So langsam fühl ich mich verarscht...


  • Aber die 4 Wochen sind doch noch gar nicht um, oder?? :???:

  • Schlaubi, ich habe deine Beiträge immer sehr geschätzt, aber das ist einfach nur noch eine Unverschämtheit.
    Hallo, ich muss arbeiten, Zeit für meinen Hund haben und die habe ich in den bisherigen Tagen dafür genutzt, dass er sich abkühlen kann.
    Ich hatte vier Wochen Zeit, Einspruch einzulegen und dann nochmal zwei Wochen, das Bußgeld zu bezahlen.


    Aber was rede ich da, denk doch was du willst.
    Ich werde morgen mit einem Anwalt reden.


    Übrigens stand in keinem der vorherigen Briefe was von Leinenzwang, ich hatte am telefon nur geklärt, dass ich ihn nichtmehr unkontrolliert laufen lasse.

  • Zitat

    Weil ich angeblich nicht auf deren Nachricht reagier hätte.
    Habe ich auch nicht, hatte ja 4 Wochen Zeit und weiß Gott genug anderes zutun.


    Ich habe diese Sätze so aufgefasst, dass die 4 Wochen verstrichen sind, weil Du mit anderen Dingen beschäftigt warst.


    Wenn das nicht so war, dann ist mein obiges Post natürlich hinfällig, denn dann hatte ich das schlichtweg falsch aufgefasst, sorry!

  • Night,


    Mir war aufgrund deines Post auch nicht ganz klar, ob die Frist nun noch läuft oder berreits versttrichen ist. Falls die Frist tatsächlich noch läuft,
    leg auf alle Fälle Einspruch ein, damit du die FRIST warst. Begründungen kannst du später nachreichen.


    Ich kann dir sehr gut nachempfinden, was du durchmachst.
    Wenn du diese ätzenden Nachbarn hast, dann für die Zukunft lieber absichern mit Rechtschutz.
    http://www.uelzener.de/hunde-v…ehalter-rechtsschutz.html

  • Bungere, im Grunde genommen ist es egal, da ich mich zu keinem der Sachen äußern MUSS! Das war mir freigestellt und nein, die Frist ist noch nicht um.
    Aber jetzt wird mir, weil ich mich nicht geäußert habe, unterstellt, dass ich seit dem Telefonat meine Meinung ja wieder geändert haben könnte und den Hund weiter fahrlässig hermlaufen lasse.
    Das finde ich sowas von dreist, sich sowas herauszunehmen.
    Eigentlich gilt hier doch immer noch: Bis bewiesen unschuldig oder?
    Nun, bei denen anscheinend nicht.
    Ich hätte ja auch krank sein oder nen Unfall gehabt haben können, und dann wird mir das unterstellt, obwohl ich nie in der Pflicht stand, irgendetwas sagen zu müssen.
    So wie es im Schreiben stand, hatte ich 4 Wochen Zeit (die laufen noch) gegen das Bußgeld Einspruch einzulegen und danach nochmal zwei Wochen, in denen ich es zahlen kann.
    Und nur, weil ich nichts gesagt habe bisher, gelte ich jetzt als sonstwas das und kriege Auflagen aufgedrückt, weil die meinen, das müsse so sein.


    Hilfe, wieso ist das Rechtssystem hier immer so wahllos?
    Das zweite Mal, dass jemand mit klar illegalen Machenschaften durchzukommen droht, nur weil er dreist genug vorgeht.

  • Ich weiß nicht warum du dich so aufregst :???: Du solltest eine schriftliche Stellungnahme abgeben (hast du weiter vorne geschrieben) und hast es bis heute nicht gemacht.


    Wir haben nunmal das Rechtssystem, wenn andere einen anzeigen muß man sich als Betroffener äußern, was spricht dagegen das du das tust.


    Die Sache hätte doch schon längst geregelt sein können :hust:

  • Grüße,


    nicht reagieren ist auf jeden Fall ganz schlecht.


    Du solltest umgehend schriftlich Widerspruch sowohl gegen den Bußgeldbescheid, wie jetzt auch gegen die Leinenpflicht einlegen.


    So in der Art (als Anregung):

    Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid/die Bescheide vom Datum xxx ein Aktenzeichen xy (Oder welche Zuordnungsnummer auch immer)


    Aus meiner Sicht hat es keinen Vorfall gegeben, wo ein anderer Hund oder ein Mensch durch meinen Hund zu Schaden gekommen ist.
    Bisher liegen mir auch keine Nachweise vor, welche die angeblichen Schäden durch meinen Hund belegen.




    -----


    Dazu brauchst du ersteinmal keinen Anwalt, dass kannst du selber machen. Es geht ja jetzt ersteinmal darum, dass ja keine Fristen verstreichen.


    Ich rein persönlich würde zusätzlich selber bei der Zuständigen Stelle vorsprechen und in vernünftigen ruhigen Ton das Gespräch suchen und nach Nachweisen für die angeblichen Verletzungen fragen.


    Gleichzeitig einen Anwalt nehmen wäre natürlich nicht verkehrt und auf jeden Fall zu empfehlen


    gruß
    sabine

  • Der Brief mit dem Bußgeldbescheid kam am 25.06.2010 bei mir an und darin hatte ich 4 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.


    @ Bentley: Lies bitte richtig, ich musste gar nichts. Ich konnte und ich habe nach wie vor genug Zeit dazu.


    Und ich habe zuvor schon geschrieben, dass mein Hund nicht gebissen hat, das wurde ignoriert.
    Ich kann also gar nichts mehr machen, weil es praktisch egal ist, was ich schreibe.


    Aber egal, anscheinend bin ich eh immer die doofe.


    Und diese Leinenpflichtserklärung werde ich auch nicht unterschreiben, weil ich es unfair finde. Mein Hund hat nichts gemacht, bzw. ist noch kein Beweis dafür gekommen, dass er was gemacht hat, außer dass eine Frau das behauptet.
    Und in einem laufenden Verfahren Sanktionen zu verhängen ist bescheuert. Im Zweifel immernoch für den Angeklagten und so lange nicht klar ist (weil meine Widerspruchsfrist nichtmal abgelaufen ist) ob ich mich damit überhaupt einverstanden erkläre, geht sowas nicht.
    Aber ich kann da gegen eine Wand reden, es hat keinen Zweck.
    Werde heute Mittag erstmal nen Anwalt anrufen und gucken, was der sagt.


  • Vielleicht bezieht sich die Sanktion und das damit laufende Verfahren, auf die davor ereigneten Situationen und dessen schriftliche Aussagen...eventuell hast Du auf die Vorherigen Amtschreiben nicht zu genüge reagiert.
    Hast Du denn mal nachgefragt, warum die angegebene Widerspruchsfrist von Seiten des Amtes nicht eingehalten wurde?

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