Hund beißt Einbrecher.

  • Zitat

    Ihr meckert Alle an der aktuellen Gesetzeslage rum...wie sieht denn in Euren Augen eine vernünftige Gesetzgebung aus? :???:

    Haben wir doch schon geschrieben!

    Ich persönlich bin der Ansicht, dass bei ausreichender Sicherung des Hundes der Einbrecher keinen Anspruch auf Schadenersatz haben dürfte, weil er sich willentlich und wissentlich in eine unnötige Gefahr begibt. Die Situation ist schließlich nur von seiner Seite aus vermeidbar und abwendbar.

    Da Du der Ansicht bist, dass HH sich dann aus der Verantwortung stehlen können, würde ich mich noch auf 50 / 50 einlassen. Aber bei der anschließenden Beurteilung des Hundes auf Gefährlichkeit, müsste berücksichtigt werden, dass der Hund keine generelle Gefährung der Öffentlichkeit darstellt, die größer als die durch 'normale' Hunde ist. Der Hund sollte also schon gar nicht mit Leinenzwang und Co. bedacht werden.

  • Zitat

    Genau so :aufsmaul: :stock1: :sm:

    :group3g:


    :lol:
    Stimmt schon, wenn ich mutig und stark genug wäre...wäre genau DAS meine Antwort...Gesetz Hin oder Her.
    In Extremsituationen reagiert man eh anders als die Gesetzeslage es voraussieht.
    Trotzdem finde ich die grundlagen des Gesetzes in Ordnung...Der Eine oder Andere (vielleicht auch mal ich) muß dabei vielleicht mal in den sauren Apfel beißen.

    ...eine Weiterentwicklung der Gesetzeslage ist trotzdem anzustreben...deshalb meine Frage zu einer Verbesserung.

  • In dem es nach dem Verursacherprinzip geregelt wird.

    Wäre der Einbrecher nicht in mein Haus eingestiegen, hätte mein Hund ihn nicht gebissen.

    So einfach ist das.

    Was sagte meine Oma immer in ihrer unergründlichen Weisheit, wenn ich mal wieder verschrammt und zerlumpt nach Hause kam:

    "Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um!"

    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Zitat

    Haben wir doch schon geschrieben!

    Ich persönlich bin der Ansicht, dass bei ausreichender Sicherung des Hundes der Einbrecher keinen Anspruch auf Schadenersatz haben dürfte, weil er sich willentlich und wissentlich in eine unnötige Gefahr begibt. Die Situation ist schließlich nur von seiner Seite aus vermeidbar und abwendbar.


    ...und wiedermal...das kannst Du gleich setzen mit einer Änderung des Grundgesetzes.

  • Das Verursacherprinzip ist mir persönlich zu einseitig...da kann ja Jeder denken...och der andere hat Schuld oder hätte aufpassen müßen...nun wenn jetzt Jeder so denkt, kommen wir da auch nicht weiter.

  • Zitat

    ...und wiedermal...das kannst Du gleich setzen mit einer Änderung des Grundgesetzes.

    Darum hatte mein Post auch noch einen zweiten Abschnitt, den Du aber geflissentlich ignoriert hast.

  • Zitat


    Ich kann selber nicht sagen, wie weit mir die Sicherung durchbrennen würde, wenn ich plötzlich jemanden mit den Fingern in meiner Geldtruhe erwischen würde.

    Richtig. Könnte ich bei mir auch nicht sagen, weil dies noch nicht passiert ist. Und gerade deshalb könnte ich von meinem Hund auch nie sagen, wie er reagieren würde. Lassen wir mal die Kids außer Acht und kommen zum eigentlichen Thema zurück. WAS hat EIN FREMDER in MEINEM Garten/Haus/Auto zu suchen? Am besten noch in der Nacht? Und wenn mein Hund 10 Jahre das liebste Tier war, in den Jahren nie in irgendeiner Art und Weise auf Fremde reagiert hat? Dann aber den Einbrecher plötzlich stellt und sich in ihn verbeisst? Hmmm....

  • Zitat

    Meine Hunde würden anschließend ein riesen Rindersteak als Belohnung bekommen. :D

    Besser wäre es, sie bekämen den Einbrecher und fressen ihn sofort restlos auf. Spart viel Ärger und der Justiz Arbeit und Geld :D .

    Für alle Korrekten: Erst rechnen, dann aufregen!

  • Ich habe hier etwas, was in meiner Wohngegend geschah.


    Zitat


    Archiv » 1994 » 24. März » Berlin-Rundschau
    Textarchiv
    Einbrecher erschossen
    6Ojähriger Spandauer tötete Ex-Jugoslawen mit dessen Pistole

    Bei einem Einbruch in ein Einfamilienhaus im Spandauer Ortsteil Hakenfelde ist der Täter in der Nacht zu gestern vom Hauseigentümer offenbar In Notwehr erschossen worden.

    Gegen 3.30 Uhr erwachte der 60jährige Wolfgang He. durch Geräusche in seinem Haus am Schnepfenreuter weg 11 A. Der Großhandelskaufmann stand auf und bemerkte, daß sich zwei Männer am Wohnzimmerfenster zu schaffen machten. He. stellte sich dem Einbrecherduo entgegen. Es kam zu el. ncr Rangelei im Fensterrahmen, bei der der eine Eindringling eine Pistole verlor. Wolfgang He. konnte die Waffe greifen und feuerte mehrere Schüsse auf die Räuber. Während einer unerkannt fluchten konnte, brach der 26lährige, dessen Papiere auf seine Herkunft In Ex-Jugoslawien deuten, nach einem Kopfschuß zusammen. Der Notarzt konnte auf dem Rasen vor dem Haus nur noch den Tod feststellen. Manfred Voigt, Chef der 4. Mordkommission: "Wir haben keinen Zweifel an den Angaben des Hauseigentümers und gehen von einer durch Notwehr gerechtfertigten Tat aus!

    Wer in ähnlicher Weise Einbrecher überrascht, sollte schnell seine Kraft und Courage einschätzen und danach handeln, meint der Kriminalist. Ein konkreter Rat sei wenig hilfreich, da keine Situation der anderen gleiche. Voigt:

    Was sagt ihr nun?

    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs


    Quelle:Berliner Zeitung Textarchiv 1994

  • Zitat

    ... in Deinem genannten Beispiel besteht immer noch das Recht sein Eigentum zu schützen...Vor dem Recht der Körperunversertheit.
    ...die Frage ist doch wie kann ich das zu Gunsten der HH ändern, ohne das Grundgesetz abzuändern.

    Ich finde ein Straftäter hat während der Ausführung seiner Straftat sein persönliches Recht auf körperliche Unversehrtheit verwirkt.
    Ja, ich finde das Recht des Eigentümers eben dieses zu schützen geht da vor dem Recht dieses Straftäters.
    Ich sehe auch ehrlich gesagt nicht wieso dazu das Grundgesetzt geändert werden müsste, wobei Politiker ja bekanntermaßen keinerlei Hemmungen haben dies wegen geringerer Interessen zu ändern.

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