Hund beißt Einbrecher.
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Ich glaub, ich versteh, was Miss Emmy meint. Oder Miss Emmy?
Warum sollen sich Hundebesitzer aus der Verantwortung ziehen können mit "Hund ist halt so" und Eltern mit ihren Kindern hingegen nicht - nach Meinung einiger hier. Es ist scheinbar ok, wenn Hundi mal ausser Kontrolle gerät, aber wehe, ein Kind folgt nicht wie ne Eins.
LG Falbala
Weil es einfach für beide Seiten Verhaltensregeln gibt, Kind darf nicht übern Zaun klettern, mein Hund hat sich zu benehmen, ganz einfach.
Beide haben zu hören und sich an Regeln zu halten das hat nix mit ausser Kontrolle zu tun.
Bin ich nicht da, habe ich nunmal keine Kontrolle. Klettert dann ein Kind übern Zaun ( bei uns schon vorgekommen .. meine Hunde haben nett hallo gesagt) und es passiert was.. Ja wie soll ich das denn bitte verhindern?
Ich kann evtl nicht eingreifen weil nciht da, dann sind eben die Eltern in der Pflicht das Kind zu erziehen - Vor einem Moment
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Hi,
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Ich glaub, ich versteh, was Miss Emmy meint. Oder Miss Emmy?
Warum sollen sich Hundebesitzer aus der Verantwortung ziehen können mit "Hund ist halt so" und Eltern mit ihren Kindern hingegen nicht - nach Meinung einiger hier. Es ist scheinbar ok, wenn Hundi mal ausser Kontrolle gerät, aber wehe, ein Kind folgt nicht wie ne Eins.
LG Falbala
ich glaube, SO hat hier das keiner gesehen.
ich zumindest nicht.immerhin wurde nicht gesagt, der hund darf um sich beißen.
sondern es wurde gesagt, dass man kein verständnis dafür hat, warum der einbrecher, der sich gewaltsam zugang zu meiner wohnung verschafft hat, im falle eines bisses mich auf schmerzensgeld verklagen darf.und es hat niemand verstanden, warum immer alle anderen verklagt werden dürfen, wenn eltern nicht ihrer sorgfaltpflicht nachkommen.
hier ging es um kinder, die unerlaubt über mauern klettern (in meinem bsp immerhin 2m hoch) - oder ein kleinkind, das seit stunden tot im pool rumtreibt, bevor es die eltern überhaupt bemerkten.
in beiden fällen sind es doch in erster linie die eltern, die in der erziehung offensichtlich fehler machten.
auf ein kleinkind muss ich aufpassen, weil es unvorhergesehen handeln kann. ich muss es im auge behalten. darf es nicht auf eine fensterbank klettern lassen, nicht in der nähe von unbewachten schwimmbecken frei rumlaufen lassen.
ein teenager sollte allerdings wissen, dass er nicht über ne 2m mauer zu nem schäferhund in den garten springen sollte, den er nicht kennt. -
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Ich glaub, ich versteh, was Miss Emmy meint. Oder Miss Emmy?
Warum sollen sich Hundebesitzer aus der Verantwortung ziehen können mit "Hund ist halt so" und Eltern mit ihren Kindern hingegen nicht - nach Meinung einiger hier. Es ist scheinbar ok, wenn Hundi mal ausser Kontrolle gerät, aber wehe, ein Kind folgt nicht wie ne Eins.
LG Falbala
Es hat ja wohl nichts mit außer Kontrolle geraten zu tun, wenn ein Hund in seinem Revier einen Eindringling stellt und ggf. beschädigt. Du willst ja wohl nicht vom Hund verlangen die Eindringlinge in Kategorien zu unterteilen. Ich bin schon der Ansicht, dass die HH nicht vorrangig die Schuld treffen kann, wenn ein den gängigen Bauvorschriften entsprechend gesichertes Grundstück von einem Kind unerlaubt betreten wird.
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*michmelde*
2 kinder. mittlerweile 13 und 14 jahre alt.
darf ich also mitreden? ja? danke.
ich habs doch tatsächlich geschaft, dass meine kinder NIE von einem hund - von denen ja soviele rumrennen, dass nach miss emmys aussage es fast kein grundstück gibt, das hundefrei wäre
- gebissen wurden.
warum?
weil ich, solange ich den eindruck hatte, dass sie noch nicht alt genug waren um sich irgendwelcher gefahren bewusst zu sein - auf sie aufgepasst haben.
und weil ich ihnen gebetsmühlenartig erklärt habe, wie sie sich hunden (auch unseren eigenen!) gegenüber zu verhalten haben. das gleiche galt und gilt auch für unsere pferde.
genauso gilt das auch für "geh nicht bei rot über die ampel" "spiel nicht mit feuerzeugen" "geht nicht mit fremden mit" usw.usw.usw.
himmel, ich wäre im traum nie drauf gekommen, dass ich mich von meiner aufsichtspflicht in irgendeinerweise drücken könnte.
mach ich bis heute nicht. zwar auf andere weise als zu den zeiten als sie erst 2,3,4 jahre alt waren - aber enden wird diese verantwortung erst wenn sie volljährig sind.
genauso halte ich es im übrigen mit meinen hunden: ich habe die verantwortung, sonst keiner.
ach ja nur zu info: meine beiden waren im übrigen wunschkinder. und die hunde wunschhunde. solls ja auch geben.
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Falbala,
was soll das?
Niemand hier will sich als HH aus der Verantwortung ziehen.
Ich sehe hier nur die Meinung MissEmmys, daß Eltern sich aus der Verantwortung für ihre Kinder stehlen können und Kindern keine Grenzen setzen bzw es als selbstverständlich ansehen, wenn Kinder keine Grenzen einhalten. Ich soll meinen Garten nicht so nutzen dürfen, wie ich mag, sondern habe ihn wegen fremder Kinder, die hier nichts verloren haben, zu sichern.
Wenn mein Hund auf Nachbars Grundstück läuft und den Tisch umschmeißt, habe ich für den Schaden aufzukommen.
Macht ein fremdes Kind das, bin ich selbst Schuld, hätte ich den Tisch weg räumen müssen.
Ist das in Deinem Sinne?
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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Es gab mal einen Fall, da hat ein Autobesitzer auf den Sitz seines Wagens, ein mit Nadeln und Angelhaken gespicktes Kissen gelegt um die Autoradiodiebe zu strafen.
Es kam wie es sollte und der Dieb hat sich wie gewünscht verletzt. Der Autobesitzer wurde wegen gefährlicher Körperverletzung bestraft und musste zusätzlich Schmerzensgeld an den Einbrecher zahlen.
So ist in der BRD die Rechtsprechung. Ob ich sie persönlich für richtig halte ist egal. -
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So ist in der BRD die Rechtsprechung. Ob ich sie persönlich für richtig halte ist egal.
Nö - genau darüber diskutieren wir hier doch:
a) wie ist die Rechtsprechung
und
b) wie finde ich dasund ich persönlich finde das die Rechtsprechung ziemlich häufig sehr weit neben dem Rechtsempfinden liegt, selbst nach der Begründung durch den Richter.
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Es gab mal einen Fall, da hat ein Autobesitzer auf den Sitz seines Wagens, ein mit Nadeln und Angelhaken gespicktes Kissen gelegt um die Autoradiodiebe zu strafen.
Es kam wie es sollte und der Dieb hat sich wie gewünscht verletzt. Der Autobesitzer wurde wegen gefährlicher Körperverletzung bestraft und musste zusätzlich Schmerzensgeld an den Einbrecher zahlen.
So ist in der BRD die Rechtsprechung. Ob ich sie persönlich für richtig halte ist egal.Das ist wieder ne ganz andere Nummer ... Da handele ich in der Absicht zu verletzen und das ist nicht Richtig, aber ich halte mir eben keinen Hund in der Absicht zu verletzen da seh ich eben den kleinen aber feinen Unterschied, zumal ein Autoradio ersetzbar ist, das Leben meiner Familie aber eher weniger
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Wenn ich Falbalas Posts so lese, keimt in mir der Verdacht, daß sie viele wenn nicht die meisten Rassen einfach nur unnötig und untoll findet, soll sich doch jeder nen Zwergpudel holen...
Desweiteren sehe ich es wie Buddyjoy, Quebec und Murmelchen:
Wenn jemand so dumm und dämlich ist, trotz Warngebell und Fotos der Jungs am Briefkasten hier unangemeldet und uneingeladen einzusteigen, dann muß er die Konsequenzen tragen. Basta. So ist das nunmal im Leben. Und da meine Hunde mein Leben verteidigen dürften (ohne Kommando), würde ich ganz sicher dem Richter wer weiß was erzählen. Und da meine Hunde BH-Prüfung haben, ich sonst noch nie auffällig war, ein kleines zartes Mädchen bin, möchte ich den Richter sehen, der nem Einbrecher in DIESEM Falle recht geben würde...
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wobei es - wie susa schonmal schrieb, hier ja immer nur um die zivilrechtlichen folgen geht - wenn wir beim einbrecher bleiben.
nicht um die strafrechtlichen. da bleibt einbruch einbruch.
und genau im zivilrecht im BGB gibts den schadensersatzparagraphen. (§ 823 )
der im zusammenhang mit der gefährdungshaftung ist der grund, warum unter umständen (!) ein kräftiger biss eines hundes ins wadl vom einbrecher den hundehalter zum gelackmeierten macht.
mir wäre das verursacherprinzip in allen fällen wesentlich lieber.
und ja: ich würde auch auf teufel komm raus quer durch alle instanzen versuchen, dem einbrecher die suppe zu versalzen.
und noch was: was fäulein wolle grad schrieb, von wegen zart und klein: das ist auch der grund, warum wohl ich im zweifel dem einbrecher ein nudelholz übern kopf ziehen würde und das nicht meinem mann überlassen würde: der ist nämlich nicht klein und zart - sonst kommt noch irgend so ein richter daher der meint, dass der einbrecher ja kleiner und zarter als mein göga wäre.....und deswegen sei es unverhältnissmäßig....
...wo soll das noch alles hinführen? das frag ich mich wirklich langsam.
- Vor einem Moment
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