Mein Hund tötet Katzen > LANG!

  • Zitat


    In der Hundeschule waren wir bereits, leider reagiert sie auf NICHTS, nicht mal wenn man die tollsten Leckerlies hat.

    Moin,

    ob der Hund ausgelastet ist oder nicht vermag ich nicht zu beurteilen. Das mit dem auf nichts reagieren, habe ich noch nicht so ganz verstanden, meinst du das im Bezug auf Katzen oder generell?

    Geistige Auslastung ist sehr wichtig, haben wir am eigenen Leib erfahren, eine Runde Leckerlies verstecken ist für einen Hund nichts anspruchsvolles, ebenso weinig so ein Hütchending, leider.

    Mein Hund ist auch mal alleine im eingezäunten Garten. Zwar nicht stundenlang, aber weder mein Mann noch ich sehen uns in der Verpflichtung ihn dauernd zu beaufsichtigen, weil es ist unser Garten.
    Mein Hund ist mal auf offener Straße von einem Killerkater aus dem Hinterhalt angegriffen worden, die Nase meines Hundes hat ganz schön geblutet. Seitdem ist er nicht gut auf Katzen zu sprechen, kann man ihm das verdenken?

    Meint nun ein Kater, oder eine Katze sich in unseren, eingezäunten Garten zu verirren, und mein Hund greift dieses Tier an, verletzt es oder tötet es, dann hat es halt Pech gehabt.

    Rechtlich hat er Katzenhalter übrigens keinerlei Ansprüche, da sein Tier auf mein Grund und Boden eingedrungen ist. Sollte die Katze meinen Hund verletzen, habe ich im Gegenzug Ansprüche an den Katzenhalter, wegen TA kosten etc. Die Auskunft habe ich von einem RA bekommen.

    Gruß

    Snoepje

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    Rechtlich hat er Katzenhalter übrigens keinerlei Ansprüche, da sein Tier auf mein Grund und Boden eingedrungen ist. Sollte die Katze meinen Hund verletzen, habe ich im Gegenzug Ansprüche an den Katzenhalter, wegen TA kosten etc. Die Auskunft habe ich von einem RA bekommen.

    Das wäre interessant, ob das vor Gericht haltbar ist, denn wenn dein Hund einen Einbrecher beißt, darfst du Schmerzensgeld zahlen. Die Begründung, dass man seinen Hund so zu sichern hat, dass er niemandem was tut, wäre bei einer Katze doch das gleiche oder?

  • Soweit ich weiß ist es nur von belang ein schild mit dem hinweis auf einen hund am eingangstor zu haben, wer unbefugt dennoch das grundstück betritt kann nicht auf schmerzensgeld klagen. Aber da lasse ich mich gern berichtigen, denn das ist schon ne weile her das wir dieses problem hatten und damals hieß es halt nur ob ein hinweisschild sichtbar vorhanden war oder nicht.

  • Zitat

    Die Begründung, dass man seinen Hund so zu sichern hat, dass er niemandem was tut, wäre bei einer Katze doch das gleiche oder?

    Eine Katze wird im Gegensatz zu einem Menschen als Gegenstand gehandhabt. Somit musst du da kein Schmerzensgeld zahlen (ein "Ding" kann keine Schmerzen haben).
    Sollte dein Wuff allerdings die Katze des Andere auf deinem Grundstück killen dann bist du Schadensersatzpflichtig. Das allerdings nur zum "Zeitwert" und nicht zum "Liebhaberwert".


    :headbash: auch wenn es für mich befremdlich ist bei Tieren von Gegenständen zu sprechen, die Rechtssprechung sieht es nunmal so :headbash:

  • Danke Liesellotte, so war es auch gemeint, aber du hast es so formuliert, dass es andere auch verstehen. *lach*

    Klar, kein Schmerzensgeld, mir ging es ja darum, dass begründet wird, dass der Hund niemandem schaden darf. Und wenn er eine Katze erwischt, schadet et ja jemandem, und dem muss ich den Schaden ersetzen. Im Falle einer Katze halt im Sachwert :roll:

    Allerdings schrieb Snoepje ja, dass die Katze Pech gehabt hätte, was mir allerdings, eben wegen der Begründung im Falle das Menschen erwischt werden, seltsam erscheint. Aber ich bin kein Rechtsverdreher, sondern habe nur einen gesunden Menschenverstand. Und der ist ja nicht immer mit der Rechtssprechung konform :-)

  • Zitat

    Das wäre interessant, ob das vor Gericht haltbar ist, denn wenn dein Hund einen Einbrecher beißt, darfst du Schmerzensgeld zahlen. Die Begründung, dass man seinen Hund so zu sichern hat, dass er niemandem was tut, wäre bei einer Katze doch das gleiche oder?

    das stimmt aber nicht. ich hatte neulich den fall, dass leute ungefragt auf unser grundstück sind (wollten mal ungefragt unsere neue gartenlandschaft besichtigen) und dementsprechend vom hund gestellt wurden. die haben dann auch rumgekeift von wegen sie zeigen uns an usw. obwohl der hund sie nicht mal berührt hat.
    habe dann unsern rechtsanwalt mal genauers interviewt und er hat mir erklärt, dass der hund sogar hätte beißen können, ohne dass es für uns zu konsequenzen gekommen wäre, da in dem moment, wo das grundstück anderer betreten wird hausfriedensbruch begangen wird und somit sämtliche rechte auf notwehr etc. derjenigen erlischen.

    der einbrecher kann euch also nur anzeigen, falls euer hund ihn außerhalb des grundstückes erwischt. im grundstück muss er damit rechnen.

    grüße

  • ich glaube das mit dem "Pech gehabt" bezog sie eher auf das Katzentier.

    und mh naja sagen wir es mal so.... der Besitzer der Katze müsste mir erstma nachweisen das mein Hund seine Katze getötet hat. Wenn es nicht mein direkter Nachbar ist und wir auch kein gutes Verhältnis hätten würd ich wahrscheinlich in meinen Schuppen gehen, nen Spaten holen und im Garten nen kleines Loch graben - ruhe in Frieden -
    er wüsste nicht ob es mein Hund war, der böse Autofahrer oder ob die Katze einfach eingesteckt wurde oder hinter irgendeiner Kellertür, die sich ausversehen verschlossen hat, jämmerlich verhungert. Wäre zwar echt traurig und das kleine Mädchen deren Katze nicht mehr wieder kommt wäre sicherlich furchtbar traurig aber wenn es geschieht kann ich es nicht rückgängig machen und selbst wenn ich mit der toten katze vor der Tür stehe und mich für meinen ach so grausamen Hund entschuldige hat niemand wirklich was davon.

    und um ganz ehrlich zu sein, bis auf nachbars Katze und meinen eigenen Kater kann ich die anderen eh nicht zuordnen.

  • Ich habe mit meiner Nachbarin geredet und ihr gesagt, das ich versuche aufzupassen, aber keine Garantie geben kann, das Eloy sich die Katze nicht irgendwann doch mal schnappt. Sie sieht das ziemlich gelassen und sagt mir: "Ja, damit muss ich leben" :ka: Letztens stand der Kamikazetiger sogar in meiner Küche und guckte sich um. :schockiert: Zum Glück war Eloy in einem anderen Raum und hat es nicht mitgekriegt.

    Ganz ehrlich, mich nervt es schon manchmal, das ich ständig auf der Hut sein soll, die Nachbarin ihre Katze aber bedenkenlos laufen lässt. Gut, ist ja nun auch nicht anders machbar bei einem Freigänger. Trotzdem möchte ich natürlich nicht, dass Eloy sich den Kater packt, aber ob ich das immer verhindern kann, weiß ich nicht.

    Mein Garten liegt übrigens nach hinten raus. Es geht keine Strasse dran vorbei und der Zaun ist 1,85 hoch und blickdicht.

  • Zitat

    das stimmt aber nicht. ich hatte neulich den fall, dass leute ungefragt auf unser grundstück sind (wollten mal ungefragt unsere neue gartenlandschaft besichtigen) und dementsprechend vom hund gestellt wurden. die haben dann auch rumgekeift von wegen sie zeigen uns an usw. obwohl der hund sie nicht mal berührt hat.
    habe dann unsern rechtsanwalt mal genauers interviewt und er hat mir erklärt, dass der hund sogar hätte beißen können, ohne dass es für uns zu konsequenzen gekommen wäre, da in dem moment, wo das grundstück anderer betreten wird hausfriedensbruch begangen wird und somit sämtliche rechte auf notwehr etc. derjenigen erlischen.

    der einbrecher kann euch also nur anzeigen, falls euer hund ihn außerhalb des grundstückes erwischt. im grundstück muss er damit rechnen.

    grüße

    Sorry, aber das ist Blödsinn. Und da findest du über google auch genügend Rechstanwaltseiten, die das bestätigen. Du hast deinen Hund so zu sichern, dass er niemanden beißt.

    Es gibt wohl ein bisschen noch das Gesetz der Verhältnismäßigkeit. Also darf dein Hund wohl z.B. knurren/stellen/abwehren, aber er darf niemanden, der dein Grundstück nur zum Besichtigen betreten hat, einfach so beißen.

    Im Falle eines tätlichen Angriffs auf dich, gibt es wohl Rechtssprechungen, das der Hund auch mal zupacken darf, ohne größere Folgen für dich, aber nur in diesem Falle.

    Ganz sicher nicht "einfach mal so" nur weil jemand deinen Garten betreten hat. Du hast den Garten so zu sichern, dass niemand rein kann (hoher Zaun, Klingel außen, abgeschlossenes Tor).

    Edit: Ich erinnere mich dunkel an eine Userin und einen Thread aus meiner Anfangszeit in diesem Forum, die einem Einbrecher Schadensersatz zahlen musste. Ich wüsste nur jetzt nicht mal gescheite Stichworte für die Suche um das wieder zu finden....

  • Zitat

    Sorry, aber das ist Blödsinn. Und da findest du über google auch genügend Rechstanwaltseiten, die das bestätigen. Du hast deinen Hund so zu sichern, dass er niemanden beißt.

    Es gibt wohl ein bisschen noch das Gesetz der Verhältnismäßigkeit. Also darf dein Hund wohl z.B. knurren/stellen/abwehren, aber er darf niemanden, der dein Grundstück nur zum Besichtigen betreten hat, einfach so beißen.

    Im Falle eines tätlichen Angriffs auf dich, gibt es wohl Rechtssprechungen, das der Hund auch mal zupacken darf, ohne größere Folgen für dich, aber nur in diesem Falle.

    Ganz sicher nicht "einfach mal so" nur weil jemand deinen Garten betreten hat. Du hast den Garten so zu sichern, dass niemand rein kann (hoher Zaun, Klingel außen, abgeschlossenes Tor).

    Edit: Ich erinnere mich dunkel an eine Userin und einen Thread aus meiner Anfangszeit in diesem Forum, die einem Einbrecher Schadensersatz zahlen musste. Ich wüsste nur jetzt nicht mal gescheite Stichworte für die Suche um das wieder zu finden....


    komisch, dann wird wohl mein anwalt keine ahnung haben...

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