das wäre aber im Fall einer Anzeige genauso der Fall.


    Ich würde auch nie anzeigen, solange eine gütliche Regelung möglich ist.


    Wünsch dir gute Besserung, hoffentlich hats dich nicht allzu schlimm erwischt.


    Gruss Liane

  • Das mit den Behandlungskosten geht doch automatisch (oder hast du die selbst bezahlt).
    Wenn du mit einem Hundebiss zum Arzt gehst, bezahlt doch erstmal deine Krankenkasse.
    Die fragen dann bei dir an, wer der Halter ist.
    Wenn du sonst noch Auslagen hattest, gibst du das bei dem Hundehalter an und der meldet es seiner Versicherung.
    Anzeigen muß man nicht.

  • Als Meg neulich gebissen worden war, hab ich die Kosten beim Tierarzt erstmal selber bezahlen müssen. Die Rechnung hab ich dann an die Halterin des Übeltäterhundes geschickt, die hat das ihrer Hundehaftpflichtversicherung weitergeleitet und binnen drei Tagen war das Geld wieder auf meinem Konto gutgeschrieben.


    Anzeige hatte ich auch keine erstattet. Wäre mir gar nicht in den Sinn gekommen. Die Halterin war einsichtig und selber ganz schockiert.


    Edit: Ach so, DU wurdest gebissen, nicht Dein Hund... das hatte ich verkehrt gelesen... :ops:
    Ist wahrscheinlich auch so ähnlich. Nur solltest Du damit eher nicht zum Tierarzt gehen, denk ich mal...

  • Hm, wurdest Du mit dem Krankenwagen abgeholt bzw. kam der Krankenwagen und die Polizei?
    Wenn nein, dann denke ich, geht es ohne Anzeige bzw. selbst dann ist keine Anzeige nötig, aber die Polizei könnte den Vorfall ans O-Amt weiterleiten.


    Hoffentlich ist Dir nicht all zuviel passiert? =)


    Gruß
    Bibi

  • Hallo Chandrocharly,
    um Geld von der Versicherung zu bekommen, brauchst du keine Anzeige zu erstatten. Mein Mann ist vor zwei Jahren beim Spaziergang von einem freilaufenden Hund gebissen worden, unserer war angeleint. Wir haben uns einen Anwalt genommen, weil man sonst gegen die Versicherung kaum eine Chance hat. Die wollten am ANfang erst mal garnichts bezahlen :???: Mein Mann hat alles ersetzt bekommen, alles in alllem (mit einem kleinen Schmerzensgeld) waren es zum Schluss 900 Euro. Sein Arbeitgeber und die Krankenkasse haben sich auch wegen Erstattung an die Versicherung gewandt. Allerdings bekommst du immer eine Teilschuld, weil von deinem Hund generell auch immer eine "Gefahr" ausgeht, ich weiss nicht mehr genau, wie der korrekte Ausdruck hiess. Ist tatsächlich so, dass du ohne Anwalt geringere Chancen hast an dein Geld zu kommen. Unser Anwalt wurde von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Das Ganze hat sich über ein Jahr hingezogen.
    Gruß
    Katja

  • Vielen Dank an Euch .


    Wenn es ein kleiner Schnapper wäre, würde mich das ja gar nicht interessieren. Aber es ist schon ein richtiger Biss mit vielerlei Folgen.
    Und meine Kasse wird sich diesbezügl. auch an uns wenden, ob wir den Halter nennen können.
    Nur ich möchte eben keine Anzeige erstatten


    Danke

  • Seit wann ist eine Anzeige Voraussetzung um Behandlungskosten zu bekommen? Wäre das so, müsste ja jeder HH dessen Hund einen anderen verletzt hat, ne Anzeige bekommen..


    Allerdings müsste dir da deine Versicherung genauer Auskunft geben können. Die haben eigentlich immer auch ne Rechtsabteilung ;)

  • Du musst dir wirklich keine Sorgen, einfach an die gegnerische Versicherung wenden und genau beschreiben, was passiert ist. Und wenn nötig, einen Anwalt einschalten. Bei meinem Mann war es auch keine Kleinigkeit, drei tiefe Löcher, das tiefste 5 cm tief. Erstversorgung war im Krankenhaus, die Weiterversorgung hat der Hausarzt übernommen, er war 3 Wochen krank geschrieben :shocked: . Und wir wollten auch keine Anzeige machen, weil wir das Frauchen des Hundes sehr mögen
    Gruß
    Katja

  • Deine Krankenkasse wird dich nach dem Verursacher fragen, um sich die Kosten für die Behandlung erstatten zu lassen, meist geschieht das auch schon bei der Notaufnahme oder beim Hausarzt.
    Für das sonstige Zivilrechtliche (Schmerzensgeld, Verdienstausfall) solltest du einen Anwalt erst dann hinzuziehen, wenn du den Hundehalter nicht kennst oder nicht bereits mit ihm die Schuldfrage geklärt hast.
    Wenn du ein gutes Verhältnis zum Hundehalter hast, wird der sicher selbst den Schaden seiner Versicherung gemeldet haben und auch die Schuldfrage einstprechend angeben.
    Wenn der HH seiner Versicherung sagt: "Mein Hund hat Mist gebaut, tja, dumm gelaufen", sollte es es eigentlich keine großen Probleme geben. Dafür haben wir HH ja eine Versicherung abgeschlossen.


    Wenn du den HH aber nicht so gut kennst oder die Schuldfrage strittig ist, solltest du doch lieber nen Anwalt hinzuziehen.
    Allein kommst du gegen das Versicherungs-Jura der Gegenseite nicht an. Selbst wenn der Hundehalter irgendwie einsichtig ist - seine Versicherungsgesellschaft wird möglicherweise nicht ohne Weiteres zahlen wollen, wenn sie Schlupflöcher wittert. Anwälte sind da erfahrener und wissen, welche Knöpfe sie drücken müssen.


    Eine Anzeige bei Polizei oder Ordnungsamt betrifft nur strafrechtliche Konsequenzen, also alles, was im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt. Das wäre höchstens dann notwendig, wenn der Hund und sein Halter eine echte Gefahr für jedes Lebewesen darstellen würden, weil z.B. der Hund scharf gemacht wurden und jeden beißt, der in seine Nähe kommt.
    Das scheint hier jedoch nicht der Fall zu sein.


    Zivilrecht und Strafrecht haben nichts miteinander zu tun.
    Das eine ist eine rein persönliche Sache (üblicherweise Schadenersatz oder sonstige Entschädigung von persönlich erlittenem Unbill),
    das andere ist für den Schutz der gesamten Öffentlichkeit zuständig und verhängt entsprechende Maßnahmen wie Gefängnis, behördliche Sanktionen oder Arbeitsstunden in öffentlichen Einrichtungen (hier kommen dann die Staatsanwälte ins Spiel, als Vertreter der Öffentlichkeit).

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