Hund beißt Einbrecher.
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Um das mal von amtlicher Seite aus zu erklären:
Dadurch, dass du einen Hund hältst, schaffst du eine potentielle Gefahr.
Der Halter ist also dafür verantwortlich, dass andere Leute nicht durch diesen Hund gefährdet werden.Man muss beispielsweise sein Grundstück so absichern (Zaun) dass niemand es ohne Zustimmung betreten kann. Verletzt der Hund jemanden (Besucher, Einbrecher, Kinder) ist man in der Haftung.
Bei einem Einbruch geht es nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. War das Eingreifen des Hundes im Zusammenhang mit den Sicherungsmaßnahmen des Besitzers (Zaun, Schild, der Einbrecher hat den Hund bellen gehört) verhältnismäßig. Beispielsweise könnte hier eine grob fahrlässige Selbstgefährdung vorliegen und der Besitzer wäre aus dem Schneider.
Man muss aber in jedem Fall davon ausgehen, dass ein Einbrecher nach seiner Tag die Tür beispielsweise nicht mehr schließt. Wer also einen scharf abgerichteten Hund in einem frei weitläufigen Gebäude, in dem in der Vergangenheit wiederholt eingebrochen worden ist, frei herumlaufen lässt, damit dieser Einbrüche verhindert, muss damit rechnen, dass in einem solchen Fall etwaige Diebe sich eine Öffnung zu den Geschäftsräumen schaffen und diese nicht wieder schließen werden. Er muss voraussehen, dass der Hund durch eine solche Öffnung, insbesondere bei der Verfolgung der Einbrecher, ins Freie gelangen kann. Es ist für einen Angeklagten schließlich auch voraussehbar, dass in diesem Fall unbeteiligte Personen, die von dem Hund angesprungen werden, sich zur Wehr setzen und diesen dadurch veranlassen, zuzubeißen. Kommt es zu Verletzungen unbeteiligter Passanten, so macht er sich wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar. OLG Düsseldorf 5 Ss 421/92 - 133/92 I, 29.01.93
Ferner muss er bedenken, dass der Zaun möglicherweise ein Loch hat:
Ein Hundehalter muss jedenfalls dann nicht damit rechnen, dass der auf einem umzäunten Grundstück frei laufende Hund durch eine schadhafte Stelle im Zaun ein unmittelbar davor stehendes Kind beißt, wenn der Hund zuvor niemanden angefallen und gebissen hat und auch sonst nicht als aggressiv bekannt ist. BayObLG RReg 4 St 159/90, 10.09.90
Außerdem hat man ein Problem, wenn Kinder über den Zaun klettern (als Einbruch oder auch nur um den Ball zu holen) und der freilaufende Hund sie verletzt. Da finde ich das Urteil aber grade nicht mehr...
Das sind nur Beispiele, es kommt wirklich immer darauf an, wie die Lage im Einzelfall aussieht, jeder Fall ist anders und wird auch von Gericht zu Gericht unterschiedlich beurteilt und entschieden.
Aber ich würde immer bedenken:
In Deutschland haftet der Halter eines Hundes grundsätzlich verschuldensunabhängig für alle Schäden, die sein Hund verursacht (Gefährdungshaftung).
Der Gesetzgeber will den Tierhalter haften lassen. Nur in Ausnahmefällen soll er nicht voll haften, wenn z.B. den Verletzten eine Mitschuld trifft. Die Messlatte ist somit für eine Reduktion der Haftung auf NULL sehr hoch, weil das Gesetz der Haftung Vorrang einräumt ... völlig unabhängig erst einmal davon, ob du fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast.Ich hoffe das hilft, die Frage zu beantworten. Ist ein bißchen länger geworden, tschuldigung...
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Hi,
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Was habt Ihr denn für Vorschläge für ein anderes Gesetz, was die HH entlasten könnte, ohne sie von Ihrer Aufsichtspflicht zu befreien?Keine Verhältnismäßigkeitsdebatte, wer einbricht hat Pech, sprich es gibt keinen Unterschied ob der Hund nur anschlägt oder stellt oder beißt, denn diese Situatioon kann man weder üben noch großartig kontrollieren!
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Würde es nach mir gehen, würde jeder Einbrecher selber Schuld sein, wenn er sich wissentlich auf das Grundstück eines Hundes begibt und gebissen wird..
würde es nach mir gehen, müßte man dem Einbrecher eine auf die Rübe geben dürfen, ob mit oder ohne Hund
wo steht eigentlich geschrieben, daß man sein Eigentum nicht verteidigen darf
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aber ebenso haben hier meiner Ansicht nach auch die Eltern des Kindes komplett versagt, da sie ihrem Kind anscheinend nicht beigebracht haben, dass man nicht auf fremder Leuts Grundstück rumwuselt, erst Recht, wenn da ein Hund lebt.
Ich finde da gehts um Grundsätzliches, egal ob Hund oder nicht Hund auf dem Grundstück lebt, und da finde ich es egal ob Kind oder Erwachsener , uneingeladen oder nicht reingebeten hat niemand was zu suchen auf nem fremden Grundstück.
Selbst bei Freunden wo ich die Hunde kenne, würde es mir nie einfallen einfach so über den Zaun zu klettern.
Wozu wurde sonst die Türklingel erfunden ???
Gilt auch für Kinder die ihren Ball mal schnell holen möchten, das haben zumindestens meine Kinder sehr schnell begriffen.

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würde es nach mir gehen, müßte man dem Einbrecher eine auf die Rübe geben dürfen, ob mit oder ohne Hund
wo steht eigentlich geschrieben, daß man sein Eigentum nicht verteidigen darf
Naja ich gehe davon aus, dass ich nicht da bin ;D
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Ich rede nicht von der Gesetzgebung...ich rede von der Möglichkeit Gefahren zu minimieren...
Klar ist im extremfall die Gesetzeslage ungerecht.
Was habt Ihr denn für Vorschläge für ein anderes Gesetz, was die HH entlasten könnte, ohne sie von Ihrer Aufsichtspflicht zu befreien?Dann liegt DA offenbar das große Missverständniss.
Die meisten hier reden nämlich schon seitenweise von nichts anderem als der Gesetzeslage, die eben - genau darum gehts hier eigentlich in diesem Thread - in Extremfällen ungerecht ist.
Alternativen wurden bereits vorgeschlagen - zusammengefaßt: das Verursacherprinzip (= wer ausreichend hoch eingefriedetest Grundstück, gesichertes Haus oder gar Zwinger betritt ist selber schuld)
oder 50 : 50 Regel als Kompromiss - jeder ist zumindest nur zur Hälfte "schuld" und haftbar zu machen.Ich persönlich wäre nachwievor für das Verursacherprinzip
(was ja eine freiwillige Anteilnahme eines Hundehalters bei solchen Unfällen mit Kindern nicht ausschließt!) -
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In Deutschland haftet der Halter eines Hundes grundsätzlich verschuldensunabhängig für alle Schäden, die sein Hund verursacht (Gefährdungshaftung).
Der Gesetzgeber will den Tierhalter haften lassen. Nur in Ausnahmefällen soll er nicht voll haften, wenn z.B. den Verletzten eine Mitschuld trifft. Die Messlatte ist somit für eine Reduktion der Haftung auf NULL sehr hoch, weil das Gesetz der Haftung Vorrang einräumt ... völlig unabhängig erst einmal davon, ob du fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast.
...Vielen Dank für Deinen ausführlichen Text - das hat die aktuelle Gesetzeslage nochmal klarer gemacht.
Auch wenn wir etwas weniger fachkundig zum gleichen Ergebniss kamen.Es bleibt dabei, ich finde diese Regelung falsch.
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Es bleibt dabei, ich finde diese Regelung falsch.
Ich auch - also bleibt uns auch in Zukunft nichts anderes übrig, als gebissene Einbrecher nochmal selbst zu beissen, um die Hundespuren zu verwischen...

Auf dass keiner von uns mal in so eine Lage kommt!
LG, Chris
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Ich auch - also bleibt uns auch in Zukunft nichts anderes übrig, als gebissene Einbrecher nochmal selbst zu beissen, um die Hundespuren zu verwischen...
Auf dass keiner von uns mal in so eine Lage kommt!
LG, Chris

das denk ich mir schon seid äonen!

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würde es nach mir gehen, müßte man dem Einbrecher eine auf die Rübe geben dürfen, ob mit oder ohne Hund
wo steht eigentlich geschrieben, daß man sein Eigentum nicht verteidigen darf
...und von da ist es nicht mehr weit bis zum Aufknüpfen an der nächsten Eiche. Hatten wir alles schon mal, sonst gäb's keine Gesetze. Mit der Verhältnismäßigkeit ist es so eine Sache. Die einen sagen ein paar schlimme Worte, die anderen greifen gleich zur Axt.
Und man kann die Eltern in die Pflicht nehmen, wie man will: Kinder sind auch außerhalb der Familie unterwegs und beeinflußbar. Da braucht die ganze Clique nur rumzublöken: "Feigling! Loser! Traust dich nicht!", und schon klettert Klein-Kevin zitternd, aber heldenhaft über den Zaun.
Trotzdem möchte ich nicht, dass Klein-Kevin von meinem Hund zerfetzt wird, auch wenn's tausendmal meine heißgeliebten Geranien sind, durch die das dumme Kind getrampelt ist.Kinder sind nicht immer in der Lage, Situationen richtig einzuschätzen oder bestimmten Situationen zu widerstehen, darum sind sie auch Kinder und keine Erwachsenen, die kluge Kommentare in Foren posten.
Wenn ich daran denke, was für'n hanebüchenen Unsinn ich als Blag angestellt oder was ich an Ärger provoziert habe.... ich gehörte zu Recht an die Wand gestellt und erschossen, wenn man manchen Kommentaren glauben möchte.
Und das Gemoser über die brutale, rücksichtslose, kriminelle Jugend heutzutage muss auch nicht sein: jede Gesellschaft bekommt die Jugend, die sie verdient. - Vor einem Moment
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